Drucksache 17/1420 zu Drucksache 17/1309 26. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1309 – Beamtenbesoldung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1309 – vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat nach Bekanntwerden des Tarifkompromisses signalisiert, das lineare Ergebnis deckungsgleich auf Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. Danach wurden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger rückwirkend ab März um 2,1 Prozent gegenüber der Gehaltstabelle 2014 erhöht. Zum 1. März 2016 erfolgte eine weitere Anpassung um 2,3 Prozent. Es gibt noch Bezahlungsdefizite aus der Vergangenheit – etwa aus den 0,5-prozentigen Anpassungen 2007 und 2008 und aus den 1-prozentigen Anpassungen 2012 bis 2014. Um diese Lücken auszugleichen, sind zusätzliche Anpassungen nötig. Ich frage die Landesregierung: Wann und wie werden diese noch ausstehenden Anpassungen vorgenommen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Wie die Landesregierung in der Begründung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015/2016 (LBVAnpG 2015/2016) umfassend dargelegt hat, werden die durch das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u. a. aufgestellten Vorgaben für eine amtsangemessene und verfassungskonforme Alimentation in Rheinland- Pfalz auch in den Jahren 2015 und 2016 eingehalten (vgl. Drucksache 16/5174). Es bestehen daher weder Bezahlungsdefizite noch ausgleichsbedürftige Lücken, die zusätzliche Anpassungen notwendig machen. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. November 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode