Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1369 zu Drucksache 17/1107 19. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Reinhard Oelbermann (CDU) – Drucksache 17/1107 – Geplanter Stellenabbau der Landesregierung – Auswirkungen auf die Generaldirektion Kulturelles Erbe und die Archive in Speyer und Koblenz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1107 – vom 26. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant bis 2020 rund 2 000 Stellen abzubauen. Nach einem Pressebericht der „Rheinpfalz“ vom 14. September 2016 soll im Rahmen der geplanten Maßnahmen die Landesarchivverwaltung in die Generaldirektion Kulturelles Erbe eingegliedert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft diese Meldung zu? 2. Wenn ja: a) Wie viele Stellen sind von dieser Regelung betroffen? b) Welche Aufgaben und Kompetenzen soll dabei die Generaldirektion Kulturelles Erbe gemäß der Planung übernehmen? c) Sollen Stellen im verantwortlichen Ministerium gekürzt werden, oder sind Stellen in den Archiven in Speyer und Koblenz betroffen? d) Falls die Berichte zutreffen, ab wann sollen diese „Neuorganisationen“ greifen? e) Welche Einsparsummen sind durch die geplanten Maßnahmen tatsächlich und nachprüfbar zu erwarten? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anders als der zitierte Zeitungsartikel möglicherweise nahelegt, hat der Ministerrat keine organisatorische Entscheidung mit Blick auf die Landesarchivverwaltung getroffen. Vielmehr befasst sich die Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ parallel zur Festlegung der in den einzelnen Geschäftsbereichen der Ressorts abzubauenden Stellen auch mit denkbaren Reform- und Optimierungsmöglichkeiten in der Aufbau- und Ablauforganisation der Landesverwaltung. In diesem Zusammenhang wurde u. a. als Prüfauftrag formuliert: „Es sollte geprüft werden, ob die Eingliederung der Landesarchiv - verwaltung [in die GDKE] den bereits erfolgten Konzentrationsprozess im Aufgabenfeld ,Kulturelles Erbe‘ systematisch fortschreiben könnte und weitere Synergieeffekte vor allem im zentralen Bereich zu erzielen wären.“ Über das Ergebnis dieser noch ausstehenden Prüfung soll dem Ministerrat berichtet werden. Zu Frage 2: Entfällt. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister