Drucksache 17/1442 zu Drucksache 17/973 27. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/973 – Situation und Entwicklung der ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 17/973 vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Niedergelassene Ärzte haben eine Schlüsselrolle bei der medizinischen Versorgung. Die Landes - regierung hat die Zukunft der Ärzte versorgung in Rheinland-Pfalz jedoch nicht gesichert, weil sie Warnungen der Ärzteschaft, z. B. der Landesärztekammer bereits vom 1. März 2002 und 13. April 2005, vor Problemen bei der medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu lange ignoriert hat. Noch Ende 2009 hat die Landesregierung nach Drucksache 15/4125 folgende Haltung vertreten: „Das steigende Lebensalter der Bevölkerung wird dazu führen, dass der Bedarf an medizinischen Leistungen tendenziell steigen wird. Diese Entwicklung wird allerdings durch den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang abgeschwächt […] insgesamt wird es möglich sein, die Versorgungslage auch in absehbarer Zeit zufriedenstellend zu halten.“ Damit hat sie es sich zu einfach gemacht. Es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das gelingt. Es geht nicht von selbst. Zuletzt wurde sogar ein Antrag der CDU-Fraktion „Ärzteversorgung in Rheinland-Pfalz sicherstellen“ (Drucksache 16/4120 vom 16. Oktober 2014) abgelehnt . Kürzlich hat der Versorgungsatlas 2014 der KV Rheinland-Pfalz drohende Engpässe in der ambulanten ärztlichen Versorgung aufgezeigt. Ein zunehmender Behandlungsbedarf der Bevölkerung insbesondere angesichts des demografischen Wandels sowie ein anhaltender Attraktivitäts - verlust der ärztlichen Tätigkeit, vor allem auf dem Land, stelle die derzeitige und zukünftige vertragsärztliche Versorgung vor große Herausforderungen. Zu Recht wird deshalb gefordert, rechtzeitig Anpassungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen, damit auch in Zukunft eine flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung gewährleistet werden kann. Dieser Notwendig - keit muss sich die Landesregierung verstärkt stellen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es aktuell in Rheinland-Pfalz differenziert nach Landesebene und den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten (hilfsweise nach den einzelnen Planungsbereichen) sowie zusätzlich differenziert nach Fachgebieten und insgesamt? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behand lungs - bedarfs? 2. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 3. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 4. Wie stellen sich die Versorgungsgrade der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aktuell in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Inwieweit gibt es Nachbesetzungsbedarf und unbesetzte Arztstellen? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 5. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor )? Inwieweit wird es Nachbeset zungsbedarf und unbesetzte Arztstellen geben? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 7. Wie stellt sich das Verhältnis von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten pro 1 000 Einwohner in Rheinland-Pfalz aktuell dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 8. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 9. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor )? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 10. Wie stellt sich das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland -Pfalz aktuell dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 11. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 12. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 13. Wie stellt sich der Anteil der Ärztinnen und Ärzte unter 35, unter 50, über 50, über 60 und über 65 Jahren Lebensalter insbeson dere aktuell in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 14. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 15. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 16. Wie stellen sich die Zahlen von Neuzugängen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz aktuell dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 17. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 18. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor )? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 19. Wie stellen sich aktuell die Zahlen der abgegebenen bzw. aus Altersgründen auslaufenden Zulassungen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 20. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 21. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 22. Wie stellt sich die Zahl der Studienplätze im Studiengang Medizin in Rheinland-Pfalz aktuell dar? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 23. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt? 24. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungs - bedarfs? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 25. Wie stellt sich die Zahl der Studienanfänger und Studienabschlüsse im Studienfach Medizin in Rheinland-Pfalz aktuell dar? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs ? 26. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt? 27. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Wie beurteilt die Landes - regierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 28. Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung a) den derzeitigen Teilzeitzuschnitt des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin noch für angemessen ? b) an der Ablehnung der CDU-Forderung nach Einrichtung eines Modellstudiengangs fest? c) die bisherige Förderung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen für verbesse - rungswürdig? d) die bisherige Ablehnung der CDU-Forderung nach Stipendienprogrammen zur Förde - rung ärztlicher Niederlassungen in Rheinland-Pfalz aufrecht? e) die Studienplatzzahlen für Medizin in Rheinland-Pfalz für nicht mehr ausreichend? f) ihr Programm zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung für überarbeitungsbedürftig ? 3 Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 26. Oktober 2016 – wie folgt beantwortet: Die Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gibt es aktuell in Rheinland-Pfalz differenziert nach Landesebene und den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten (hilfsweise nach den einzelnen Planungsbezirken) sowie zusätzlich differenziert nach Fachgebieten  und insgesamt? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 2. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)?  Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz waren zum Stichtag 21. Juni 2016 in Rheinland-Pfalz rund 6 500 Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertragsärztlich tätig. Den Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz steht damit ein gutes vertragsärztliches Versorgungsangebot zur Verfügung. Die Aufteilung nach Fachgruppen und Planungsbereichen sowie die Entwicklung seit dem Jahr 2001 kann Anlage a und Anlage b zu den Fragen 1 und 2 entnommen werden. Im Vergleich zum Jahr 2001 zeigt sich, dass sich im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in einer Vielzahl von Planungsbereichen die Zahl der dort tätigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten erhöht hat. Die Steigerung im Bereich der Psychotherapeuten stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung dar. Die bei der Fachgruppe der Dermatologen erkennbaren Rückgänge weisen darauf hin, dass bei dieser Fachgruppe Handlungsbedarf seitens der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, der gemäß § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt. Im Bereich der hausärztlichen Versorgung ist ein Vergleich aufgrund der Änderung des Zuschnitts der Planungsbereiche nicht möglich. 3. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Der potenzielle altersbedingte Nachbesetzungsbedarf, der nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz notwendig wäre, um das derzeitige Versorgungsniveau bis zum Jahr 2022 zu erhalten, ergibt sich aus der folgenden Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Eine darüber hinausgehende Prognose zur Entwicklung der Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könne durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht getroffen werden. Die Entwicklung sei von unterschiedlichen Faktoren abhängig, die zurzeit nicht absehbar seien. Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.) Die Kassenärztliche Vereinigung hat für ihre Berechnungen bei Hausärzten ein Ausscheidealter von 61 Jahren, bei Fachärzten von 59 Jahren und bei Psychotherapeuten von 60 Jahren angesetzt. Zu berücksichtigen ist aber, dass immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten auch in höherem Alter weiter praktizieren. Laut Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung sind derzeit bereits über 200 Ärzte und Psychotherapeuten im Alter von 70 und mehr Jahren vertragsärztlich tätig. In Gebieten mit deutlich sinkender Bevölkerung ist mit einer rückläufigen Nachfrage nach ärztlichen Leistungen zu rechnen. In diesen Regionen wird auch bei steigender Morbidität langfristig nicht mehr die Notwendigkeit bestehen, alle frei werdenden Arztsitze nachzubesetzen, sodass hier die Arztzahl entsprechend sinken dürfte. Gleichzeitig werden die in den nächsten Jahren zu erwartenden Veränderungen in der Bedarfsplanung direkte Auswirkungen auf die Arztzahl haben, da sich hierdurch die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten in den einzelnen Fachrichtungen und Regionen verändern dürfte. Beispielsweise könnte die Reform der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu einem Anstieg der Niederlassungsmöglichkeiten für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragstherapeuten führen. Für derzeit anderweitig tätige Psychotherapeuten bestünde erstmalig die Möglichkeit zum Einstieg in die GKV-Versorgung, wodurch sich die Zahl der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten erhöhen würde. Vor allem aber ist derzeit nicht absehbar, wie sich die persönliche Lebensplanung der derzeit vertragsärztlich Tätigen langfristig entwickeln wird und mit welchem Alter diese tatsächlich endgültig aus der Versorgung ausscheiden. Eine sichere Vorhersage der Entwicklung der Arztzahlen bis 2020, 2025, 2030 und 2035 ist daher kaum möglich. 4. Wie stellen sich die Versorgungsgrade der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aktuell in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Inwieweit gibt es Nachbesetzungsbedarf und unbesetzte Arztstellen? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 5. Wie haben sich die Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? Die Versorgungsgrade und die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten in den einzelnen Fachgebieten können Anlage a und Anlage b zu den Fragen 4 und 5 entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie auch nach Erreichen des optimalen Versorgungsgrades von 100 Prozent weitere Zulassungen von Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten ermöglichen. Die Zulassungssperre wegen Überversorgung greift erst ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent. Die in den Tabellen ausgewiesenen Niederlassungsmöglichkeiten beschreiben also, wie viele Niederlassungsmöglichkeiten bis zum Erreichen von Überversorgung bestehen. Bei einem Vergleich der Versorgungsgrade des Jahres 2001 mit den aktuellen Werten ist zu berücksichtigen, dass sich durch die Änderungen in der Bedarfsplanung der räumliche Zuschnitt der Planungsbereiche teilweise so deutlich geändert hat, dass aufgrund der unterschiedlichen Größe der Planungsbereiche eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die hausärztliche Versorgung wird mittlerweile kleinräumiger auf der Ebene der Mittelbereiche geplant, die spezialisierte fachärztliche Versorgung dagegen großräumiger auf der Ebene der fünf Raumordnungsregionen. Im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung wurden die früheren Planungsbezirke „Kreisfreie Stadt Kaiserslautern“ und „Landkreis Kaiserslautern“ zusammengelegt, der frühere Planungsbezirk „Kreisfreie Stadt Trier/Landkreis Trier-Saarburg“ wurde dagegen in zwei getrennte Planungsbezirke aufgeteilt. Die Fachgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung und die Kinder- und Jugendpsychiater unterlagen im Jahr 2001 noch nicht der Bedarfsplanung, sodass hier keine Vergleichswerte vorliegen. Die vorliegenden Daten belegen, dass insbesondere im Bereich der fachärztlichen Versorgung in der weit überwiegenden Zahl der Planungsbereiche Überversorgung besteht. Rheinland-Pfalz weist hier eine gute Versorgung aus. Im hausärztlichen Bereich ist ein großer Teil der Planungsbereiche wegen Überversorgung für weitere Niederlassungen gesperrt. Handlungsbedarf besteht im Bereich der hausärztlichen Versorgung in den Mittelbereichen Prüm und Diez sowie im Bereich der fachärztlichen Versorgung für die Kinder- und Jugendpsychiater in den Raumordnungsregionen Trier, Mittelrhein-Westerwald und Westpfalz. In diesen Regionen sollte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz umgehend gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung ergreifen. Darüber hinaus sollte die Kassenärztliche Vereinigung die dermatologische Versorgung stärker in den Fokus nehmen, da hier die Versorgungsgrade in einigen Planungsbereichen merklich abgesunken sind. 4 Altersbedingter Nachbesetzungsbedarf bis 2022 Gesamt 4 310 60 % 3 919 62 % Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 6. Welche Entwicklung wird  bis  2020,  2025,  2030 und  2035  erwartet  (Differenzierung wie  zuvor)?  Inwieweit wird  es Nachbeset - zungsbedarf und unbesetzte Arztstellen geben? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz werden in den nächsten sechs Jahren 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das mittlere Ausscheidealter aus der vertragsärztlichen Versorgung erreichen. Der Median des Abgangsalters differiere zum Teil sehr stark nach Fachgruppe, Region und Tätigkeitsform. Das durchschnittliche Median-Abgangsalter liege für die Hausärzte derzeit bei 61 Jahren, für Fachärzte bei 59 Jahren und für Psychotherapeuten bei 60 Jahren. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich der allgemeine Trend zu einem späteren endgültigen Ausscheiden aus dem Beruf in den kommen - den Jahren fortsetzen und auf die Zahlen auswirken wird. Seit dem Wegfall der Altersgrenze für die vertragsärztliche Tätigkeit ist beispielsweise immer wieder feststellbar, dass bereits im Ruhestand befindliche Vertragsärzte oder ehemalige Krankenhausärzte Interesse an einer vertragsärztlichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in Teilzeit haben. Die Entwicklung des Versorgungsgrades ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Zur Zahl der neu hinzukommenden Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgeben. Da sich der Versorgungsgrad aus einem Arzt-Einwohner-Verhältnis errechnet, hat auch die Entwicklung der Einwohnerzahl und der Bevölkerungsstruktur Auswirkungen auf die Versorgungsgrade. Eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung ist mit Unsicher - heiten behaftet. Darüber hinaus werden die Versorgungsgrade von den Anpassungen der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beeinflusst. Beispielsweise können sich die Versorgungsgrade durch die Überarbeitung der Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen ändern, obwohl die Arztzahl gleich geblieben ist. So könnte die anstehende Reform der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu führen, dass die Versorgungs - grade in derzeit wegen Überversorgung gesperrten psychotherapeutischen Planungsbereichen unter die Sperrgrenze von 110 Prozent sinken. Hierdurch würden zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten entstehen. Bisher anderweitig tätige Psychotherapeuten hätten dann erstmalig die Möglichkeit, an der GKV-Versorgung teilzunehmen. Eine Prognose ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Eine kleinräumigere Bedarfsplanung oder die Aufspaltung bisher zusammengefasster Subspezialisierungen in getrennt beplante Fachgruppen kann ebenfalls zu einem Absinken der Versorgungsgrade und damit zu einer Öffnung bisher gesperrter Bezirke für neue Niederlassungen führen. Eine Vorhersage der Entwicklung der Versorgungsgrade und der Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten in den einzelnen Planungs - bereichen bis 2020, 2025, 2030 und 2035 ist daher nicht möglich. 7. Wie stellt  sich das Verhältnis von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten pro 1 000 Einwohner in Rheinland-Pfalz aktuell dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 8. Wie haben sich die Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? Das Verhältnis der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zur Einwohnerzahl in den einzelnen Planungsbereichen und Fachgebieten kann der Anlage zu den Fragen 7 und 8 entnommen werden (Quelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung). Da eine Berechnung auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den meisten Fachgruppen und Planungsbereichen eine Zahl unter eins ergeben würde, hat die Kassenärztliche Vereinigung die Anzahl der Einwohner ermittelt, die von einem Vollzeitäquiva lent rechnerisch versorgt werden. Verlässliches Datenmaterial für den Zeitraum vor der Fusion der vier früheren eigenständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 liegt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht vor. Nach Auffassung der Landesregierung zeigen die Zahlen vor allem im Bereich der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung eine Verbesserung des Arzt-Einwohner-Verhältnisses. Den Bewohnerinnen und Bewohnern von Rheinland-Pfalz stehen somit deutlich mehr fachärztliche Spezialisten zur Verfügung als im Jahr 2001. 5 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bei den Hausärztinnen und Hausärzten ist in den ländlichen Regionen des nördlichen Rheinland-Pfalz dagegen eine Verschlechterung erkennbar. Hier muss ein Hausarzt statistisch mehr Patienten versorgen als im Jahr 2001. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken , hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung ergriffen. Auf die Antworten zu den Fragen 28 c) und 28 f) wird verwiesen. 9. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Eine Prognose zur Versorgungsdichte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bis 2020, 2025, 2030 und 2035 kann durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht getroffen werden. Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, lässt sich die Zahl der ausscheidenden und der neu hinzukommenden Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie die Entwicklung der Einwohnerzahlen nicht sicher voraussagen . Auch ist nicht absehbar, wie sich die in den nächsten Jahren anstehenden Änderungen in der Bedarfsplanung auf die Zahl der Nieder - lassungsmöglichkeiten auswirken werden oder in welchem Umfang die regionalen Zulassungsausschüsse durch Sonderbedarfszulassungen die Ansiedlung weiterer Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in gesperrten Planungsbereichen ermöglichen. Dies ist besonders im Bereich der Psychotherapeuten von Bedeutung, da die Ausweisung weiterer Sitze durch die Selbstverwaltung es bisher nicht zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ermöglichen würde, künftig auch GKV-Versicherte zu behandeln. 10. Wie stellt sich das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz aktuell dar (Differenzierung wie zuvor)?  Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 11. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)?  12. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Die Entwicklung des Durchschnittsalters der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten nach Versorgungsebenen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Verlässliches Datenmaterial für den Zeitraum vor der Fusion der vier früheren eigenständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 liegt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht vor. (Datenquelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.) Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da dann Rückschlüsse auf einzelne Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten gezogen werden könnten. Die Daten zeigen einen leichten Anstieg des Durchschnittsalters der rheinland-pfälzischen Vertragsärzteschaft. Dieser dürfte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass die frühere gesetzliche Altersgrenze für eine vertragsärztliche Tätigkeit von 68 Jahren im Jahr 2009 vollständig aufgehoben wurde. Eine Rolle dürfte auch die Niederlassungswelle bei Einführung der Bedarfsplanung und entsprechen de Niederlassungsbeschränkungen Anfang der 1990er Jahren spielen. Die Kassenärztliche Vereinigung geht davon aus, dass in den meisten Fachgruppen das Durchschnittsalter aufgrund der derzeitigen Altersstrukturen weiter ansteigen wird. Eine Prognose über die Altersentwicklung bis 2020, 2025, 2030 und 2035 kann die Kassen - ärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht abgeben. Die Entwicklung des Durchschnittsalters sei unter anderem davon abhängig, wie viele und in welchem Alter Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden und wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Die Entwicklung dieser Faktoren sei jedoch nicht absehbar. 6 Versorgungsebene Durchschnittsalter zum 31. Dezember 2005 Durchschnittsalter zum 31. Dezember 2015 Hausärztliche Versorgung 51 Jahre 56 Jahre Allgemeine Fachärztliche Versorgung 50 Jahre 54 Jahre Spezialisierte Fachärztliche Versorgung 50 Jahre 53 Jahre Gesonderte Fachärztliche Versorgung 49 Jahre 52 Jahre Gesamt 50 Jahre 54 Jahre Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 13. Wie stellt sich der Anteil der Ärztinnen und Ärzte unter 35, unter 50, über 50, über 60 und über 65 Jahren Lebensalter insbesondere aktuell in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs?  14. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? Die Altersstruktur der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach Versorgungsebenen jeweils zum Stichtag 31. Dezember kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Verlässliches Datenmaterial für den Zeitraum vor der Fusion der vier früheren eigenständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 liegt der Kassen - ärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht vor. Anteile der Altersklassen (Datenquelle: Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.) Eine darüber hinausgehende Differenzierung ist der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da dann Rückschlüsse auf einzelne Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten gezogen werden könnten. Nach Auffassung der Landesregierung lassen die Daten einen Rückgang des Anteils der jüngeren Ärztinnen und Ärzte erkennen, was auf den allgemeinen Trend zur späteren Niederlassung zurückzuführen sein dürfte. Der Anstieg bei den über 65-Jährigen resultiert aus der erfreulicherweise steigenden Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die nach dem Wegfall der Altersgrenze freiwillig über das 68. Lebensjahr hinaus vertragsärztlich tätig sein möchten. Mittlerweile engagieren sich zunehmend Ärztinnen und Ärzte nach dem Ende ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel im Krankenhaus in der ambulanten Versorgung. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz sind inzwischen über 200 aktive Vertragsärztinnen und Vertrags - ärzte beziehungsweise Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten 70 Jahre und älter. Darüber hinaus lassen die Zahlen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Altersverteilung zu. Die älter werdende Generation der sogenannten „geburtenstarken Jahrgänge“ spiegelt sich auch in der Demografie der Ärzte und Psychotherapeuten. Diese Entwicklung zeichnet sich bereits seit einigen Jahren ab und die Landesregierung hat entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Auf die Antworten zu den Fragen 28 c) und 28 f) wird verwiesen. 15. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Die Kassenärztliche Vereinigung geht davon aus, dass aufgrund der derzeitigen Altersstrukturen die Anteile in den Altersklassen der über 50-Jährigen ansteigen werden. Eine Prognose zu den zukünftigen Anteilen der Altersklassen kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht abgeben. Die Entwicklung sei unter anderem davon abhängig, wie viele und in welchem Alter Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden und wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Die Entwicklung dieser Faktoren sei jedoch nicht absehbar. Weiterhin müsse auch berücksichtigt werden, dass die Regelaltersgrenze von 68 Jahren für ein Engagement in der vertragsärztlichen Versorgung im Jahr 2009 vollständig aufgehoben wurde. Die Landesregierung teilt die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung, dass eine Prognose der Entwicklung bis 2020, 2025, 2030 und 2035 schwerlich möglich ist. 7 Altersklasse unter 35 35 bis 49 50 bis 59 60 bis 64 über 65 Versorgungsebene 2005 2015 2005 2015 2005 2015 2005 2015 2005 2015 Hausärztliche Versorgung 0,3 % 0,6 % 44,0 % 25,2 % 45,8 % 35,3 % 9,4 % 20,1 % 0,6 % 18,8 % Allgemeine fachärztliche Versorgung 0,5 % 1,1 % 52,7 % 30,7 % 38,4 % 41,3 % 7,7 % 16,9 % 0,7 % 10,1 % Spezialisierte fachärztliche Versorgung 0,0 % 0,2 % 51,1 % 31,0 % 42,6 % 44,5 % 6,3 % 16,9 % 0,0 % 7,4 % Gesonderte Fachärztliche Versorgung 2,2 % 0,4 % 63,0 % 41,8 % 17,4 % 42,6 % 15,2 % 7,4 % 2,2 % 7,8 % Rheinland-Pfalz gesamt 0,4 % 0,8 % 48,9 % 28,1 % 41,8 % 39,4 % 8,4 % 17,7 % 0,6 % 13,0 % Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 16. Wie stellen sich die Zahlen von Neuzugängen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Rheinland-Pfalz aktuell dar (Differenzierung  wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 17. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 18. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Die Entwicklung der Anzahl der Neuzugänge kann der Anlage zu den Fragen 16 und 17 entnommen werden. Verlässliches Daten - material für den Zeitraum vor der Fusion der vier früheren eigenständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 liegt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht vor. Prognosen zur Entwicklung der Anzahl der Neuzugänge in die vertragsärztliche Versorgung bis 2020, 2025, 2030 und 2035 kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht abgeben. Die gegenüber dem Jahr 2005 deutlich angestiegene Gesamtzahl von Neueinsteigern belegt die Attraktivität einer Tätigkeit in der ambulanten Versorgung in Rheinland-Pfalz. Die Zahl der Neueinsteiger hängt aber nicht nur davon ab, wie viele Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Interesse an einer Niederlassung oder einer angestellten Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung haben . Sie ist auch davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre bestehende Praxis verkaufen möchten beziehungsweise ob durch Änderungen in der Bedarfsplanung zusätzliche freie Nieder - lassungsmöglichkeiten entstehen. Wie aus den Tabellen zu Frage 4 ersichtlich ist, bestehen in den meisten Planungsbereichen Zulassungssperren wegen Überversorgung. Hier ist eine Niederlassung nur möglich, wenn der Neueinsteiger einen bestehenden Arztsitz übernimmt. Umso erfreulicher ist es, dass durch die von der Landesregierung auf Bundesebene maßgeblich mit initiierten Reformen der Bedarfsplanung in Rheinland-Pfalz zusätzlich 99 neue psychotherapeutische Sitze geschaffen werden konnten. Der Anstieg der Zugänge bei der Fachgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zeigt, dass diese Sitze mittlerweile in der Versorgung angekommen sind. 19. Wie stellen sich aktuell die Zahlen der abgegebenen bzw. aus Altersgründen auslaufenden Zulassungen bei den niedergelassenen Ärztinnen  und Ärzten in Rheinland-Pfalz dar (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 20. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt (Differenzierung wie zuvor)? 21. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet (Differenzierung wie zuvor)? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? Im Jahr 2009 wurde die Regelaltersgrenze von 68 Jahren für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung vollständig aufgehoben. Aus Altersgründen auslaufende Zulassungen gibt es seither nicht mehr. Die Entwicklung der Zahl der abgebenden Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kann der Anlage zu den Fragen 19 und 20 entnommen werden. Verlässliches Datenmaterial für den Zeitraum vor der Fusion der vier früheren eigenständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 liegt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben nicht vor. Die Anzahl der abgebenden Ärzte und Psychotherapeuten besagt lediglich, wie viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im jeweiligen Jahr ihre vertragsärztliche Tätigkeit beendet haben. Ob diese ihre Zulassung aus Altersgründen oder aus anderen Gründen zurückgegeben haben, kann von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht festgestellt werden. Nach Auskunft der Kassen - ärztlichen Vereinigung könne die Beendigung einer vertragsärztlichen Tätigkeit auch von vielen anderen individuellen Faktoren abhängen. Die Daten zeigen, dass im Bereich der hausärztlichen Nachwuchsgewinnung Handlungsbedarf besteht. Die Landesregierung hat daher zum Beispiel mit dem Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung und dem Zukunftsprogramm „Gesund - heit und Pflege 2020“ einen umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt, um hier gegenzusteuern. Erfolge sind sichtbar. So ist laut Landesärztekammer die Zahl der Facharztanerkennungen in der Allgemeinmedizin in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen . 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 22. Wie stellt sich die Zahl der Studienplätze im Studiengang Medizin in Rheinland-Pfalz aktuell dar? Wie beurteilt die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 23. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt? 24. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund  des Behandlungsbedarfs? Rheinland-Pfalz verfügt über eine gute ambulante vertragsärztliche Versorgung. Dennoch zeigt sich, dass es in einigen ländlichen Regionen schwieriger wird, frei werdende Arztsitze – besonders Hausarztsitze – zeitnah wieder zu besetzen. In den nächsten Jahren wird es zu einem vermehrten altersbedingten Ausscheiden von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kommen . Es muss daher rechtzeitig dafür Sorge getragen werden, den ärztlichen Nachwuchs für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu gewinnen. Das gilt vor allem für Hausärztinnen und Hausärzte, denen eine besondere Rolle in der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung zukommt. Die Landesregierung begrüßt daher die Vereinbarung der Koalition aus CDU, SPD und CSU, in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestags vor allem mit den Gesundheits- und Wissenschaftsministern des Bundes und der Länder einen Masterplan „Medizinstudium 2020“ zu entwickeln. Dieser wird Maßnahmen für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber in der Humanmedizin, für eine größere Praxis - nähe der universitären Ausbildung und für eine Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium enthalten. Die Landesregierung sieht mit der Aufzählung im Koalitionsvertrag wesentliche Elemente für eine Neuausrichtung des Medizinstudiums als erfasst an und hat sich aktiv an der Erarbeitung des Masterplans beteiligt. Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass angesichts der jetzigen Ausrichtung und Inhalt des Medizinstudiums eine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten Humanmedizin an der Universitätsmedizin Mainz zwangsläufig dazu führen wird, dass sich mehr Absolventinnen und Absolventen a) für eine Tätigkeit in der Patientenversorgung und damit gegen eine Tätigkeit in der Forschung und/oder Lehre entscheiden werden; b) für eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin entscheiden werden; c) für eine Tätigkeit in der medizinischen Versorgung in Versorgungsbereichen entscheiden werden, für die eine künftige Unterversorgung anzunehmen ist. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums in Rheinland-Pfalz anschließend auch für die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für die Absolventinnen und Absolventen medizinischer Hochschulen in anderen Bundesländern. Angesichts des grundgesetzlich garantierten Rechts der freien Berufswahl kann daher weder von einer Ursache-Wirkungs-Relation „Mehr Studienplätze führen zu mehr Fachärzten beziehungsweise Fachärztinnen für Allgemeinmedizin“ noch von einer Ursache- Wirkungs-Relation „Mehr Studienplätze an der Universitätsmedizin Mainz führen zu mehr Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin für Rheinland-Pfalz“ ausgegangen werden. Umso dringlicher ist es aus Sicht der Landesregierung, gezielte Anreize für eine spätere ärztliche Tätigkeit gerade in ländlichen Regionen schon während des Studiums zu setzen. Auch hier setzt der Masterplan Medizinstudium mit seinen Maßnahmen an, die den Medizinstudierenden künftig frühzeitig und wiederholt einen Einblick und ein Erleben einer ärztlichen Tätigkeit in einer hausärztlichen Praxis ermöglichen werden. Der Masterplan Medizinstudium passt sich damit ein in eine Vielzahl von Maßnahmen, die neben der Auswahl der Studierenden und den Inhalten des Studiums in der Organisation und bei den Inhalten der Weiterbildung sowie bei den Rahmenbedingungen einer hausärztlichen Tätigkeit ansetzen. Der Masterplan Medizinstudium selbst wird voraussichtlich keine Erhöhung der Studienplatzkapazitäten vorsehen. Es soll aber von einer Arbeitsgruppe die weitere Entscheidung beobachtet, der Kultusministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz regelmäßig berichtet und erstmals im Jahr 2020 dabei insbesondere die Frage künftiger Studienplatzkapazitäten erörtert werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Prognose der Entwicklung der Studienplätze bis 2020, 2025, 2030 und 2035 derzeit nicht möglich. 9 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die aktuelle Zahl der Studienplätze im Studiengang Humanmedizin an der Universitätsmedizin Mainz und die Entwicklung seit dem Jahr 2001: 25. Wie stellt sich die Zahl der Studienanfänger und Studienabschlüsse im Studienfach Medizin in Rheinland-Pfalz aktuell dar? Wie beurteilt  die Landesregierung die Situation vor dem Hintergrund des Behandlungsbedarfs? 26. Wie haben sich diese Zahlen seit 2001 entwickelt? 27. Welche Entwicklung wird bis 2020, 2025, 2030 und 2035 erwartet? Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung vor dem Hintergrund  des Behandlungsbedarfs? Die Analyse der Studierendenzahlen der Humanmedizin von 2001 bis heute zeigt einen stabilen Wert von durchschnittlich 200 Studienanfängerinnen und Studienanfängern pro Semester. Es ist davon auszugehen, dass sich das Studium der Humanmedizin weiterhin einer großen Nachfrage bei den Studieninteressenten erfreuen wird. Die aktuelle Statistik der Stiftung für Hochschulzulassung verzeichnet einen geringen Anstieg der bundesweiten Studienplatznachfrage im Wintersemester 2016/2017 um 1,4 Prozent. Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz für die allgemeinen Studienanfängerzahlen prognostiziert bis zum Jahr 2025 bundesweit eine auf hohem Niveau weitgehend konstante Nachfrage nach Studienplätzen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Nachfrage in der Humanmedizin sich ebenfalls auf hohem Niveau verstetigt und es auch zukünftig gelingt, ausreichend interessierte und hochqualifizierte Studien - anfängerinnen und Studienanfänger für das Fach Medizin zu gewinnen. 10 Sommersemester 2001 2 789 Wintersemester 2001/2002 2 813 Sommersemester 2002 2 773 Wintersemester 2002/2003 2 791 Sommersemester 2003 2 828 Wintersemester 2003/2004 2 797 Sommersemester 2004 2 791 Wintersemester 2004/2005 2 758 Sommersemester 2005 2 722 Wintersemester 2005/2006 2 713 Sommersemester 2006 2 757 Wintersemester 2006/2007 2 735 Sommersemester 2007 2 747 Wintersemester 2007/2008 2 693 Sommersemester 2008 2 702 Wintersemester 2008/2009 2 695 Sommersemester 2009 2 739 Wintersemester 2009/2010 2 667 Sommersemester 2010 2 703 Wintersemester 2010/2011 2 688 Sommersemester 2011 2 697 Wintersemester 2011/2012 2 659 Sommersemester 2012 2 614 Wintersemester 2012/2013 2 632 Sommersemester 2013 2 648 Wintersemester 2013/2014 2 616 Sommersemester 2014 2 625 Wintersemester 2014/2015 2 629 Sommersemester 2015 2 699 Wintersemester 2015/2016 2 725 Sommersemester 2016 2 782 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 Die Universitätsmedizin Mainz widmet dem Studienerfolg ihrer Studierenden erhebliche Aufmerksamkeit, was sich in einer geringen Abbruchquote niederschlägt. Vor dem Hintergrund der langfristig konstanten Studienanfängerzahlen wird von ebenso konstanten Absolventenzahlen ausgegangen. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft darüber, wie sich die Zahl der Studierenden im 1. Fachsemester nach Studienjahren an der Universitätsmedizin Mainz seit dem Jahr 2001 entwickelt hat: Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen des Staatsexamens Humanmedizin an der Universitätsmedizin Mainz kann der folgenden Tabelle entnommen werden. (Die entsprechende Statistik liegt erst ab dem Prüfungsjahr 2003 vor, da zuvor in der statistischen Erfassung nicht zwischen den Abschlüssen Humanmedizin und Zahnmedizin unterschieden wurde: 28 a) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  den derzeitigen Teilzeitzuschnitt des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin noch für angemessen? Herr Univ.-Prof. Dr. Michael Jansky hat seine Tätigkeit als W 3-Professor für Allgemeinmedizin am 1. Dezember 2015 angetreten und steht seit dem 1. Januar 2016 als Direktor dem neu gegründeten Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie an der Universitätsmedizin Mainz vor. Die Professur für Allgemeinmedizin ist dabei als Teilzeitprofessur mit 40 Prozent ausgestaltet. Die Landesregierung teilt die Auffassung der Universitätsmedizin, dass diese Regelung eine hohe Praxisorientierung als essenzielles Merkmal der allgemeinmedizinischen Lehre in Mainz sicherstellt. Durch die Fortführung einer kurativen Patientenversorgung in einer Hausarztpraxis wird dem Inhaber der Professur ermöglicht, aktuelle Entwicklungen des Fachs zeitnah in die Ausbildung der Studierenden einfließen zu lassen und eine starke Orientierung der Lehre an der täglichen allgemeinmedizinischen Praxis sicherzustellen . 11 Studienjahr 2001 452 Studienjahr 2002 425 Studienjahr 2003 421 Studienjahr 2004 415 Studienjahr 2005 345 Studienjahr 2006 374 Studienjahr 2007 375 Studienjahr 2008 366 Studienjahr 2009 414 Studienjahr 2010 404 Studienjahr 2011 378 Studienjahr 2012 393 Studienjahr 2013 395 Studienjahr 2014 386 Studienjahr 2015 406 Prüfungsjahr 2003 324 Prüfungsjahr 2004 287 Prüfungsjahr 2005 283 Prüfungsjahr 2006 348 Prüfungsjahr 2007 347 Prüfungsjahr 2008 320 Prüfungsjahr 2009 422 Prüfungsjahr 2010 341 Prüfungsjahr 2011 338 Prüfungsjahr 2012 324 Prüfungsjahr 2013 347 Prüfungsjahr 2014 305 Prüfungsjahr 2015 287 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Mit dem nach der Besetzung der Professur erfolgten personellen Ausbau des Instituts für Allgemeinmedizin und unter Einbindung des etablierten Netzes an Allgemeinmedizinern, die im sogenannten „Mainzer Modell“ an der allgemeinmedizinischen Ausbildung der Medizinstudierenden in Mainz beteiligt sind, wurden gute Rahmenbedingungen geschaffen, um Studierende für das Fachgebiet Allgemeinmedizin verstärkt zu interessieren und die universitäre Allgemeinmedizin als Bindeglied zwischen Universität und Praxis zu etablieren. 28 b) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  an der Ablehnung der CDU-Forderung nach Einrichtung eines Modellstudiengangs fest? Die Landesregierung hält weiterhin an ihrer Auffassung fest, dass die im Jahr 1999 in die Approbationsordnung aufgenommene Modellklausel zu einer großen Heterogenität in der deutschen Medizinerausbildung geführt hat und es nunmehr nicht darum gehen sollte, weitere Modellstudiengänge hinzuzufügen, sondern die gewonnenen guten Erfahrungen aus diesen Reformprozessen für alle Ausbildungsstandorte gleichermaßen zu nutzen und wieder zu verbindlichen sowie zu vergleichbaren Studienstrukturen in Deutschland zu kommen. Diesem Ziel dient auch der Masterplan „Medizinstudium 2020“. Die Auffassung der Landesregierung wird auch vom Wissenschaftsrat geteilt, der die Entwicklungen evaluiert hat. Der Wissenschaftsrat erkennt einerseits an, dass die Einführung der Modellklausel in der Approbationsordnung einen kontinuierlichen Veränderungsprozess , Kreativität und Gestaltungswillen an den Fakultäten freigesetzt und damit eine sehr gute Dynamik in der Medizinausbildung ausgelöst habe. Andererseits stellt der Wissenschaftsrat aber fest: „Die Vergleichbarkeit mit den übrigen Studien - gängen wird herabgesetzt und ein für alle Fakultäten verfügbares Benchmark geht verloren. Zudem wird die Mobilität der Studierenden erschwert.“ Im Ergebnis sieht der Wissenschaftsrat die Notwendigkeit für einen „Übergang von erfolgreich erprobten inno - vativen Elementen und Strukturen der ärztlichen Ausbildung in eine Weiterentwicklung der Regelstudiengänge [...]“. Deshalb hat die Landesregierung darauf geachtet, dass im Masterplan „Medizinstudium 2020“ unter Beachtung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates die Ärzteausbildung auf Grundlage der Erfahrungen aus den Modell- und Reformstudiengängen weiterentwickelt und die Approbationsordnung entsprechend reformiert werden wird. Gleichzeitig unterstützt die Landesregierung die Universitätsmedizin Mainz dabei, die positiven Erfahrungen aus den Modellstudiengängen zur Verbindung von Lehre und Praxis bei der Gestaltung des Studiums innerhalb des Regelstudiengangs zu berücksichtigen . Ferner unterstützt die Landesregierung die Universitätsmedizin Mainz dabei, den Studierenden auch zukünftig ein problem orientiertes und patientenorientiertes Lehrangebot unter möglichst praxisnahen Bedingungen zu bieten und dabei das eigene Angebot einem steten Prozess der Qualitätssicherung und Evaluation zu unterwerfen. Die Stärkung des Angebots in der Allgemeinmedizin ist hierbei ein wichtiger Beitrag der wissenschaftlich fundierten, hervorragen - den fachlichen Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte in Mainz. 28 c) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  die bisherige Förderung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen für verbesserungswürdig? Seit Mitte des Jahres 2011 stellt das Land Finanzmittel zur Förderung der Niederlassung – besonders von Hausärztinnen und Hausärzten – in ländlichen Regionen, in denen die Versorgung nicht zuletzt aufgrund der Altersstruktur der dort tätigen Ärzte auszudünnen droht, zur Verfügung. Im Zeitraum 2011 bis 2015 wurden in Rheinland-Pfalz über dieses Förderprogramm 72 Einzelmaßnahmen (Gesamtsumme 1 038 161 Euro) gefördert. Gefördert werden die Niederlassung, die Übernahme einer Praxis, die Errichtung von Zweigpraxen und die Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten in ausgewiesenen ländlichen Fördergebieten in Höhe von bis zu 15 000 Euro. Ergänzend setzt das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin des Landes Anreize, dass sich Studierende für die Hausarztmedizin entscheiden. Anfang des Jahres 2016 hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ebenfalls ein umfängliches Förderprogramm (Förder - programm Strukturfonds) aufgelegt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, werden seitdem die Fördermittel des Landes auf die Regionen mit einem kurz- und mittelfristigen Ärztebedarf konzentriert, die im Programm der Kassenärztlichen Vereinigung nicht berücksichtigt werden. Aktuell kann in 38 Verbandsgemeinden und vier verbandsfreien Gemeinden das Förderprogramm des Landes in Anspruch genommen werden. Die Förderung der Niederlassung steht damit in Rheinland-Pfalz auf einem breiten Fundament. Gleichwohl werden beide Förder - programme immer wieder an aktuelle Erfordernisse angepasst. 28 d) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  die bisherige Ablehnung der CDU-Forderung nach Stipendienprogrammen zur Förderung ärztlicher Niederlassungen in Rheinland-Pfalz aufrecht? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat das Stipendienmodell bereits sehr frühzeitig mit den Partnern des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung – darunter: Hausärzteverband Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz – erörtert und sich im weiteren Verlauf mit Alternativ - modellen beschäftigt. 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 Die Partner standen dem Stipendienmodell auf Landesebene nach sächsischem Vorbild ablehnend gegenüber. Hingewiesen wurde unter anderem darauf, dass die Versorgungssituation frühestens dann beeinflusst werde, wenn die Ausbildungsphase (sechs Jahre) absolviert und die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (fünf Jahre) abgeschlossen wurde. Weiterhin müssten über mehrere Jahre Finanzmittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt werden. Zudem sei mit nicht unerheblichen Mitnahmeeffekten zu rechnen. Mit anderen Programmen, wie den Förderprogrammen „hausärztliche Versorgung“ und „PJ-Tertial Allgemeinmedizin“ des Landes und den Förderprogrammen „Strukturfonds“ und „Famulatur“ der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, kann nach Einschätzung der Landesregierung schneller auf sich abzeichnende Versorgungslücken reagiert werden. Gleichwohl wird die Landesregierung die Frage von Stipendienprogrammen im Lichte der Ergebnisse des Masterplans „Medizinstudium 2020“ erneut mit ihren Partnern im Rahmen der Arbeitsgruppe Masterplan erörtern. 28 e) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  die Studienplatzzahlen für Medizin in Rheinland-Pfalz für nicht mehr ausreichend? Dem absehbar großen Nachbesetzungsbedarf bei einzelnen Facharztgruppen, insbesondere im hausärztlichen Bereich, wurde und wird durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen und Förderinstrumente auf Bundes- und Landesebene Rechnung getragen. Mit der Verabschiedung des Masterplans „Medizinstudium 2020“ sollen weitere, auf das Medizinstudium zielende Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin hinzukommen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 24 verwiesen. 28 f) Inwieweit und mit welcher Begründung hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der eingetretenen und bevorstehenden Entwicklung  ihr Programm zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung für überarbeitungsbedürftig? Im Koalitionsvertrag hat die Sicherung der ärztlichen Versorgung ein hohes Gewicht. Unter anderem ist vorgesehen, den Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern weiter fortzuführen und durch neue Maßnahmen zu ergänzen. Die Landesregierung entscheidet somit nicht allein über weitere Maßnahmen, sondern berät sich mit den relevanten gesundheitspolitischen Partnern, die bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten auf ganz unterschiedlichen Feldern haben. Es ist beabsichtigt, die Partner des Masterplans im Dezember 2016 einzuladen, um die Möglichkeiten für weitere Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung und Versorgung, zu erörtern. Selbstverständlich wird die Landesregierung eigene Beiträge zur Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs leisten. Auch dafür liefert der Koalitionsvertrag Anhaltspunkte. Ein Schwerpunkt wird in der Stärkung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung liegen. So wird die Landesregierung den Ausbau allgemeinmedizinischer Weiterbildungsverbünde unterstützen. Zudem strebt die Landesregierung gemeinsam mit ihren Partnern den Aufbau eines allgemeinmedizinischen Kompetenzzentrums an der Universitätsmedizin Mainz an. Ein weiterer neuer Baustein des Masterplans und des „Zukunftsprogramms Gesundheit und Pflege 2020“ ist das Projekt „Wiederein - stiegskurs“. Mit diesem neuen Projekt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sollen Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen länger nicht in ihrem Beruf gearbeitet haben, wieder mit der ärztlichen Tätigkeit vertraut gemacht und beim Wiedereinstieg in den Arztberuf unterstützt werden. In Zusammen - arbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung startet im Frühjahr 2017 ein erster, vom Land finanzierter Wiedereinstiegskurs. Der einwöchige Kurs soll die Schwelle zu einem Wiedereintritt in das Berufsleben abbauen. Im Übrigen hat das Land auch nach Verabschiedung des Masterplans, zum Beispiel im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesund - heit und Pflege 2020“, weitere eigene Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht, mit denen die hausärztliche Versorgung gestärkt wird. Dazu zählt unter anderen das PJ-Förderprogramm, mit dem Studierende finanziell unterstützt werden, die sich im Praktischen Jahr des Medizinstudiums für ein Tertial in der Allgemeinmedizin entscheiden. Zudem unterstützt die Landesregierung Kommunen in 20 ländlichen Regionen mit der Finanzierung und Durchführung „Lokaler Zukunftswerkstätten“ dabei, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz geeignete Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung zu entwickeln. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung wird auch in Zukunft ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung bleiben. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 13 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 15 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 17 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 19 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 21 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 23 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 25 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 27 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 29 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 31 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 33 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 35 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 37 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 39 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 41 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 43 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 45 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 47 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 49 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 50 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 51 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 53 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 55 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 57 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 59 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 61 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 63 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1442 65 Drucksache 17/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 66