Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1364 zu Drucksache 17/1099 18. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/1099 – Gesellschafterdarlehen und Betriebsbeihilfen für die FFHG Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1099 – vom 23. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden der Landesregierung durch einen Nachtragshaushalt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 47 Mio. Euro für „Zuschüsse im Rahmen einer Neuausrichtung des Flughafens Frankfurt-Hahn“ zur Verfügung gestellt . Inwieweit und in welcher Höhe wurde von dieser Verpflichtungsermächtigung bislang im Rahmen der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die FFHG Gebrauch gemacht und unter welchem Titel wurde dies im Haushalt 2016 abgebildet? 2. Welche konkreten Zuwendungen fasst die Landesregierung unter „Betriebsbeihilfen“ für den Flughafen Frankfurt-Hahn? 3. Wie hoch ist der maximale Betrag für die Auszahlung von Betriebsbeihilfen an die FFHG bzw. einen zukünftigen Käufer, den die Landesregierung aufgrund der Leitlinien der EU-Kommission zur Förderung von Regionalflughäfen europarechtskonform a) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auszahlen durfte, b) von 2017 bis 2024 auszahlen darf? 4. In welcher Höhe hat die Landesregierung Betriebsbeihilfen, ausgehend von dem aufgrund der Leitlinien der EU-Kommission zur Förderung von Regionalflughäfen maximal zulässigen Betrag, seit 2014 bereits der FFHG gewährt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und den einzelnen Auszahlungen)? 5. In welcher Höhe kann die Landesregierung Betriebsbeihilfen, ausgehend von den Fragen 3 und 4, einem potenziellen Käufer des Flughafens Frankfurt-Hahn noch gewähren (Stand Oktober 2016)? 6. Aufgrund der Verzögerung des Verkaufes des Flughafens wegen des Scheiterns des Verkaufes an die SYT plant die Landesregierung , an die FFHG ein Gesellschafterdarlehen in Millionenhöhe zu zahlen. Inwieweit schmälert dies nach Ansicht der Landesregierung die Attraktivität des Flughafens für potenzielle Käufer? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Datum vom 26. Januar 2016 einen Gesellschafterdarlehensvertrag mit der Flughafen Frankfurt- Hahn GmbH (FFHG) in Höhe von bis zu 34 Millionen Euro geschlossen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der FFHG insbesondere auch bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens über den Geschäftsanteil des Landes an der FFHG sicherstellen zu können. Auszahlungen sind bislang nicht erfolgt. Eine Ziehungsnachricht der FFHG liegt noch nicht vor. Für den Abschluss dieses Gesellschafterdarlehensvertrages wurden keine Verpflichtungsermächtigungen aus dem Doppelhaushalt 2014/2015 in Anspruch genommen. Die auf der Grundlage der damaligen Liquiditätsplanung der FFHG zu erwartenden Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 waren aus Kapitel 03 75 Titel 861 03 im Rahmen der Deckungskreise möglich gewesen. Für die danach zu erwartenden Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 standen Verpflichtungsermächtigungen zu Kapitel 03 75 Titel 861 03 ebenfalls im Rahmen des Deckungskreises zur Verfügung. Zu den Fragen 2 bis 5: Die Europäische Kommission hat mit ihren Luftverkehrsleitlinien aus April 2014 den Rahmen für die staatliche Finanzierung von Flughäfen vorgegeben. Neben Investitionsbeihilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsbeihilfen für den Betrieb eines Flughafens möglich. Betriebsbeihilfen umfassen entsprechend den Luftverkehrsleitlinien Beihilfen zur Deckung einer operativen Finanzierungslücke. Deren Gewährung bedarf der Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hat das Land solche Betriebsbeihilfen im Sinne der Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission in Aussicht gestellt. Der Höchstbetrag der genehmigungsfähigen Betriebsbeihilfen errechnet sich nach den Regelungen der Luft- Drucksache 17/1364 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode verkehrsleitlinien aus den Finanzkennzahlen der Flughafengesellschaft aus dem Zeitraum vor Erlass der Luftverkehrsleitlinien. Nach den bereits durchgeführten Abstimmungsgesprächen mit der Europäischen Kommission und vorbehaltlich einer noch erforderlichen Notifizierung errechnet KPMG einen Höchstbetrag von 25,3 bis 25,9 Millionen Euro für den Zehnjahreszeitraum der Luftverkehrsleitlinien bis zum Jahr 2024. Entsprechende Betriebsbeihilfen sind bis heute nicht gewährt worden, sodass der gesamte Betrag beihilferechtlich noch zur Verfügung steht. Zu Frage 6: Ob und gegebenenfalls inwieweit etwaige Auszahlungen aus dem Gesellschafterdarlehensvertrag Auswirkungen auf das Bieterinteresse und auf Vertragsverhandlungen haben, kann heute noch nicht beurteilt werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär