Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1559 zu Drucksache 17/1385 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1385 – Hahn-Verkaufsverfahren: Präsentation der KPMG zu Hahn-Bietern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1385 – vom 20. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus einem Schreiben der Beratungsgesellschaft KPMG an das Land vom 21. Juli 2016 ergibt sich, dass KPMG zu den drei verbindlichen Angeboten vom November 2015 eine Präsentation erstellt hat, die auch detailliertere Informationen zu den Bietern und ihren Konzepten enthielt. „Anders als im Entwurf vorgesehen“ habe das Ministerium des Innern und für Sport diese nicht als Anlage zur Ministerratsvorlage für die Sitzung des Ministerrats am 12. Januar 2016 beigefügt (vgl. Vorlage 17/251). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass KPMG die o. g. Präsentation erstellt und der Landesregierung für die Sitzung des Ministerrates am 12. Januar 2016 zugeleitet hat? 2. War im Entwurf vorgesehen, die o. g. Präsentation als Anlage zur Ministerratsvorlage beizufügen? 3. Wer entschied konkret, diese Präsentation nicht als Anlage zur Ministerratsvorlage beizufügen? 4. Was waren die Gründe für diese Entscheidung? 5. Was war der konkrete Grund der Kabinettsbefassung an diesem Tag? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Mitte Dezember 2015 stellte KPMG das Ergebnis der Auswertung der drei finalen Angebote in einem Termin im Ministerium des Innern und für Sport vor, an dem auch Vertreter des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei teilnahmen . Der erste Entwurf der Ministerratsvorlage für die Sitzung des Ministerrats am 12. Januar 2016 zum „Verfahren zur Ausschreibung des Landes Rheinland-Pfalz zum Verkauf der Gesellschaftsanteile an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) und Abschluss eines Gesellschafterdarlehensvertrages“ sah als Anlage eine Angebotsauswertung durch KPMG vor. KPMG hatte diese „nur für den internen Gebrauch und für Diskussionszwecke“ erstellt und dem Innenministerium zur Abstimmung zugeleitet. Staatssekretär Stich entschied, dass die Informationen zur Angebotssituation im Rahmen eines Fließtextes in der Ministerratsvorlage dargestellt werden sollen. Nach Rücksprache mit KPMG wurde darauf verzichtet, die Angebotsauswertung als Anlage zur Ministerratsvorlage beizufügen. Dies war auch nicht erforderlich, da das Land dem Vorschlag von KPMG gefolgt war, mit allen drei Bietern Vertragsverhandlungen aufzunehmen, um möglichst lange eine hohe Wettbewerbsintensität zu gewährleisten. Einer Auswahlentscheidung zwischen den drei Bietern bedurfte es daher in dieser Verfahrensphase nicht. Zu Frage 5: Der Ministerrat hatte am 20. März 2015 u. a. beschlossen, dass die nächsten Schritte der Ausschreibung der FFHG umzusetzen seien. Über das Ergebnis der Auswertung der Angebote sollte dem Ministerrat vor Aufnahme der finalen Vertragsverhandlungen erneut berichtet werden. Vor Beginn der Verhandlungsphase wurde deshalb das Kabinett am 12. Januar 2016 über den Stand des Ausschreibungsverfahrens unterrichtet. Zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der FFHG hatte der Ministerrat zudem über den Abschluss eines Gesellschafterdarlehensvertrages zu entscheiden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär