Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1516 zu Drucksache 17/1331 08. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/1331– Kapazitäten für Müllentsorgung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1331 – vom 14. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung teilt selbst in der Anfrage Drucksache 17/949 mit, dass die rheinland-pfälzischen Müllverbrennungsanlagen zu 90 bis 100 Prozent ausgelastet seien. Außerdem häufen sich Medienberichte, dass diese Situation für bestimmt Stoffe deutschlandweit zutrifft. So zuletzt auch in Trier, wo auf einem Parkplatz neben einer Schule 100 Tonnen eventuell mit Milzbrandsporen verunreinigte Erdmassen stehen und nicht entsorgt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe sieht die Landesregierung dafür, dass sich derzeit Meldungen häufen, dass Abfälle nicht mehr durch Müllverbrennungsanlagen angenommen werden? 2. Sieht die Landesregierung die vorgehaltene Kapazität im Land auch im Blick auf die Situation in ganz Deutschland als ausreichend an, und wie begründet sie dies? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die deutschlandweite Problematik der Engpässe zu lösen? 4. Welche Folgen hat die derzeitige Situation, wenn die Landesregierung, wie in Drucksache 17/949 angemerkt die kurzfristige Lagerung als Option ansieht und wann erwartet die Landesregierung eine Besserung der Situation? 5. Sieht die Landesregierung die Lagerung von Abfällen, die Milzbrandsporen enthalten können, neben einer Schule als geeignet an und wie sollte kurzfristig reagiert werden? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die in der Anfrage getroffene pauschale Aussage, es häuften sich derzeit Meldungen, dass Abfälle nicht mehr durch Müllverbrennungsanlagen angenommen werden, kann so nicht bestätigt werden. Durch Akquise am freien Markt konnten die rheinland-pfälzischen Müllheizkraftwerke eine gute Auslastung erreichen, ohne dass hieraus jedoch Entsorgungsengpässe entstanden wären. Eine gute Auslastung ist Voraussetzung für einen günstigen Verbrennungspreis pro Tonne Abfall. Zu den Fragen 2 und 3: Es liegen der Landesregierung sowohl mit Blick auf Rheinland-Pfalz als auch auf das Bundesgebiet keine Hinweise dafür vor, dass im Bereich der Müllheizkraftwerke Entsorgungsengpässe oder unverhältnismäßig hohe Entsorgungspreise die Entsorgungssicherheit in Rheinland-Pfalz gefährden. Für die energetische Verwertung von Abfällen steht in Rheinland-Pfalz, wie auch in der Bundes - republik Deutschland insgesamt, eine leistungsfähige und hochwertige Anlageninfrastruktur zur Verfügung, die in den früheren Jahren eher durch Überkapazitäten geprägt war. Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 17/949 ausgeführt, hat die konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie in Rheinland -Pfalz einen hohen Stellenwert. Um auch langfristig Entsorgungsproblemen für Abfälle vorzubeugen, verfolgt die Landesregierung das Ziel des Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle 2013, die klassische Abfallwirtschaft hin zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft weiterzuentwickeln. Entsprechend stehen die Vermeidung von Abfällen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung an erster und zweiter Stelle, gefolgt von der Verwertung, wobei das Recycling Vorrang vor der energe - tischen Verwertung hat. Eine Umsetzung dieser Ziele wird das Abfallaufkommen für die energetische Verwertung nachhaltig reduzieren. Die Stärkung einer konsequenten Mülltrennung führt hierbei auch zur Wertsteigerung der einzelnen Abfallkomponenten, wie Bioabfall und Kunststoffe, die anschließend als Ressourcen der Wirtschaft wieder zur Verfügung stehen. Drucksache 17/1516 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Ein wichtiger Baustein zur Steigerung des Recyclings ist auch ein nachhaltiges Produktdesign, bei dem Möglichkeiten der Wiederverwendung und umweltverträglichen Verwertung von Produkten und Verpackungen am Lebenszyklusende bereits bei der Produkt planung und im Produktionsprozess berücksichtigt werden. Wie das Abfallrecycling weiter gesteigert werden kann, wird aktuell auch im Rahmen des Entwurfs des Verpackungsgesetzes thema - tisiert. Zu Frage 4: Grundsätzlich ermöglicht die Nutzung von Zwischenlagerungsmöglichkeiten von Abfällen in hierfür genehmigten Einrichtungen die Möglichkeit, kurzfristige Entsorgungsengpässe und Preisspitzen abzufangen. Zusätzliche Zwischenlager für Abfälle, auch für die kurzfristige Zwischenlagerung, bedürfen der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wobei eine Genehmigungsvoraussetzung ein Nachweis der künftigen Entsorgung der einzulagernden Abfälle ist. Vor Füllung solcher Lager ist eine Sicherheitsleistung entsprechend den am Markt gängigen Preisen zu erbringen. Gegenwärtig sind in Rheinland-Pfalz keine Genehmigungsverfahren für wesentliche Kapazitätsausweitungen von entsprechenden Zwischenlagern anhängig. Zu Frage 5: Im Zuge archäologischer Vorerkundungen wurden auf dem Gelände „Spitzmühle“, Stadt Trier, alte Lohegruben (Ledergerberei) gefunden. Alle nachfolgenden Arbeiten erfolgten auf der Basis eines auf die besondere Problematik ausgerichteten Arbeits- und Sicher heitskonzepts. Das Erdreich wurde aus Vorsorgegründen durch das Robert-Koch-Institut in Berlin auf Milzbranderreger untersucht. Die Analyse zeigte keinen Nachweis von Milzbranderregern. Die vorliegende Abfallanalyse und deren Beurteilung zeigt, dass das aus den Lohegruben stammende Material aufgrund erhöhter Schadstoffgehalte als gefährlicher Abfall einzustufen und wegen des organischen Anteils einer thermischen Behandlung zuzuführen ist. Gemäß der Einstufung als gefährlicher Abfall ist nach rheinland-pfälzischem Landesrecht eine Andienung des Abfalls an die Sonder - abfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erforderlich. Zurzeit erfolgt unter Einbindung der SAM die Klärung des Entsorgungswegs, der sich vor dem Hintergrund des Verdachtes einer Milzbrandbelastung des Erdreichs und der hierdurch vorsorglich einzuhaltenden Arbeitsschutzvorschriften in der Entsorgungsanlage erschwert hat. Der Aushub lagert am Entnahmestand - ort innerhalb des auf Zutritt abgesicherten Bereiches in abgedeckten Containern, bis die Entsorgungsfrage geklärt ist. Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden. Durch die unmittelbar eingeleiteten Maßnahmen wurde einer potenziellen Gefährdung der Schülerinnen und Schüler der angrenzenden Schule von vornherein vorgebeugt. Ulrike Höfken Staatsministerin