Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1537 zu Drucksache 17/1353 09. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/1353 – Lärmschutz an Straßen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1353 – vom 18. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Betrag wurde in den vergangenen fünf Jahren in Lärmschutzwände (an Bundesfernstraßen) investiert? 2. Welcher Betrag wurde in Kostenbeteiligung von passivem Lärmschutz wie Fenster investiert? 3. Welcher Betrag wurde insgesamt in Lärmschutzmaßnahmen an Straßen investiert? 4. Welcher Anteil davon waren Fördermittel aus Bundesprogrammen? 5. Welche konkreten Planungen für Maßnahmen gibt es? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den vergangenen fünf Jahren wurden für aktiven Lärmschutz (insbesondere Lärmschutzwände und -wälle) an rheinland-pfälzischen Bundesfernstraßen Mittel in Höhe von 26,9 Millionen Euro verbaut. Zu Frage 2: Im gleichen Zeitraum wurden 8,5 Millionen Euro für passiven Lärmschutz an Bundesfernstraßen verausgabt. Zu Frage 3: Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren 35,4 Millionen Euro für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen investiert . Zu Frage 4: Spezielle Fördermittel aus Bundesprogrammen zum Lärmschutz an Straßen gibt es nicht. Im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) wird Lärmschutz an Bundesfernstraßen als freiwillige Leistung im Rahmen haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Hierfür wurden im Berichtszeitraum für aktiven Lärmschutz 3,8 Millionen Euro und für passiven Lärmschutz 6,8 Millionen Euro verausgabt. Zu Frage 5: Aufgrund der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen) erforderlich, wenn die Grenzwerte der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung überschritten sind. Beispielhaft sind folgende durch Planfeststellungsbeschluss festgelegte Großprojekte zu nennen, bei denen konkrete Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge vorgesehen sind: – A 61 Erneuerung der Talbrücken Pfädchesgraben und Tiefenbachtal mit sechsstreifigem Ausbau zwischen der Anschlussstelle Rheinböllen und der Tank- und Rastanlage Hunsrück, – A 61 sechsstreifiger Ausbau zwischen dem Kreuz Frankenthal und dem Kreuz Mutterstadt, – B 10 vierstreifiger Ausbau zwischen Godramstein und der Anschlussstelle Landau-Nord. Dr. Volker Wissing Staatsminister