Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juli 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/153 zu Drucksache 17/21 16. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/21 – Austritt des wassergefährdenden Stoffes Melamin Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/21 – vom 23. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Panne auf dem Werksgelände der BASF sind rund 710 Kilogramm der Chemikalie Melamin in den Rhein gelangt. Mehrere Tage floss die Chemikalie in den Rhein und konnte nicht zurückgehalten werden. Die Emission aus der Kläranlage dauert nach Aussage des Betreibers weiter an. Die Ursache gilt als unbekannt. Immer wieder gibt es bei der BASF den Austritt von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurde der Austritt der Chemikalie bemerkt? 2. Wann wurde der Austritt der Chemikalie gestoppt und welche Menge ist bis dahin insgesamt ausgetreten? 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Austritt in den Rhein zu verhindern? 4. Ist der Weg, den die Chemikalie genommen hat, nachvollziehbar? 5. Welche Maßnahmen haben die Landesbehörden ergriffen? 6. Welche Maßnahmen zur Erneuerung des Abwasserkanalsystems der BASF am Standort Ludwigshafen sind vorgesehen und exis tiert hierzu ein Zeitplan? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 16. Mai 2016 wurde erstmals eine erhöhte Melamin-Konzentration im Kläranlagenablauf der BASF festgestellt. Die Proben werden routinemäßig jeden Morgen um 6.00 Uhr gezogen. Es handelt sich um Mischproben, die über einen Zeitraum von 24 Stunden zusammengestellt werden. Zu den Frage 2 und 3: In dem Betrieb „Melamin-Fabrik“ der BASF, in dem Schaden entstanden war, wurde am 16. Mai 2016 um 10.40 Uhr der Ablauf für Abwasser verschlossen, sodass aus diesem Betrieb kein Melamin mehr in den Kanal und Kläranlagenzulauf gelangen konnte. Da Melamin ein Stoff ist, der in der Kläranlage nur schwer abbaubar ist, trat er auch nach Abstellen der Emission noch über eine begrenzte Dauer am Kläranlagenablauf aus. Die exakte Menge, die im Betrieb ausgetreten war, konnte nicht ermittelt werden. Die ausgetretene Menge wurde daher aus der in den Mischproben festgestellten Konzentration berechnet. Diese Menge beträgt ca. 880 kg über eine Zeitdauer von ca. drei Tagen. Zu Frage 4: Durch ein verstopftes Ventil in der Melamin-Fabrik konnte Melamin in den Abwasserablauf dieses Produktionszweigs gelangen. Ein Hartgummistück in der Absperrarmatur verhinderte unbemerkt das vollständige Schließen der Armatur. Über die Kanalisation gelangte das Abwasser mit dem Melamin in die Kläranlage. Zu Frage 5: Nach Unterrichtung der oberen Wasserbehörde (OWB) durch die BASF SE am Vormittag des 17. Mai 2016, hat diese um Abstellung und Klärung der Schadensursache gebeten. Über die Messergebnisse am Ablauf der Kläranlage wurde die OWB regelmäßig informiert. Im Nachgang zu dem Schadensfall hat die BASF SE eine umfassende Untersuchung durchzuführen und Maßnahmen vorzuschlagen um Vorfälle dieser Art zukünftig zu vermeiden. 153_Layout 1 11.07.2016 11:13 Seite 1 Drucksache 17/153 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat wegen der Überschreitung des Orientierungswertes von 150 kg/d für organische Schadstoffe eine Information gemäß dem Warn- und Alarmplan Rhein der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins an die Unterlieger versendet. Das Landesamt für Umwelt überprüfte die Melamin-Konzentrationen im Rhein an der Rhein-Güte-Station Worms und der Rheinuntersuchungsstation Mainz. Mit der Nachuntersuchung der Rückstellproben aus Worms und Mainz konnten die Angaben der BASF über die Menge und den zeitlichen Verlauf der Melamin-Emission weitestgehend bestätigt werden. Mithilfe der kontinuierlichen Biotestuntersuchungen an den Messstationen konnten keinerlei Wirkungen für die im Rhein lebenden Organismen festgestellt werden. Zu Frage 6: Die BASF verfügt zur Ableitung ihrer behandlungsbedürftigen Abwässer (bbA) über insgesamt ca. 250 km Kanäle. Hinzu kommen ca. 400 km Kanäle mit nicht behandlungsbedürftigen Abwässern (im wesentlichen Kühlwasser). Das gesamte Entwässerungssystem ist wasserrechtlich zugelassen. Die BASF hat regelmäßig Inspektionen ihrer Abwasserkanäle auf dem Werksgelände durchzuführen. Hierbei richtet sie sich nach den in der rheinland-pfälzischen Eigenüberwachungsverordnung festgelegten Inspektionsintervallen. Wenn hierbei Schäden festgestellt werden, werden diese nach DIN-Vorschriften in Schadensklassen eingeteilt. Schäden der höchsten Schadensklasse müssen sofort, die übrigen Schadensklassen in abgestuften Zeiträumen saniert werden. Im Übrigen entwickelt die BASF unter Mitwirkung der SGD Süd derzeit ein neues Kanaluntersuchungs- und Sanierungskonzept. Ulrike Höfken Staatsministerin 153_Layout 1 11.07.2016 11:13 Seite 2