Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1376 zu Drucksache 17/1118 19. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1118 – Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1118 – vom 27. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflichtung der Leistungsberechtigten, Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen. Sollte sich die betreffende Person dieser Aufforderung widersetzen, erlischt gemäß § 5 Abs. 4 AsylbLG der Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsgelegenheiten wurden Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015 und 2016)? 2. Wie viele Arbeitsgelegenheiten wurden Asylbewerbern durch staatliche, durch kommunale und durch gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015 und 2016)? 3. In wie vielen Fällen widersetzten sich Asylbewerber den Aufforderungen, Arbeitsgelegenheiten aufzunehmen, mit der Folge, dass der Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG erlischt (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015 und 2016)? 4. Werden immer noch Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern auf die Kommunen verteilt? Wenn ja, warum noch? 5. Wie viele Asylbewerber sind in Rheinland-Pfalz zur Festnahme ausgeschrieben nach § 131 Strafprozessordnung (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015 und 2016)? 6. Wie viele Asylbewerber sind in Rheinland-Pfalz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben nach § 131 a Strafprozessordnung (bitte aufgegliedert für die Jahre 2015 und 2016)? 7. Verrichten immer noch Angehörige der Bundeswehr beim Land Rheinland-Pfalz ihren Dienst im Flüchtlingswesen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam. In Bezug auf den Begriff „Arbeitsgelegenheiten “ wurde auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgestellt. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Über die Anzahl der Arbeitsgelegenheiten durch kommunale und gemeinnützige Träger findet keine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Landesregierung statt. Die Landesregierung kann daher nur zu den Einrichtungen in Trägerschaft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) präzise Auskunft geben. In den bestehenden neun Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden den Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG und zukünftig gemäß § 5 a AsylbLG zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung kann im Jahresverlauf aufgrund der Belegung oder einmaliger Ereignisse (z. B. Mithilfe bei Renovierungsarbeiten, Umzügen, einmalige Projekte etc.) variieren. Im Jahr 2015 wurden aufgrund der hohen Gesamtbelegung rund 850 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt, im Jahr 2016 bisher rund 800. Drucksache 17/1376 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 a AsylbLG finden zukünftig im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) statt. Diese werden aus zusätzlich bereitgestellten Mitteln des Bundesarbeitsministeriums finanziert. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Organisation, sodass die Vergabe der zur Verfügung gestellten Plätze derzeit noch nicht erfolgt ist. Ergänzend hierzu möchte ich auf die Beantwortung der Frage 1 und 2 der Kleinen Anfrage 17/993 verweisen, die wie folgt beantwortet wurde: „Auf Nachfrage bei den 12 kreisfreien Städten und 24 Landkreisen in Rheinland-Pfalz, welchen auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AufnG RP die Durchführung des AsylbLG als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen ist, erhielten wir insgesamt 23 Rückmeldungen zum Stand 28. September 2016. Es existieren in diesen Kommunen derzeit insgesamt 2 090 Arbeitsgelegenheiten .“ Zu Frage 3: Alle zur Verfügung stehenden Arbeitsgelegenheiten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wurden bisher ausschließlich auf freiwilliger Basis vergeben. Mit der freiwilligen Vergabe konnten alle Arbeitsgelegenheiten durchgehend besetzt werden. Die Landesregierung priorisiert die freiwillige Vergabe der Plätze, weil damit in der Regel bessere Arbeitsergebnisse erzielt werden. Zu Frage 4: Es werden keine Asylbewerber und Asylbewerberinnen aus sicheren Herkunftsländern auf die Kommunen verteilt. Zu den Fragen 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet. Die Angabe des Aufenthaltsstatus, wie beispielsweise der eines Asylbewerbers, ist bei einer Ausschreibung im polizeilichen Informationssystem (POLIS) nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 ist daher nicht möglich. Zu Frage 7: Im Bereich Flüchtlingswesen werden seit Anfang Juni 2016 keine Bundeswehrsoldaten mehr eingesetzt. Die Aufgabenerledigung wird durch das Personal der Landesregierung sichergestellt. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin