Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1510 zu Drucksache 17/1306 07. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/1306 – Ausreisepflichtige Personen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1306 – vom 13. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Auskunft der Integrationsministerin Anne Spiegel im Landtag (17. September 2016) hielten sich zum 31. Juli dieses Jahres in Rheinland-Pfalz 10 514 ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung auf. Eine Duldung bedeute, dass es „dringende humanitäre oder persönliche Gründe gibt, die eine Abschiebung unmöglich machen“. Dagegen würden Personen, die „vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine dringenden humanitären Gründe vorzuweisen haben“, abgeschoben. Zugleich erklärte die Ministerin, dass Rheinland-Pfalz im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern auf die freiwillige Rückkehr setze und in der „zwangsweisen Rückführung nur die Ultima Ratio“ sehe. Von den 5 029 Rückführungen zwischen Januar und August 2016 seien 90 Prozent freiwillige Ausreisen und nur 10 Prozent Abschiebungen gewesen. Neben humanitären Gründen werden für die Förderung der freiwilligen Rückkehr auch Kostenargumente angeführt. Recherchen der Presse zeigen aber, dass andere Bundesländer wie Bayern deutlich höhere Rückführungsquoten aufweisen, d. h. ein deutlich größerer Anteil aller Ausreisepflichtigen (nicht nur der „vollziehbar Ausreisepflichtigen “) das Land tatsächlich wieder verlässt (Focus vom 17. Juni 2016). Ein Grund für die geringe Rückführungsquote in Rheinland- Pfalz ist die große Zahl der Duldungen, die auf die Bevölkerungsgröße bezogen in Rheinland-Pfalz mehr als dreimal so häufig erteilt werden wie in Bayern. Das sind Differenzen, die einer Erklärung bedürfen. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Rheinland-Pfalz? 2. Wie hat sich die Zahl der geduldeten ausreisepflichtigen Personen und der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen seit 2014 entwickelt ? 3. Wie hoch ist die Zahl der Duldungen aufgrund fehlender Dokumente? 4. Warum ist die Zahl der Duldungen in Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich so hoch? Wie erklärt die Landesregierung die erheblichen Differenzen zu Ländern wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Ausweislich des Ausländerzentralregisters befanden sich zum Stichtag 30. September 2016 insgesamt 9 532 Personen in Rheinland- Pfalz im Besitz einer Duldung. Ein Rück schluss auf die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann daraus allerdings nicht gezogen werden. Die Gesamtzahl der Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhaber beinhaltet in Rheinland-Pfalz ausreisepflichtige Personen sowie Personen, die eine Duldung lediglich als Ersatzpapier erhalten haben, da sie noch keine Möglichkeit hatten, einen förmlichen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Solange der Antragsrückstand beim Bundesamt noch nicht vollständig abgebaut ist, können aus dem Ausländerzentralregister keine verlässlichen Aussagen über die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer getroffen werden. Die Entwicklung der Duldungszahlen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Stichtag Personen, die im Besitz einer Duldung sind 31. Dezember 2014 4 300 31. Dezember 2015 9 026 Stand: 6/2016 10 855 Stand: 9/2016 9 532 Drucksache 17/1510 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Rückführungsquote in Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2016 mit durchschnittlich 625 Personen pro Monat unverändert hoch. Zu Frage 3: Zum 30. September 2016 weist das Ausländerzentralregister für Rheinland-Pfalz insgesamt 461 Personen aus, die aufgrund fehlender Reisedokumente geduldet werden. Zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Ein direkter Vergleich der Duldungszahlen in den verschiedenen Bundesländern ist aus den dort genannten Gründen nicht möglich. Unterschiede in den Duldungszahlen können sich aus der abweichenden Zusammensetzung der Herkunftsländer sowie aus statistischen Gründen ergeben, wenn anstelle von Duldungen Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt werden. Von den bundesweit zum Stichtag 30. Juni 2016 im Ausländerzentralregister erfassten Duldungen nach § 60 a AufenthG entfielen insgesamt 10 855 (= 6,5 Prozent) auf Rheinland-Pfalz. In Bayern waren insgesamt 9 283 (= 5,5 Prozent) und in Mecklenburg-Vorpommern 2 929 (= 1,7 Prozent) Personen in Besitz einer Duldung. Zum Stichtag 30. September 2016 weist das Ausländerzentralregister folgende Duldungszahlen aus: Rheinland-Pfalz insgesamt 9 532 (= 6,1 Prozent), Bayern 9 053 (= 5,8 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern 2 576 (= 1,7 Prozent). Daraus ergibt sich, dass in Rheinland-Pfalz die Zahlen überdurchschnittlich gesunken sind. Die Duldungszahlen für Rheinland-Pfalz weisen somit keine besonderen Auffälligkeiten aus. Anne Spiegel Staatsministerin