Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. November 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1373 zu Drucksache 17/1120 19. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/1120 – Sperrung von Brücken und Wegen durch Landesforsten II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1120 – vom 27. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/522) geantwortet, dass der Landesbetrieb Forst derzeit im Rahmen einer systematischen Erhebung im Staatswald prüft, welche Wege dauerhaft in einem Zustand erhalten werden sollen und welche in Zukunft nicht mehr instandgesetzt und gepflegt werden sollen. Parallel wird im Nationalpark ein eigenes, auf die Anforderungen des Schutzgebietes abgestimmtes Wegekonzept entwickelt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Brücken und Wege müssen laut der Untersuchung mittel- bzw. langfristig saniert werden (bitte Einzelangaben nach Lage und Zeitpunkt der zu erwartenden Sanierung)? 2. Wie hoch sind die Kosten für die ermittelten Sanierungsmaßnahmen (bitte Einzelangaben zu den jeweiligen Projekten)? 3. Welche Brücken und Wege sollen saniert werden und welche sollen gesperrt bzw. abgerissen werden? 4. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, wie in der Vergangenheit schon geschehen, Kommunen und Vereine an den Kosten für die Sanierung bzw. an der Sicherungspflicht für Wege und Brücken von Landesforsten zu beteiligen? 5. Wann liegt das Wegekonzept für den Nationalpark vor? 6. Welche Anforderungen gibt es an das Wegekonzept des Nationalparks im Vergleich zum Konzept der Naturparke und des Bio sphärenreservates Pfälzerwald? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Eine Aussage zur Sanierungsbedürftigkeit der im Staatswald liegenden Brücken und Wege ist derzeit noch nicht möglich. Aktuell sind alle Waldwege im Staats- und Gemeindewald im Rahmen des bundesweiten NavLog-Projektes digital erfasst und nach den bundeseinheitlichen Zustandsklassen des Geodat-Standards bewertet. Die Festlegung ihrer künftigen Verwendung im Staatswald als Lkw-Weg, Pkw-Weg oder Maschinenweg ist Gegenstand des Projektes „Planung und Steuerung der Walderschließung“, das allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Erst nach Abschluss dieses Projektes wird es möglich sein, ein Wege- und Brückensanierungskonzept zu erstellen, welches sich ausschließlich auf die Wegekategorie „Lkw-Weg“ beschränken wird. Zu Frage 4: Eine Beteiligung von Kommunen und Vereinen an den Sanierungskosten bzw. Sicherungspflichten von Wegen und Brücken ist in solchen Fällen denkbar, in denen Wege oder Brücken außerhalb des betrieblichen Bedarfs von Landesforsten ausschließlich und auf ausdrücklichen Wunsch der jeweiligen Kommune bzw. eines Vereins bereitgestellt und unterhalten werden. Zu Frage 5: Nach § 7 des Staatsvertrages erstellt das Nationalparkamt einen Wegeplan im Einvernehmen mit der kommunalen Nationalparkversammlung sowie unter Beteiligung des Nationalparkbeirats (§ 22) und des Bürgerforums (§ 23). Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen ist es vorteilhaft, die erste Version eines Wegeplans zeitgleich mit einem Nationalparkplan abzuschließen. Zu Frage 6: Der Nationalpark umfasst eine Fläche von 101 km². Schutzzweck des Nationalparks ist, in einem überwiegenden Teil seines Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. § 9 des Staatsvertrages Drucksache 17/1373 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode regelt, dass der Nationalpark für die Allgemeinheit frei zugänglich ist, wobei der Zweck des Nationalparks zu wahren ist. Mittels des gesetzlich in § 7 des Staatsvertrages vorgeschriebenen Wegeplans sollen diese Ansprüche mit dem Schutzzweck in Einklang gebracht werden. Auch die Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren des Wegeplans sind im Staatsvertrag geregelt. Der Nationalpark ist ein sogenannter Entwicklungsnationalpark. In einem ab Gründung bis zu dreißigjährigen Zeitraum ist es möglich, Maßnahmen wie beispielsweise Moor-Renaturierungen durchzuführen, ehe am Ende 75 Prozent des Gebietes der freien Entwicklung überlassen werden. Analog zum Nationalparkplan ist vorgesehen, auch den Wegeplan zunächst in jeweils zehnjährigen Planungshorizonten zu erstellen. Hierdurch werden Unsicherheiten vermieden und der Plan kann Zug um Zug mit der Entwicklung des Gebietes und den jeweiligen Erfordernissen dynamisch entwickelt werden. Die Aufgabe der Nutzung bestehender Wege wird überwiegend durch Nichtbefahren und infolge dessen Zuwachsen vonstattengehen. Aktiver Rückbau wird nur in wenigen Sonderfällen erforderlich sein. Naturparke und Biosphärenreservate sind demgegenüber wesentlich größer. Zum Beispiel umfasst der Naturpark Saar – Hunsrück 2 055 km². Diese Schutzgebiete haben den Zweck, den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft in Balance zu halten. Wegen der Größe und des breiteren Schutzzweckes sehen weder die Naturparkverordnungen noch die Landesverordnung über den „Naturpark Pfälzerwald“ als deutscher Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen die Erstellung eines vergleichbaren Wegekonzeptes wie im Nationalpark vor. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär