Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1507 zu Drucksache 17/1308 04. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1308 – Investitionsbedarf für Schulen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1308 – vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die KfW-Bankengruppe beziffert den Investitionsbedarf für die deutsche Schulinfrastruktur auf 34 Milliarden Euro und beruft sich dabei auf Schätzungen der Kämmerer der deutschen Kommunen. Die Autoren des Beitrages der KfW-Bankengruppe „Kommunaler Investitionsrückstand bei Schulgebäuden erschwert Bildungserfolge“ vom 24. September 2016 fordern mehr Engagement seitens der Bundesländer über Ausgleichssysteme für Kommunen und Sonderprogramme. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der genaue Investitionsbedarf für Schulen in Rheinland-Pfalz bekannt? Falls ja, um welchen Betrag handelt es sich? 2. In welcher Höhe will sich das Land Rheinland-Pfalz zur Behebung des Investitionsrückstandes beteiligen? 3. Welche Maßnahmen (z. B. Sonderprogramme, Ausgleichssysteme für Kommunen) sind geplant, um den Investitionsrückstand zu beheben? Wie hoch sind die jeweiligen finanziellen Posten, die dafür eingeplant werden? 4. Wie viel Geld investierte das Land Rheinland-Pfalz in den Bau und Umbau von Schulgebäuden seit 1986 (bitte Euro- bzw. DM- Beträge für die jeweiligen Jahre einzeln auflisten)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden ist grundsätzlich Aufgabe der Schulträger (kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit ). Der Landesregierung ist der Investitionsbedarf für Schulen in Rheinland-Pfalz nicht bekannt. Zu Frage 3: Nach Schulgesetz und Schulbaurichtlinie fördert das Land Rheinland-Pfalz Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulgebäuden und Schulanlagen (Schulbauten) im Rahmen des Landesschulbauprogrammes. Für das Jahr 2016 wurde der Bewilligungsrahmen des Landesschulbauprogramms um 5 Mio. Euro auf 45,1 Mio. Euro erhöht. Die um weitere 5 Mio. Euro erhöhten Barmittel können ebenfalls im Rahmen des Landesprogramms 2016 verausgabt werden. Finanzschwache Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine Förderung der energetischen Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur im Rahmen des Förderbereichs 2 b des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 (KI 3.0) zu erhalten. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen von Schulgebäuden, welche in diesem Förderbereich angemeldet sind, umfassen ein Gesamtinvestitionsvolumen von 188 124 807 Euro. Hiervon tragen Bund und Land zusammen einen Förderanteil von 149 059 862 Euro. Zu Frage 4: Fördermittel, die seit 1986 in den Bau und den Umbau von Schulgebäuden flossen, sind in der Anlage nach Jahren und Förderprogrammen getrennt aufgelistet. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Drucksache 17/1507 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage Fördermittel für den Bau- und Umbau von Schulgebäuden seit 1986 Jahr Landesprogramm 1,2) IZBB3) KII-Schulbau4) KII-Sanierung5) KI 3.06) 1986 36 959 245 Euro 1987 35 784 807 Euro 1988 32 486 975 Euro 1989 30 623 827 Euro 1990 30 602 353 Euro 1991 30 647 756 Euro 1992 25 564 594 Euro 1993 25 555 391 Euro 1994 46 791 388 Euro 1995 52 316 674 Euro 1996 52 230 511 Euro 1997 50 736 516 Euro 1998 56 179 218 Euro 1999 53 586 457 Euro 2000 50 982 109 Euro 2001 50 603 739 Euro 2002 62 949 304 Euro 2003 49 936 296 Euro 7 513 000 Euro 2004 50 678 140 Euro 55 973 900 Euro 2005 47 999 007 Euro 59 913 184 Euro 2006 47 931 735 Euro 25 379 015 Euro 2007 50 306 332 Euro 2 006 225 Euro 2008 50 642 094 Euro 16 091 780 Euro 2009 50 068 372 Euro 335 000 Euro 37 920 876 Euro 99 882 249 Euro 2010 50 904 181 Euro 16 069 536 Euro 39 274 057 Euro 2011 47 044 172 Euro 84 000 Euro 191 282 Euro 2012 36 066 866 Euro 2013 34 042 200 Euro 2014 36 085 000 Euro 2015 40 091 000 Euro 2016 7) 34 773 327 Euro 8 177 597 Euro 1) Bis einschließlich 2001 in Euro umgerechnet. 2) Landesschulbauprogramm (Landesmittel). 3) Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (Bundesmittel). 4) Sonderprogramm des Landes zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II – Förderschwerpunkt „Schulbau“ (Bundes- und Landesmittel). 5) Sonderprogramm des Landes zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II – Förderschwerpunkt „Schulsanierung“ (Bundes- und Landesmittel). 6) Kommunales Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz – Förderschwerpunkt energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur (Bundes- und Landesmittel). 7) Bis Stichtag 27. Oktober 2016.