Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1381 zu Drucksache 17/1164 20. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) – Drucksache 17/1164 – Personalentwicklungskonzept der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung (PEK) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1164 – vom 29. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Durch die Agrarverwaltungsreform im Jahr 2003 wurden aus 21 selbstständigen Dienststellen sechs Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLRs) gebildet. Gleichzeitig wurde ein Personalentwicklungskonzept verabschiedet, das einen erheblichen Stellenabbau vorsah . Seit diesem Beschluss sind neue, umfangreiche Aufgaben auf die DLRs zugekommen. Um diesen erweiterten Zuständig keiten Rechnung zu tragen, entwarf die Landesregierung im Jahr 2015 ein neues Personalentwicklungskonzept der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung (PEK). Das PEK sieht eine Erweiterung des Einstellungskorridors um 117 Stellen gegenüber den ursprünglichen Beschlüssen bis zum Jahr 2022 vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der zusätzlichen 117 Stellen entfallen auf den Bereich Umwelt, auf den Bereich Landwirtschaft und auf die DLRs? 2. Auf welche Bereiche entfallen die zusätzlichen Stellen für die DLRs an den einzelnen Standorten? 3. Wie erfolgte die Ermittlung der Bedarfe, die der Aufteilung der zusätzlichen Stellen auf die verschiedenen Bereiche der Umweltund Landwirtschaftsverwaltung sowie innerhalb der DLRs zugrunde liegen? 4. Was wird getan, um eine vollständige Besetzung aller ausgeschriebenen Stellen an den DLRs zu gewährleisten? 5. Wie wird die produktionstechnische Beratung an den DLRs zukünftig personell ausgestattet, um den zusätzlichen Beratungsbedarf durch die Novellierung der Düngeverordnung und durch neue Beratungsaufgaben in weiteren Bereichen (u. a. Cross Compliance) zu decken? 6. Wie wird die Durchführung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, wozu sowohl Anbauversuche zu speziellen Fragestellungen im Bereich Pflanzenschutz als auch die Offizialberatung zum integrierten Pflanzenschutz gehören, an den DLRs sicher - gestellt? 7. Wie erfolgt zukünftig die Aufteilung des Budgets der DLRs zwischen MWVLW und MUEEF? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Das für die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung entwickelte Personalentwicklungskonzept (PEK) hatte zum Ziel, den ursprünglichen Zahlfallabbau mit Blick auf neue Aufgaben in gewissem Umfang abzuflachen. Dazu wurden neue Zielzahlen festgelegt. Parallel mit dem Zahlfallabbau ist auch ein Stellenabbau verbunden, der sich in der Landwirtschaftsverwaltung an den bereits veranschlagten kw-Vermerken orientiert. Die Veranschlagung neuer Stellen war nicht vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt hatte das PEK eine Verbesserung gegenüber den bis dahin geltenden Abbaupfaden von 117 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum Ergebnis. Für die Landwirtschaftsverwaltung wurde – ausgehend von rund 1 241 VZÄ zum 1. Januar 2014 – eine Zielzahl zum 31. Dezember 2022 von 1 090 VZÄ festgelegt. Für die Umweltverwaltung wurde – ausgehend von rund 1 010 VZÄ zum 1. Januar 2014 – eine Zielzahl von 960 VZÄ zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Gegenüber den seitherigen Abbaupfaden bedeutet dies für den Bereich der Landwirtschaftsverwaltung eine Verbesserung von 39 VZÄ, für die Umweltverwaltung von 78 Vollzeitäquivalenten. Drucksache 17/1381 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Dazu wurden konzeptionelle Vorschläge entwickelt, die noch mit der Personalvertretung und der Agrarwirtschaft abzustimmen sind. Die Ergebnisse stehen noch aus. Zu Frage 3: Zur Erstellung des PEK wurden auf der Grundlage sog. „Stammdatenblätter“ – bezogen auf die Altersabgänge im Zeitraum bis Ende 2022 – die Aufgaben der ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter analysiert, Einsparmöglichkeiten oder auch Synergien aufgezeigt, die Notwendigkeit von Nachbesetzungen von den Dienststellen priorisiert und durch das Ministerium konsolidiert. Im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung wurden insbesondere die Bedarfe für neu entstandene Aufgaben berücksichtigt. Zu Frage 4: In der Regel gelingt die fachlich qualifizierte Besetzung ausgeschriebener Stellen. In Einzelfällen ist eine besonders flexible Vorgehensweise erforderlich, die oft erfolgreich ist. Zu den Fragen 5 und 6: Einsparungen im Personalbereich der DLR, die alle Aufgabenbereiche und Standorte betreffen, werden auch aufgrund von Forderungen der Rechnungsprüfungskommission des Landtags und des Landesrechnungshofes auch zukünftig notwendig sein. Besondere Herausforderungen, insbesondere aufgrund rechtlicher Vorgaben, werden bei der Aufgabenwahrnehmung mit Priorität bedacht. Zu Frage 7: Das Budget für die Agrarverwaltung ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zugeordnet. Die Aufgaben, deren Wahrnehmung im Rahmen der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) erfolgt, werden in angemessenem Umfang aus diesem Budget mitfinanziert. Die Zielzahlen des PEK blieben im Rahmen der Neuressortierung unangetastet. Die Stellen und Personalausgaben für die Landwirtschaftsverwaltung wurden im Zuge der Neuressortierung, die im Doppelhaushalt 2017/2018 ihren Niederschlag finden wird, vollständig in den Einzelplan 08 umgesetzt. Lediglich für die Aufgabe „Cross Compliance“, die von der ADD wahrgenommen wird, sind 7,00 Stellen im Einzelplan 14 verblieben. Soweit die DLR Aufgaben der ökologischen Landwirtschaft, des ökologischen Weinbaus bzw. der Ernährungsaufklärung wahrnehmen, erfolgt der Personaleinsatz im gegenseitigen Einvernehmen. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin