Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1457 zu Drucksache 17/1232 28. 10. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/1232 – Erweiterung der Kernzonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1232 – vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung plant gemäß den Vorgaben des MAB-Komitees die Erweiterung der Kernzonen des deutschen Teils des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen. Ziel ist die Ausweitung der Kernzonenfläche auf drei Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung; 1. Nach welchen fachlichen Kriterien wurde der aktuelle Vorschlag zur Erweiterung der Kernzone auf drei Prozen der Gesamtfläche entwickelt? 2. Welche Organisationen und fachlichen Stellen wurden wann und wie in den Prozess der Erstellung eines Erweiterungsvorschlages für die Kernzonen eingebunden? 3. Wie wird der derzeit vorliegende Entwurf von den verschiedenen beteiligten Akteuren inhaltlich bewertet? 4. Welche weiteren Schritte zur Ausweitung der Kernzonen werden in den kommenden Monaten erfolgen? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die fachlichen Kriterien zur Erweiterung der Kernzone gliedern sich in zwei Kategorien auf: a) Übergeordnete Suchkriterien für die Lage der Erweiterungsflächen innerhalb des Biosphärenreservates: – Biotopverbund (landesweit und regional), – Wildtierkorridore, – Unzerschnittene Räume, – Puffermöglichkeiten zu außen liegenden Störeinflüssen. b) Suchkriterien für das Einzelgebiet: – Vorhandene Naturschutzgebiete, Naturwaldreservate, Waldrefugien, – Lebensraumkartierung, – Biotope nach § 30 BNatschG, – Repräsentanz typischer Biotope des Pfälzerwaldes (Felsen, Kerbtäler), – zusammenhängende Landschaftseinheiten (ganze Täler, ganze Berge oder Berghänge), – sinnvolle Außengrenzen, – Mindestgröße 50 ha (wünschenswert 100 ha), – Anschluss an bestehende Kernzonen. Weiter wurden Vorüberlegungen des BUND in den Arbeitsprozess eingesteuert. Zu Frage 2: Im Oktober 2015 wurde eine fachübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, der Zentralstelle der Forstverwaltung, des Landesamtes für Umwelt und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gegründet. Gemeinsam wurde in der Folge eine mögliche Suchkulisse – unter Berücksichtigung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Kriterien – für den Staatswald entwickelt. Die Übergabe dieser Suchkulisse an den Bezirksverband Pfalz erfolgte im Januar 2016. In der Folge wurde diese Suchkulisse auch mit den jeweils zuständigen Forstämtern diskutiert, um möglichst frühzeitig die Ortskenntnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen zu können. Drucksache 17/1457 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Mit der Übergabe der Suchkulisse startete im Januar 2016 die durch den Bezirksverband durchgeführte Moderationsphase. Seither besteht eine intensive Zusammenarbeit, nicht nur im Themenbereich der Kernzonenerweiterung. Im Rahmen der durch den Bezirksverband Pfalz koordinierten Moderationsphase erfolgte bereits im Februar 2016 eine erste Informationsveranstaltung, auf welcher die Suchkulisse durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses vorgestellt wurde. Zu dieser Veranstaltung waren eingeladen: – alle kommunalen Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung mögliche Flächen liegen, – Kommunen, die prüften, kommunale Waldflächen bereitzustellen, – alle anerkannten Naturschutzverbände, – Pfälzerwald-Verein. Daraufhin waren alle Anwesenden um Stellungnahme bis Mai 2016 gebeten. Alle eingegangen Stellungnahmen wurden im Anschluss gemeinsam von der o. g. Arbeitsgruppe und dem Bezirksverband gesichtet und diskutiert. Soweit möglich wurden Anregungen in die weiteren Überlegungen aufgenommen. Im Oktober 2016 erfolgten weitere Informationsveranstaltungen in der Region mit Vertretern von Kommunen und Verbänden. Inhalt war neben einem Bericht über den Arbeitsstand der Kernzonenerweiterung die Vorstellung konkreter Flächenzuschnitte, die Beantwortung von Fragen aus den Stellungnahmen sowie der grundsätzliche Austausch über noch fehlende Informationen. Zu Frage 3: Da im Rahmen der Moderationsphase frühzeitig die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben wurde und einige Anregungen in den derzeit vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden sind, ist die Resonanz bislang positiv. Zu Frage 4: Die durch den Bezirksverband koordinierte Moderationsphase soll im Oktober 2016 abgeschlossen werden. Mit der Fertigstellung einer möglichen Gebietskulisse ist im Dezember 2016 zu rechnen, sodass 2017 das rechtsförmliche Verfahren zur Ausweitung der Kernzonen gestartet werden kann. Ulrike Höfken Staatsministerin