Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1440 zu Drucksache 17/1213 27. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Schellhammer und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/1213 – Werner Mauss – Ausstellung einer neuen Identität durch Landkreis Cochem-Zell? Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1213 – vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 24. September 2016 hat ein hoher Kirchenvertreter im Oktober 2011 per Brief an den amtierenden Landrat des Landkreises Cochem-Zell darum geworben, dem dort ansässigen mutmaßlichen Geheimagenten Werner Mauss eine neue Identität für eine geplante China-Reise zu beschaffen, „was offenbar auch funktioniert hat“. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist Werner Mauss im Landkreis Cochem-Zell amtlich gemeldet? 2. Hat der Landkreis Cochem-Zell Werner Mauss eine neue Identität ausgestellt? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis über den oben beschriebenen Sachverhalt? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Ausstellung von amtlichen Dokumenten über eine neue bzw. eine getarnte Identität zulässig? 5. Wie wird der Vollzug kontrolliert? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Werner Mauss ist unter einem anderen Namen im Landkreis Cochem-Zell amtlich gemeldet. Zu Frage 2: Die Ausstellung neuer Identitäten fällt weder hinsichtlich der Anordnung noch der Herausgabe entsprechender Identitätspapiere in den Aufgabenkreis einer Kreisverwaltung. Zu Frage 3: Von dem in der Beantwortung zur Frage 1 genannten Sachverhalt hat die Landesregierung Kenntnis. Zu Frage 4: Nach Bundes- und Landesrecht sind nur bestimmte Behörden zuständig und befugt, die Ausstellung von Dokumenten mit Tarn - identitäten zu veranlassen. Voraussetzung ist, dass die Aufgaben dieser Behörden anders nicht zu erfüllen sind. Zu Frage 5: Die Kontrolle des Vollzugs erfolgt im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär