Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1535 zu Drucksache 17/1349 09. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1349 – Hahn-Verkaufsverfahren: Erneute Überprüfung der Geschäftspartner durch den rheinland-pfälzischen Verfassungs schutz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1349 – vom 18. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In der 6. Sitzung des Innenausschusses am 8. September 2016 hat der Minister des Innern und für Sport ausgeführt: „Auch nach dem Gesellschafterwechsel der Käufer wurde die Verfassungsschutzbehörde am 27. Mai gebeten, erneut die Überprüfung der neuen poten - ziellen Käufer in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Also wurde dem Verfassungsschutz auch die neue veränderte Situation vorgelegt . (…) Am 27. Mai ist gebeten worden“ (vgl. Ausschussprotokoll, S. 22). Die Frage des Abgeordneten Christian Baldauf, wann die Ergebnisse dieser Prüfung des Verfassungsschutzes bezüglich der neuen Gesellschafter der SYT vorlagen, hat die Landesregierung inzwischen schriftlich beantwortet. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2016 hat sie ausgeführt: „Am 27. Mai wurde der zuständige Abteilungsleiter durch den Leiter des Verfassungsschutzes darüber unterrichtet , dass es aus Sicht der Verfassungsschutzabteilung auch in Ansehung der neuen Informationen bei der mit Schreiben vom 4. Mai 2016 abgegebenen Stellungnahme bleibe“ (Vorlage 17/399). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Zu welcher Uhrzeit ging die Prüfbitte am 27. Mai 2016 an den Verfassungsschutz, zu welcher Uhrzeit erfolgte am gleichen Tag die Antwort des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz an den zuständigen Abteilungsleiter? 2. Welche konkreten Informationen hat der Leiter der Abteilung Verfassungsschutz vom zuständigen Abteilungsleiter für die Prüfung erhalten? 3. Auf Basis welcher Quellen erfolgte die Überprüfung und was wurde konkret überprüft? 4. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/675 hat die Landesregierung mitgeteilt, die Überprüfungen der Verfassungsschutzbehörde hätten „von April bis Juli 2016“ stattgefunden (vgl. Drucksache 17/824). Welche Fragen hat der Verfassungsschutz nach dem 27. Mai 2016 noch überprüft? 5. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/675 hat die Landesregierung mitgeteilt, über das Ergebnis der Überprüfung sei von der Verfassungsschutzbehörde kein anderes Ressort der Landesregierung informiert worden (vgl. Drucksache 17/824). An welche Ressorts und dort an welche Fachabteilungen wurde das Ergebnis der Überprüfung ggf. durch andere Personen /Referate/Abteilungen des MdI weitergeleitet und wann geschah dies? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen ihrer internen und externen Öffentlichkeitsarbeit berichtet die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz (Abteilung 6 des Ministeriums des Innern und für Sport) u. a. über Spionagetätigkeiten insbesondere chinesischer Nachrichtendienste. Zudem weist sie auf die Möglichkeit der Beratung aber auch auf die nach § 13 Landesverfassungsschutzgesetz bestehende Möglichkeit der Übermittlung von Informationen an den Verfassungsschutz hin. Über das Ergebnis nachrichtendienstlicher Überprüfungen berichtet die Verfassungsschutzbehörde nicht öffentlich, da selbst bei scheinbar unproblematischen Äußerungen Rückschlüsse auf die Methodik und den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde gezogen werden können. Die Landesregierung informiert daher gemäß der bestehenden Verwaltungspraxis eigeninitiativ die Parlamentarische Kontrollkommission. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/674 wird verwiesen. Drucksache 17/1535 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Landesregierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission in der Sitzung am 2. November 2016 unterrichtet und die Fragen beantwortet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/675 verwiesen. Zu Frage 5. Das konkrete Ergebnis der Überprüfung wurde weder von der Verfassungsschutzabteilung noch von anderen Personen/Referaten oder Abteilungen des MdI an ein anderes Ressort der Landesregierung weitergeleitet. Der Ministerrat wurde im Rahmen der am 18. Mai 2016 versandten Vorlage darüber unterrichtet, dass eine Beteiligung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes keine Erkenntnisse ergab. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär