Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1473 zu Drucksache 17/1262 15. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/1262 – Kontakte mit Werner Mauss und vorgenommene Überprüfungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1262 – vom 10. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Mitglieder der Landesregierung oder welche Staatssekretäre hatten in welcher Funktion in den letzten 15 Jahren Kontakt zu Herrn Mauss oder zu ihm in seinen sonstigen Identitäten und in welcher Form fanden diese Kontakte statt (schriftlich, persönliche Begegnungen, Telefonate etc.)? 2. Welche kommunale Behörde war nach Kenntnis der Landesregierung mit Herrn Mauss oder seinen sonstigen Identitäten in melde rechtlichen Angelegenheiten befasst und mit welchen Ergebnissen? 3. Welche Landesbehörde(n) war(en) in den letzten 15 Jahren in Prüfungsvorgänge im Zusammenhang mit Herrn Mauss oder seinen sonstigen Identitäten oder ihm zuzurechnenden Firmen wie eingebunden bzw. wie tätig? 4. Wurden Baugenehmigungen der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit Werner Mauss bzw. einer seiner Identitäten vom Ministerium als der Obersten Bauaufsichtsbehörde oder von einer anderen Landesbehörde geprüft? Wenn ja: Wann, in welcher Form (z. B. anhand Aktenlage, Überprüfung vor Ort etc.) und mit welchem Ergebnis? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine unmittelbare Kontaktaufnahme des Herrn Mauss mit den amtierenden Mitgliedern der Landesregierung oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären hat im Anfragezeitraum nicht stattgefunden. Auf persönliche Einladung von Landrat Schnur nahm Heike Raab, Staatssekretärin, an dessen 60. Geburtstagsfeier im Spätsommer 2011 teil, wo sie dem dort ebenfalls anwesenden Gast Werner Mauss mit Ehefrau begegnete. Daneben haben andere Personen mehrfach schriftlich und mündlich Kontakt zu Mitgliedern der Landesregierung aufgenommen. Diese Dritten haben versucht, sich auch für Belange von Herrn Mauss im Zusammenhang mit der Schaffung von Tarnidentitäten einzusetzen. Zu Frage 2: Nach Kenntnis der Landesregierung war die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) und die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück in melderechtlichen Angelegenheiten mit Herrn Mauss befasst. Im Ergebnis erfolgte für Herrn Mauss bzw. dessen Tarnidentitäten eine melderechtliche Anmeldung. Zu Frage 3: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen waren in den letzten 15 Jahren das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen von zwei Petitionen betreffend baulicher Anlagen einer Firma, die Herrn Mauss zuzurechnen ist, tätig. Eine Petition aus dem Jahr 2002 bezüglich einer Einfriedung, die zur Unzugänglichkeit von Grundstücken führte, erledigte sich nach zivilrechtlicher Einigung der Beteiligten. Eine weitere Eingabe aus dem Jahr 2007 betraf den Bau eines Gestüts. Die dem 2007 bereits größtenteils realisierten Bauvorhaben zugrunde liegenden Baugenehmigungen stammten aus den Jahren 2001, 2002 und 2003. Daher bestand für eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Genehmigungen im Ergebnis kein Anlass. Drucksache 17/1473 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Für den Bereich der Finanzverwaltung wird um Verständnis gebeten, dass zu der Kleinen Anfrage keine Auskünfte erteilt werden dürfen, da die Finanzverwaltung an das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung gebunden ist. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ist angesichts der bestehenden Höchstfristen für die Aufbewahrung von Vorgängen eine lückenlose Überprüfung der bei den Staatsanwaltschaften anhängigen bzw. in den letzten 15 Jahren anhängig gewesenen Prüfvorgänge nicht möglich. Vorbehaltlich dessen ist festzuhalten, dass bei Staatsanwaltschaften Vorgänge zu Person(en) mit dem Namen Werner Mauss sowie von ihm bekannten Alias-Identitäten anhängig sind bzw. gewesen sind. Eine eindeutige Zuordnung ist aufgrund der Gebräuchlichkeit der Namen und Unvollständigkeit der Personalien allerdings nicht möglich. Lediglich bei der StA Koblenz konnten für den maßgeblichen Zeitraum fünf Vorgänge zu dem Namen Werner Mauss festgestellt werden, von denen es sich bei einem um ein Ersuchen um Übernahme handelte, das abgelehnt wurde. Ein Vorgang mit identischem Sachverhalt wurde abgegeben. Mit Blick auf die Antwort zu Frage 1 genannten anderen Personen, die sich für Belange des Herrn Mauss im Zusammenhang mit der Schaffung von Tarnidentitäten eingesetzt haben, sind diese Anliegen im fraglichen Zeitraum vom Ministerium des Innern und für Sport bearbeitet worden. Als Begründung war jeweils eine angebliche Gefährung von Herrn Mauss und seinen Angehörigen angeführt worden. Das Ministerium des Innern und für Sport hat – nach Einbindung des Landeskriminalamtes – eine konkrete Gefährdungslage jeweils verneint und es abgelehnt, Verfahren im Zusammenhang mit der Schaffung von Tarnidentitäten einzuleiten. Zu Frage 4: Nach Auskunft des Ministeriums der Finanzen wurde die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigungen der Kreisverwaltung in diesem Zusammenhang nicht geprüft. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär