Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1371 zu Drucksache 17/1115 19. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1115 – Erneuerbare Energien im Kreis Trier-Saarburg Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1115 – vom 26. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hatte das Ziel definiert, bis 2030 zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz zu erzeugen . Wir fragen die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung weiterhin an diesem Ziel fest? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. 2. Wie viele Windkraftanlagen (Standorte und Leistung, aufgegliedert nach den jeweiligen Gemeinden) sind derzeit aktuell im Bereich des Landkreises Trier-Saarburg genehmigt und errichtet sowie noch nicht errichtet? 3. Für wie viele Anlagen liegen im Bereich der Planungsgemeinschaft im Kreis Trier-Saarburg derzeit aktuelle Bauanträge vor und welche Größenordnung weisen hierbei die geplanten Anlagen jeweils auf (Masthöhe, Rotorblattdurchmesser)? 4. Inwieweit ergeben sich Auswirkungen hinsichtlich der von der Landesregierung erstellten Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen und hält sie diese für ausreichend (bitte konkrete Darlegung, welche Verbesserungen sich hierdurch für den Schutz sowohl der Bevölkerung als auch für die Natur und Landschaft im Landkreis Trier-Saarburg abzeichnen). 5. In welcher Größenordnung bewegen sich die Waldflächen, die für die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald im Landkreis Trier-Saarburg in Anspruch genommen werden müssen (bitte detaillierte Angaben für die einzelnen beantragten Anlagen)? 6. Wie viele Photovoltaikanlagen (Anzahl und Leistung, aufgegliedert nach den jeweiligen Gemeinden) sind derzeit im Bereich der Planungsgemeinschaft im Kreis Trier-Saarburg installiert und wie viele sind in Planung? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält weiterhin am Ausstieg aus der Atomenergie fest, wirkt auf den anschließenden Ausstieg aus der Kohlekraft hin und bekennt sich auch weiterhin zur Energiewende und damit zu dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Geschwindigkeit des Ausbaus hängt maßgeblich von bundespolitischen Rahmenbedingungen ab, von denen das novellierte Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG 2017) eine besonders wichtige darstellt. Zu den Fragen 2 und 3: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den Meldungen der unteren Landesplanungsbehörden an die oberen Landesplanungsbehörden bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen mit Stand 31. März 2016. Verbandsgemeinden mit WEA im Kreis Trier-Saarburg Planungsstand der Windenergieanlagen (WEA) am Netz genehmigt beantragt Leistung in MW Anzahl Leistung in MW Anzahl Leistung in MW Anzahl VG Hermeskeil 28,2 18 2,3 1 78,1 27 VG Kell am See 9,5 7 – – 53,8 17 VG Konz 9,4 6 – – – – VG Ruwer 13,4 13 4,6 2 8,4 3 VG Saarburg 18,1 11 – – 26,4 8 VG Schweich an der röm. Weinstraße 20,0 10 2,5 1 16,5 5 VG Trier-Land 31,8 18 2,0 1 38,9 14 Summe der Anlagen im Kreis Trier-Saarburg 130,4 83 11,4 5 222,1 74 Drucksache 17/1371 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Größenangaben der verschiedenen Leistungsklassen der beantragten Windenergieanlagen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat beschlossen, bedeutende Kulturlandschaften, Naturschutzgebiete, die Kernzonen der Naturparke, den gesamten Naturpark Pfälzerwald, Natura 2000-Flächen, für die die staatliche Vogelschutzwarte im „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz“ ein sehr hohes Konfliktpotenzial festgestellt hat, Wasserschutzgebiete der Zone I, die Rahmenbereiche der Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes und Gebiete mit zusammenhängendem sehr alten Laubholzbestand von der Nutzung durch Windenergie freizuhalten. Außerdem ist in dem Entwurf der Verordnung III zur Fortschreibung des LEP IV festgelegt, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein Abstand von mindestens 1 000 Metern zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten einzuhalten ist. Dies gilt ebenso für Dorf-, Misch- und Kerngebiete. Beträgt die Gesamthöhe der Anlagen mehr als 200 Meter, ist ein Mindestabstand von 1 100 Metern einzuhalten. Im Falle des Ersatzes älterer Anlagen durch eine geringere Anzahl neuer Anlagen, dem sogenannten Repowering, dürfen die vorgenannten Mindestabstände um 10 Prozent unterschritten werden. Voraussetzung ist, dass die abzubauenden Windenergieanlagen mehr als zehn Jahre in Betrieb sind, eine Reduzierung von mindestens 25 Prozent der planungsrechtlich gesicherten Anlagenzahl am Standort und eine Steigerung der Nennleistung mindestens um das Zweifache bezogen auf die abgebaute Anlagenleistung bewirkt wird. Die meisten dieser Änderungen betreffen auch zukünftige Windkraftanlagen im Landkreis Trier-Saarburg. Zu Frage 5: Im Landkreis Trier-Saarburg sind derzeit sieben Windenergieanlagen genehmigt, zwei davon im Wald sowie 74 Anlagen beantragt, davon 55 im Wald. Zu der Frage, wie viel Waldfläche konkret für jede einzelne Windenergieanlage in Anspruch genommen werden soll, liegen der Landesregierung keine konkreten Informationen vor. Durchschnittlich wird für die Errichtung einer Windenergieanlage eine Fläche zwischen 0,5 und 1,0 ha benötigt. Zu Frage 6: Die nachfolgenden Angaben basieren auf den monatlichen Datenmeldungen der Bundesnetzagentur mit Stand 31. Juli 2016. Da die Errichtung kleinerer Photovoltaikanlagen, insbesondere von Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei ist, liegen der Landesregierung hier keine Daten zu weiteren geplanten Anlagen vor. 2 Nennleistung in MW Anzahl Nabenhöhe in m Rotordurchmesser in m 2,0 8 141 117 2,3 1 138 92 2,5 7 140 113 3,0 3 149 115 3,05 9 149 101 3,2 14 137 110 3,2 6 143 114 3,3 13 134 131 3,3 13 137 126 Verbandsgemeinden mit Fotovoltaikanlagen im Kreis Trier-Saarburg Anzahl der installierten Anlagen Leistung in MW VG Hermeskeil 458 16 VG Kell am See 293 5 VG Konz 594 12 VG Ruwer 440 8 VG Saarburg 550 15 VG Schweich an der röm. Weinstraße 664 46 VG Trier-Land 570 13 Summe der Anlagen im Kreis Trier-Saarburg 3 569 115 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1371 Im Rahmen der Raumbeobachtung unterhalten die Struktur- und Genehmigungsdirektionen ein Raumordnungskataster (ROK25), in dem die Daten zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zusammengetragen und zentral aufbereitet werden. Im Raumordnungskataster werden u. a. alle geplanten, beantragten, genehmigten und am Netz befindlichen großflächigen freistehenden Fotovoltaikanlagen im Außenbereich und in Gewerbe- und Sondergebieten erfasst. Das Raumordnungskataster weist derzeit keine weiteren geplanten PV-Freiflächenanlagenprojekte aus. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 3