Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1506 zu Drucksache 17/1307 04. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1307 – Belastung der Gymnasiallehrer Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1307 – vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unterrichtsstunden fallen an rheinland-pfälzischen Gymnasien aus (bitte ab 2011 auflisten)? 2. Wie viele Vertretungsstunden werden von Gymnasiallehrern zusätzlich zu ihrem Stundendeputat gehalten (bitte ab 2011 auflis ten)? 3. Wie sieht die Entwicklung der Stundenpläne hinsichtlich der Hohlstunden aus? Wie viele Hohlstunden hatten die Stundenpläne der Gymnasiallehrer seit 2011 halbjährlich im Schnitt? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Angaben zur Unterrichts- und Lehrerversorgung werden zum Stichtag für die amtliche Schulstatistik ermittelt. Hier werden die nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation vorgesehene (Lehrerwochenstunden-Soll) und die tatsächliche Lehrerstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Ist) einander gegenübergestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Soll-Ist- Differenz nur den Unterschied zwischen vorgesehener und tatsächlicher Lehrerstundenzuweisung beschreibt. Defizite bedeuten nicht, dass der in den Stundentafeln vorgesehene Pflichtunterricht ausfällt, sondern dass von den Schulen in erster Linie nicht alle Differenzierungen und möglichen Fördermaßnahmen vorgenommen werden können; entsprechend werden Überhänge an Lehrerstunden von den Schulen für zusätzliche Differenzierungs- und Fördermaßnahmen genutzt. Die Angaben zur strukturellen Unterrichtsversorgung werden dem Landtag regelmäßig nach Auswertung durch die Schulaufsicht im Dezember eines jeden Jahres für jede einzelne Schule zur Verfügung gestellt; die Daten für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 wurden dem Landtag mit den Landtagsvorlagen wie folgt mitgeteilt: Die Daten zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2016/2017 wurden von den Schulen zum Statistikstichtag (15. September 2016) erfasst. Nach Überprüfung und Zusammenfassung durch die Schulaufsicht wird die Landesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse unterrichten und dem Landtag wie üblich eine Übersicht über die Versorgung aller Schulen in Rheinland-Pfalz zuleiten . Des Weiteren informiert die Landesregierung den Landtag regelmäßig über den temporären Unterrichtsausfall. Für die Schulen, die am Personalmanagement Erweiterte Selbstständigkeit (PES) teilnehmen, besteht die Verpflichtung, die nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden (Vertretungsbedarf) und die im Rahmen von PES vorgenommenen Regulierungen zu den festgelegten Stichtagen – 31. Januar und letzter Schultag im Schuljahr – zu erfassen. Schuljahr Vorlage 2011/2012 16/697 2012/2013 16/2077 2013/2014 16/3434 2014/2015 16/4800 2015/2016 16/6301 Drucksache 17/1506 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bei der Erhebung an den Schulen, die nicht an PES teilnehmen, werden auf Grundlage des nach Stundenplan in einer konkreten Woche zu haltenden Unterrichts Angaben zu den nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden, dem regulierten Vertretungsbedarf sowie dem tatsächlich verbleibenden temporären Unterrichtsausfall erfasst. Die Daten für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 wurden dem Landtag wie folgt mitgeteilt: *) Nur für das 1. Schulhalbjahr 2015/2016. Die Auswertung und Plausibilisierung der Daten der PES-Schulen für das gesamte Schuljahr 2015/2016 erfolgt derzeit und wird im Spätherbst 2016 abgeschlossen. Der Landtag wird hierüber nach Abschluss der Prüfung unterrichtet werden. Zu Frage 2: Alle Gymnasien sind verpflichtet, ein Vertretungskonzept zu erstellen. Dieses sieht in der Regel vor, dass sogenannte Bereitschaften eingerichtet werden, damit Lehrkräfte zur Verfügung stehen, wenn kurzfristig Vertretungsbedarf anfällt. Vertretungsstunden werden als Mehrarbeit erbracht, die nach Möglichkeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, werden die Stunden vergütet, sofern ihre Anzahl drei Stunden im Monat übersteigt. Systematisch erfasst werden diejenigen Vertretungsstunden, die Lehrkräften als Mehrarbeit vergütet werden. Die seit 2011 Lehrkräften an Gymnasien vergüteten Mehrarbeitsstunden können nachfolgender Tabelle entnommen werden: *) Bis zum 26. Oktober 2016. (Quelle: Personalmanagementsystem der ADD.) Die Zahl der durch Freizeit ausgeglichenen Vertretungsstunden wird nicht erhoben. Zu Frage 3: Hohlstunden von Lehrkräften, häufiger Freistunden oder Springstunden genannt, werden statistisch nicht erfasst. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Schuljahr Drucksache PES-Schulen Nicht-PES-Schulen 2011/2012 16/1900 *) 16/1376 2012/2013 16/3171 *) 16/2564 2013/2014 16/4459 *) 16/3818 2014/2015 16/6072 *) 16/5392 2015/2016 17/1022 *) 17/1022 2011 19 659 2012 18 934 2013 17 490 2014 17 461 2015 18 017 2016 *) 10 291