Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1441 zu Drucksache 17/1220 27. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) – Drucksache 17/1220 – Subsidiäre Einsätze der JUH-Luftrettung „Air Rescue Nürburgring“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1220– vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 17/1085, teilt die Landesregierung mit, dass bei 304 Einsätzen 122 Einsätze subsidiär durchgeführt wurden. Dass die JUH-Luftrettung keine vertragliche Grundlage zur Abrechnung von Einsätzen hat, war bekannt. Ferner wird die Frage, ob die Landesregierung die Einsatzaufträge daraufhin überwacht, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird, nicht beantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die Landesregierung, oder wer, die Angaben der örtlich zuständigen Behörde und der JUH-Luftrettung bezüglich der vom 1. Januar 2016 bis zum 14. September 2016 durchgeführten subsidiären Einsätze bzw. der vom 1. Januar 2016 bis zum 31. August 2016 insgesamt durchgeführten Einsätze überprüft? 2. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die JUH-Luftrettung kostenfrei fliegt, wird nochmals gefragt, wie die subsidiären Einsätze mit wem abgerechnet wurden? 3. Inwieweit wurden die einzelnen Einsatzdaten dahingehend überprüft, ob die Subsidiarität eingehalten wurde? 4. Falls nein, wird nachgefragt, was das Ergebnis einer von mir hiermit angefragten Überprüfung ergibt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl der subsidiär durchgeführten Einsätze wurde von den örtlich zuständigen Behörden für die Durchführung des Rettungsdienstes mitgeteilt. Hierunter erfasst sind Einsätze, die auf Dispositionen der Leitstellen beruhen. Die Aufsicht über die Lenkung des Rettungsdienstes in den jeweiligen Rettungsdienstbereichen durch die zuständigen Leitstellen liegt beim jeweiligen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Dieser ist Mitarbeiter der jeweiligen zuständigen Behörde. Bisher bestand keine Veranlassung , die Angaben der zuständigen Behörden anzuzweifeln und diese zu überprüfen. Die Angaben der Johanniter Luftrettung zu der Zahl der Einsätze außerhalb des Geltungsbereiches des Rettungsdienstgesetzes erfolgten freiwillig. Eine Überprüfung fand mangels gesetzlicher Grundlage nicht statt. Zu Frage 2: Auf Nachfrage teilt die Johanniter Luftrettung hierzu mit, dass die sekundären (subsidiären) Einsätze mit den Auftraggebern oder den zuständigen Kostenträgern abgerechnet werden. Daneben teilte die AOK Rheinland-Pfalz auch namens und im Auftrag des BKK Landesverbandes Mitte Hannover, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, der Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken, der IKK Südwest Saarbrücken und der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz Mainz mit, dass sich die Krankenkassen gegenwärtig in Gesprächen mit der Johanniter Luftrettung über die Vergütung von Krankentransportleistungen befinden. Gegenstand dieser Gespräche seien sowohl etwaige in der Vergangenheit auf Grundlage hessischer Vergütungssätze durchgeführte , als auch gegebenenfalls zukünftig durchzuführende Primär- und Sekundäreinsätze. Zu Frage 3: Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Leitstellen lageabhängig entscheiden, welches Rettungsmittel sie zu dem jeweiligen Einsatzort entsenden. Die Entscheidung, ob ein subsidiärer Einsatz durchgeführt wird, liegt insoweit bei der zuständigen Leitstelle. Hierbei steht einzig und allein das Wohl der betroffenen Notfallpatientinnen und -patienten im Vordergrund. Drucksache 17/1441 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Subsidiarität ergibt sich in der Regel aus dem Umstand, dass ein originäres Luftrettungsmittel oder ein bodengebundenes, notärztliches Rettungsmittel nicht im definierten Zeitrahmen zur Verfügung steht. Die Ermittlung des jeweils nächstgelegenen Einsatzmittels erfolgt durch die zuständige Disponentin bzw. den zuständigen Disponenten auf der Basis der aktuellen Standorte der Rettungsmittel. Die Aufsicht über die Lenkung des Rettungsdienstes in den jeweiligen Rettungsdienstbereichen durch die zuständigen Leitstellen liegt bei den jeweiligen ÄLRD. Diese haben bereits frühzeitig einheitliche Kriterien für subsidiäre Einsätze des Hubschraubers Air Rescue Nürburgring festgelegt. Wie die zuständige Behörde für den Rettungsdienstbereich Koblenz mitteilt, werden die Einsatzdaten anhand von Einsatzlisten der Integrierten Leitstelle durch den ÄLRD geprüft. Weiter teilt die zuständige Behörde für den Rettungsdienstbereich Koblenz mit, dass die Überprüfung dieser Listen ergeben hat, dass von 122 subsidiären Einsätzen in 2016 bisher 73 (60 Prozent) indiziert waren. Hierbei ist allerdings festzustellen, dass nicht davon auszugehen ist, dass die fehlende Indikation im Augenblick der Disposition auch für die Disponentinnen und Disponenten erkennbar war. Die Disponentinnen und Disponenten müssen sich, wie bereits oben dargestellt, anhand der Angaben der notrufmeldenden Personen augenblicklich ein Lagebild machen. Auf dieser Basis entscheiden sie unverzüglich, welches Rettungsmittel sie zu dem jeweiligen Einsatzort entsenden . Die nachträgliche Überprüfung, ob eine Indikation vorlag, darf nicht zu einer tiefergehenden Überprüfung der jeweiligen Dispositionsentscheidung der einzelnen Disponentinnen und Disponenten führen. Dies könnte aufgrund vermeintlich drohender Konsequenzen zu einer Verunsicherung des eingesetzten Leitstellenpersonals führen. Im Zweifel würde dies zulasten der schnellen Hilfe von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten gehen. Zwischenzeitlich wurde zur Festlegung von Dispositionsroutinen und zur Definition der in den Einsatzleitsystemen zu hinterlegenden Parametern durch die zuständigen Rettungsdienstbehörden eine Regelung mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes abgestimmt. Das Leitstellenpersonal erhält hiernach in bestimmten, vorgegebenen und definierten Situationen unmittelbar vom Einsatzleitsystem den Vorschlag, den Hubschrauber „Air Rescue Nürburgring“ subsidiär einzusetzen. Hierdurch wird den Disponentinnen und Disponenten eine weitere Hilfestellung an die Hand gegeben, um den subsidiären Einsatz des Hubschraubers Air Rescue Nürburgring zu disponieren. Zu Frage 4: Entfällt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär