Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1560 zu Drucksache 17/1390 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/1390 – Folgen für Volkswirtschaft und Pendler durch die geplante Sanierung der Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1390 – vom 21. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Wiesbadener Kurier schreibt in seiner Ausgabe vom 9. März 2015 unter dem Titel „Schiersteiner Brücke: IHK beziffert Schaden der Sperrung auf 1,4 Millionen Euro täglich“, dass die IHK Rheinhessen und Wiesbaden den volkswirtschaftlichen Schaden in dieser Höhe beziffert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe ist ein volkswirtschaftlicher Schaden durch die Sperrung der Rheinbrücke bei Wörth während der Sanierung pro Tag zu erwarten, bitte getrennt nach Montag bis Freitag und Samstag/Sonntag? 2. Inwiefern ist der durch die Vollsperrungen der Rheinbrücke bei Wörth zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden in die Kos ten-Nutzen-Rechnung bei der Auswahl des Sanierungsverfahrens eingeflossen? 3. Wie viele Pendler nutzen die Rheinbrücke bei Wörth auf dem Weg zur Arbeitsstelle, bitte getrennt nach montags bis freitags sowie Samstag/Sonntag? 4. Wie ist der weitere Zeitablauf der Sanierung geplant inkl. Ausschreibungen, Vergaben, Zeitreserven für Unerwartetes? 5. Wann sollen die Vollsperrungen stattfinden und für jeweils welchen Zeitraum? 6. Inwiefern plant die Landesregierung aufgrund des sensiblen Sanierungsverfahrens mit Vollsperrungen, die über die Wochen enden hinausgehen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen des im November 2011 durchgeführten sogenannten „Faktenchecks“ zur zweiten Rheinbrücke wurden überschlägig bei einer Vollsperrung der Rheinbrücke aufgrund der erforderlichen weiträumigen Umleitung infolge von Zeitverlusten und höherem CO2-Ausstoß volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund 1 Million Euro pro Tag ermittelt. Eine Aussage differenziert nach Wochentagen ist nicht möglich. Zu Frage 2: Bei der Auswahl des Sanierungsverfahrens durch die Auftragsverwaltung Baden-Württemberg sind die durch die Vollsperrungen der Rheinbrücke bei Wörth zu erwartenden volkswirtschaftlichen Wirkungen in die Überlegungen mit eingeflossen. Eine spezielle Kosten-Nutzen-Rechnung wurde nach dem Kenntnisstand der Landesregierung diesbezüglich nicht durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Zuständigkeiten bei der Sanierung der Rheinbrücke Wörth, zuletzt in der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Drucksache 17/1003, verwiesen. Zu Frage 3: Die Rheinbrücke wird täglich von rund 18 000 Pendlern genutzt. Zu den Fragen 4 bis 6: Bislang liegt nur ein grober Zeitplan für die Sanierung der Rheinbrücke Wörth vor. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Drucksache 16/6026 verwiesen. Derzeit erstellt Baden-Württemberg einen Sanierungsentwurf für die Rheinbrücke zur Genehmigung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Erst danach wird für eine Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten eine detailliertere Zeit- Drucksache 17/1560 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode planung für den Bauablauf erstellt. Endgültig wird der tatsächliche Bauablauf erst nach der Vergabe der Arbeiten gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen in Abstimmung mit den Betroffenen festgelegt. Im Übrigen wird auch insoweit auf die Ausführungen der Landesregierung zu den Zuständigkeiten, zuletzt in der Antwort zu Frage 1 der Drucksache 17/1003, verwiesen. Dr. Volker Wissing Staatsminister