Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 zu Drucksache 17/1339 10. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/1339 – Verlängerung von Reisepässen zu Tarnidentitäten von Herrn Mauss Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1339 – vom 17. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Medienbericht (Rhein-Zeitung vom 6. Oktober 2016) soll die Verbandsgemeinde Simmern noch im Jahr 2014 den Pass zur Tarnidentität von Herrn Mauss verlängert haben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Verbandsgemeinde Simmern im Jahr 2014 den Pass zur Tarnidentität von Herrn Mauss verlängert hat? 2. Hat die Verbandsgemeinde Simmern in den vergangenen zehn Jahren Reisepässe zu weiteren Tarnidentitäten verlängert? Wenn ja: Zu welchen Identitäten und wann geschah dies jeweils? 3. Trifft es zu, dass dieser Vorgang seit April dieses Jahres vom Innenministerium überprüft wird? 4. Wenn ja: Welche Fragen werden konkret geprüft, welche Personen innerhalb des MdI waren/sind mit der Prüfung befasst und welche Personen innerhalb des MdI haben hiervon Kenntnis (Funktionsbezeichnung ausreichend)? 5. Wann ist mit dem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen? 6. Inwiefern und über welchen Zeitraum ist die Landesregierung in Kenntnis über die Verlängerung von Passidentitäten von Herrn Mauss? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es trifft zu, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück im Jahr 2014 für Herrn Werner Mauss auf der Grundlage eines von einer anderen Behörde außerhalb von Rheinland-Pfalz ausgestellten, abgelaufenen Identitätspapiers zu der Tarnidentität „Möllner“ einen neuen Reisepass ausgestellt hat. Zu Frage 2: Nach Angabe der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück hat diese in den vergangenen zehn Jahren für die Person Werner Mauss keine Reisepässe zu weiteren Tarnidentitäten verlängert bzw. ausgestellt. Zu Frage 3: Ja. Zu Frage 4: Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls welche Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der betreffenden Tarnidentität von Herrn Werner Mauss und seinen Famiilenangehörigen einzuleiten sind. Im MdI sind mit dieser Prüfung die Staatsrechtsabteilung mit den für das Pass- und Personalausweiswesen sowie das Personenstandsrecht zuständigen Referaten unter Beteiligung der Polizeiabteilung und der Verfassungschutzabteilung befasst. Zur Frage 5: Der Abschluss der Prüfung ist derzeit nicht absehbar. Zu Frage 6: Für die Neuausstellung abgelaufener Dokumente ist die Verwaltungsbehörde vor Ort zuständig. Zum jetzigen Zeitpunkt der Überprüfung hat die Landesregierung seit den 1960er Jahren Kenntnis zu Vorgängen im Zusammenhang mit Verlängerungen von Passidentitäten von Herrn Werner Mauss. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär