Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1478 zu Drucksache 17/1259 02. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/1259 – Anmeldungen an Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz 2016 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1259 – vom 7. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüler wurden in diesem Jahr an den rheinland-pfälzischen Gesamtschulen angemeldet (Angaben bitte nach Schulen und Leistungsspektrum differenzieren)? 2. Wie viele Schüler wurden in diesem Jahr an den rheinland-pfälzischen Gesamtschulen in die 5. Klassenstufe aufgenommen (Angaben bitte nach Schulen und Leistungsspektrum differenzieren)? 3. Wie viele Kinder mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung und wie viele Flüchtlingskinder wurden in diesem Jahr an den rheinland-pfälzischen Gesamtschulen in die 5. Klassenstufe aufgenommen (Angaben bitte nach Schulen differenzieren)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Anmeldezahlen sind interne Planungsdaten im Rahmen der Personalversorgung der Schulen. Die Schulleitungen aktualisieren die Daten in individuellen, unregelmäßigen Abständen, um z. B. Zu- und Wegzüge oder nachgeholte Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Daher verändern sich die Anmeldezahlen einer Schule bis zum offiziellen amtlichen Statistiktag ständig. Statistisch erfasst werden die Zahlen der tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Endgültige Daten liegen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses der amtlichen Schulstatistik durch das Statistische Landesamt vor. Für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird dies voraussichtlich zum Jahreswechsel der Fall sein. Zu Frage 3: Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die bereits in der Grundschule integrativ unterrichtet wurden, besuchen beim Wechsel in die Sekundarstufe I in der Regel die für ihren Wohnort zuständige Schwerpunktschule. Integrierte Gesamtschulen , die Schwerpunktschulen sind, halten für diese Kinder Plätze frei. Gegebenenfalls weist die Aufsichts- und Dienstleis - tungsdirektion auch Kinder zu. Endgültige Daten über Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf liegen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses der amtlichen Schulstatistik durch das Statistische Landesamt vor. Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, aber ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, wird statistisch nicht erfasst. Der aufenthalts- oder asylrechtliche Status von Schülerinnen und Schülern wird statistisch nicht erfasst; Zahlen zu „Flüchtlingskindern “ liegen daher nicht vor. Daten zu Schülerinnen und Schülern, die gemäß der Verwaltungsvorschrift „Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“ gefördert werden, liegen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses der amtlichen Schulstatistik durch das Statistische Landesamt vor. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin