Drucksache 17/1370 zu Drucksache 17/1230 19. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BüNDNIs 90/DIE GRüNEN) – Drucksache 17/1230 – Tag der steuergerechtigkeit Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1230 – vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft ruft jedes Jahr am 28. September zum Tag der Steuergerechtigkeit auf. Der Tag soll Bewusstsein dafür schaffen, Steuern als solidarischen Beitrag eines jeden für die Gesellschaft anzusehen. Jede Bürgerin, jeder Bürger beteiligt sich mit Steuerzahlungen an der Finanzierung unserer Bildungslandschaft, unserer Sozial standards, unserer Infrastruktur sowie unserem kulturellen Leben. Wer sich diesem Beitrag entzieht, tut dies auf dem Rücken der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deshalb muss Steuervermeidung und Steuerhinterziehung bekämpft werden. Beides ist eine Straftat, die unserer Gesellschaft und ihrem Zusammenhalt schadet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung; 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Steuerverwaltung im Kampf gegen Steuer hinterziehung? 2. Wie beurteilt die Landesregierung Enthüllungen und Datenlecks wie aktuell die Panama-Papers und den Ankauf von Steuer-CDs vor dem Hintergrund des Tags der Steuer gerech tig keit? 3. Gibt es Beispiele aus Rheinland-Pfalz, die aufgrund neuester Erkenntnisse (aus den Panama-Papers oder dem Ankauf von Steuerdaten ) wegen Steuerstraftatbeständen angeklagt wurden? 4. Welche gesetzlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene wurden in den letzten Jahren erlassen, um Steuerhinterzieher zu überführen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung sieht sich im Kampf gegen Steuerhinterziehung breit aufgestellt. In Rheinland-Pfalz sind bei vier Finanzämtern zentrale Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen für die steuerlichen und strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Durch diese Zentralisierung soll eine stärkere Bündelung der Kräfte und eine bessere Nutzung von Synergieeffekten erreicht werden. Gerade die zunehmende Geschwindigkeit informationstechnologischer Innovationen und die wachsenden Einflüsse der Globalisierung auf Wirtschaft und Gesellschaft erfordern bei der Aufdeckung steuerlichen Fehlverhaltens ein Zusammenwirken in größeren Arbeitseinheiten . Gleichwohl halten die Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen den Kontakt zu den örtlich zuständigen Finanzämtern im Land durch das Bereitstellen von Ansprechpartnern, die mit den dortigen Stellen – insbesondere den Veranlagungsstellen von Steuererklärungen und den Außenprüfungsdiensten – in einem engen Austausch stehen. Auf diesem Weg finden auch regionale Strukturen weiterhin Berücksichtigung. Zudem gibt es auf der Ebene der Mittelbehörde, dem Landesamt für Steuern, eine „Sondereinheit Steueraufsicht“, deren Zweck es ist, unbekannte Steuerfälle und Fälle systematischen Steuerbetrugs aufzudecken. Darüber hinaus ist eine behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Steuerbetrugsbekämpfung wichtig. So wird z. B. im Interesse der Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung seit April 2015 dauerhaft ein Verbindungsbeamter der Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz eingesetzt. Dieser fungiert für beide Seiten als allgemeiner Ansprechpartner, wodurch ein „Informationsknotenpunkt“ entstanden ist, der durch die Bündelung von Fachwissen eine effiziente und zügige Verfahrensführung ermöglicht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1370 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgt aus Sicht der Steuerverwaltung eine Zusammenarbeit primär zwischen den Steuerfahndungs - und Strafsachenstellen und den Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zollverwaltung) über örtliche Ansprechpartnermodelle. Zu 2.: Über Datenlecks wie im Falle der Panama-Papers und den Ankauf von Steuer-CDs erhält der Staat Erkenntnisse über Personen, die sich steuerunehrlich verhalten haben und dadurch dem Gemeinwesen ihm zustehende Mittel zur Finanzierung seiner Aufgaben entzogen haben. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass diejenigen, die sich gesetzeskonform verhalten, das Nachsehen haben. Die Landesregierung wird sich im Sinne der Steuergerechtigkeit weiter dafür einsetzen, dass sich Steuerhinterziehung nicht lohnt und dabei alle Ermittlungsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen ausschöpfen. Zu 3.: Die Auswertung von erhaltenem Informationsmaterial – wie den Panama-Papers oder den Steuer-CDs – ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder zu strafrechtlichen Ahndungen führt. Konkrete Beispiele können jedoch aufgrund des Steuergeheimnisses nicht genannt werden. Zu 4.: Die Bekämpfung der Steuerkriminalität ist ein permanentes Anliegen des Gesetzgebers. Er ist diesbezüglich in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen tätig geworden. Beispielhaft möchte ich folgende Maßnahmen anführen: Hervorzuheben ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, mit dem zu Beginn des Jahres Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen aufgestellt wurden. Diesem Gesetz lag die am 29. Oktober 2014 von Deutschland und anfänglich bereits 50 weiteren Staaten unterzeichnete mehrseitige Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zugrunde. Finanzinstitute müssen demnach künftig bestimmte Kontendaten übermitteln , die dann zwischenstaatlich ausgetauscht werden. Zudem hat Deutschland in den vergangenen Jahren mit einigen Staaten Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement – TIEA) abgeschlossen, wie z. B. mit Liechtenstein, den Bahamas oder der Isle of Man. Diese Abkommen bieten die Möglichkeit, behördliche Unter stützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteue rungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen, ggf. sogar in Verbindung mit der Anwesenheit im anderen Vertragsstaat. Anlässlich der Panama-Papers wird aktuell ein Maßnahmenpaket auf Bundesebene abgestimmt, um künftig Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Offshore- bzw. Briefkastenfirmen transparenter zu machen. Darüber hinaus wird derzeit der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen im Bundestag beraten. Mit dem Gesetzentwurf soll die Forderung der Finanzministerkonferenz nach einem Manipulationsschutz insbesondere bei Registrierkassen umgesetzt werden. Flankierend hierzu soll eine Kassen-Nachschau als Kontrollmöglichkeit der Finanzverwaltung eingeführt werden. Eine solche unangekündigte Nachschau basiert auf dem Konzept der Umsatzsteuer-Nachschau , die Ende 2001 durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz eingeführt wurde. Doris Ahnen Staatsministerin