Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1498 zu Drucksache 17/1297 03. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP) – Drucksache 17/1297 – Waldwegebau in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1297 – vom 12. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz will den Waldwegebau laut Koalitionsvertrag sicherstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Mittel standen 2015 zur Verfügung und wie wurden sie verwendet? 2. Welche Mittel stehen in den kommenden Jahren zur Verfügung und wie sollen sie verwendet werden? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2015 waren im Haushaltsplan, Kapitel 14 23 Titel 883 35 „Zuweisung zur Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und des forstwirtschaftlichen Wegebaues“, innerhalb des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küsten - schutz (GAK) Haushaltsmittel in Höhe von 200 000 Euro veranschlagt. Aufgrund forstfachlicher Prioritätensetzung wurden folgende Maßnahmen gefördert: – 2. Rate zur Pflege und Sicherung von im Rahmen der Erst- bzw. Wiederaufforstung geförderten Kulturen. – Erstellung der mittelfristigen Betriebsplanung für Betriebe, die gemäß § 7 Landeswaldgesetz nicht planpflichtig sind. Im Jahr 2016 wurden dann nachträglich freie Mittel aus der Aufstockung der GAK-Mittel durch den Bund für den Wegebau zusätz - lich gezielt in den von den Starkregenereignissen betroffenen Gebieten gesteuert. Für den forstwirtschaftlichen Wegebau wurden in 2016 Anträge in Höhe von insgesamt rund 850 000 Euro bewilligt. Zu Frage 2: In den kommenden Jahren werden grundsätzlich weiterhin Mittel zur Förderung des forstlichen Wegebaus innerhalb der GAK zur Verfügung stehen. Im Kommunal- und Privatwald werden dabei die Prioritäten bei der Förderung von Wegeneu-, -ausbau und Wege - grundinstandsetzungen im Hinblick auf einer für die Forstbetriebe notwendigen ganzjährigen Befahrbarkeit der Wege liegen. Entscheidungsgrundlage bei der Priorisierung werden Bedarfseinschätzungen unter Berücksichtigung der in den kommenden Jahren nach Verabschiedung der Haushaltsgesetze zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sein. Ulrike Höfken Staatsministerin