Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1534 zu Drucksache 17/1350 09. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1350 – Ermittlungsgruppe „Mehrfachtäter Zuwanderung“ (EG MTZ) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1350 – vom 17. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Zuwanderer, die innerhalb von drei Monaten mindestens drei bis vier Straftaten begehen, werden bei der Polizei in Karlsruhe auf eine Liste der Ermittlungsgruppe „Mehrfachtäter Zuwanderung“ (EG MTZ) gesetzt und stehen künftig unter besonderer Beo bachtung. Das Ermittlerteam besteht aus zwei Kriminalbeamten und zwei Schutzpolizisten. Nach drei Monaten ohne registrierte Straftat werden die Zielpersonen von der Liste gelöscht. Alle polizeilichen Erkenntnisse werden außerdem an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet um dort Abschiebungen zu prüfen. Der Vorteil der Ermittlungsgruppe: Sie konzentriert alle Fälle, die sonst bei verschiedenen Dienststellen bearbeitet werden. Sind genügend strafrechtlich relevante Taten vorhanden, wird ein Haftantrag gegen die betreffende Person vorbereitet. Eine bestimmte Staatsanwaltschaft ist für alle Verfahren zuständig, was zu Anklagen und Verurteilungen innerhalb weniger Wochen führt und als abschreckendes Beispiel für Nachahmer dient. Zahlreiche Polizeipräsidien interessieren sich gemäß des Berichtes der „FAZ“ für die EG MTZ. Diese soll in Kürze vergrößert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum gibt es bei der Polizei in Rheinland-Pfalz noch keine Ermittlungsgruppe nach dem Beispiel der EG MTZ in Karlsruhe? 2. Ist die Einrichtung einer solchen Ermittlungsgruppe in Rheinland-Pfalz geplant? Wenn nein, warum nicht? 3. Hält die Landesregierung mit Blick auf mehrfach straffällig geworden Zuwanderer in Rheinland-Pfalz ein täterorientiertes Vorgehen der Polizei mit speziellen Ermittlern für sinnvoll? 4. Würde eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, wie sie in Karlsruhe der Fall ist, aus Sicht der Landesregierung auch in Rheinland-Pfalz zu schnelleren Anklagen und Verurteilungen führen? Wenn nein, warum ist das Modell für Rheinland-Pfalz nicht sinnvoll? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Mehrfach- und Intensivtäter stehen im besonderen Fokus rheinland-pfälzischer Strafverfolgungsbehörden. Bereits im Jahr 2012 wurden bei den Kriminalinspektionen Organisationseinheiten zur Bekämpfung der Kriminalität von Mehrfach- und Intensivtätern geschaffen. Diese bearbeiten täterorientiert, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus des jeweiligen Tatverdächtigen, alle anfallenden Straftaten, die diesen Personen zugeordnet werden. Zugleich existieren in ausgewählten Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes sog. „Ermittlungsgruppen Migration“, die Straftaten von Asylbegehrenden, die ihren Aufenthalt in der Einrichtung haben, bearbeiten. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport unter Beteiligung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eine Verfahrensweise abgesprochen, die es ermöglicht, frühzeitig aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere bei mehrfach straffällig gewordenen Asylbegehrenden, zu prüfen. Ein darüber hinausgehender Bedarf an einer speziellen Ermittlungsgruppe für Mehrfachtäter unter Zuwanderern existiert gegenwärtig nicht. Zu Frage 4: In Rheinland-Pfalz arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen. Dies gilt auch für den Bereich der Mehrfach- und Intensivtäter, sodass eine sachgerechte und kompetente Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Gegenwärtig besteht kein Anlass, diese bewährte Zusammenarbeit zu verändern. Sofern sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Landesregierung prüfen und entscheiden, inwieweit organisatorische Änderungen notwendig sind. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär