Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1509 zu Drucksache 17/1312 04. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/1312 – Muslimische Kinder an Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1312 – vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz gibt es viele muslimische Kinder an Schulen. Im Sinne einer guten gesellschaftlichen Kohäsion und einer gemeinsam zu gestaltenden Zukunft gilt es, der Integration von Muslimen ein besonderes Augenmerk zu schenken. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Maßnahmen, Handlungsanweisungen oder Empfehlungen für Schulen im Umgang mit Muslimen an rheinland-pfälzischen Schulen? 2. Falls ja, welche (z. B. Rücksichtnahme während des Fastenmonats, indem keine Klassenarbeiten geschrieben werden; Kopftuchtragen während des Sportunterrichts; Teilnahme an Klassenfahrten oder Schwimmunterricht; Verzicht auf christliche Feste etc.)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Jahr 2010 hat das damalige Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur gemeinsam mit dem damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und der damaligen Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ herausgegeben. Es wurde im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes des Landes erstellt und hat die Handlungsfelder aufgegriffen, die auch vorher schon von den Schulen häufiger nachgefragt wurden: Koedukativer Sport- und Schwimmunterricht, Schulfahrten, Sexualerziehung, Religiöse Feiertage, Ramadan. Das Faltblatt liegt nicht mehr in gedruckter Form vor, ist aber auf dem Bildungsserver veröffentlicht (http://eltern. bildung-rp.de/weitere-informationen/muslimische-kinder-und-jugendliche-in-der-schule.html). Dort wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Schwimmunterricht hingewiesen. Die Schulen werden zudem einmal jährlich mittels eines EPoS-Schreibens über die Lage der islamischen Feiertage (Opferfest und Ramadanfest) informiert. Das Schreiben nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsausfall und Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen und aus Anlass religiöser Veranstaltungen sowie Regelung des Schulgottesdienstes“, die Regelungen für Kinder aller Religionsgemeinschaften trifft. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin