Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1568 zu Drucksache 17/1388 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/1388 – Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1388 – vom 17. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach § 6 a BKGG erhalten Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete oder nicht verpartnerte Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag soll dazu dienen, dass gering verdienende Familien und Alleinerziehende mit Kindern nicht ergänzend ALG II beantragen müssen, wenn sie zwar ihren eigenen Unterhalt, aber nicht den ihrer Kinder aus Einkommen bestreiten können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz derzeit einen Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG, aufgeschlüsselt nach Familien und Alleinerziehenden? 2. Wie viele Kinder sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit hiervon betroffen? 3. Wie hoch fällt nach Kenntnis der Landesregierung der Kinderzuschlag derzeit im Durchschnitt je Kind aus? 4. Wie hoch fällt nach Kenntnis der Landesregierung derzeit der Gesamtkinderzuschlag im Durchschnitt aus? 5. Wie lange erhalten nach Kenntnis der Landesregierung die betroffenen Alleinerziehenden bzw. Familien derzeit einen Kinderzuschlag , aufgeschlüsselt nach vollen Monaten? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei dem nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKKG) gewährten Kinderzuschlag handelt es sich um eine Leistung des Bundes, die ausschließlich durch den Bund ausgezahlt und verwaltet wird. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Dem Land Rheinland-Pfalz liegt daher keine eigene Statistik über den Kinderzuschlag vor. Die statistischen Erhebungen zu Fragen des Kinderzuschlages werden durch die Zentrale der Bundesagentur vorgenommen. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde daher die Fragestellung dorthin übermittelt. Bei den Daten der Bundesagentur für Arbeit ist zu beachten, dass diese nur die laufenden Fälle an einem bestimmten Stichtag für den Bund und die einzelnen Länder ausweisen. Genaue Angaben darüber, wie viele Berechtigte es in den Ländern gibt und für wie viele Kinder der Kinderzuschlag tatsächlich insgesamt gewährt wird, liegen daher nicht vor. In den laufenden Fällen sind nur die in dem jeweiligen Monat erfassten laufenden Zahlungen enthalten, nicht aber z. B. Fälle, in denen Kinderzuschlag nur nachträglich für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird. Zu Frage 1: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit gab es im Oktober 2016 in Rheinland-Pfalz 2 633 Berechtigte (laufende Fälle) im Kinderzuschlag. Eine Unterscheidung nach Familien und Alleinerziehenden erfolgt in der Statistik nicht. Zu Frage 2: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Oktober 2016 in Rheinland-Pfalz 7 798 Kinder (laufende Fälle) den Kinderzuschlag . Drucksache 17/1568 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz betrug nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit der durchschnittliche Zahlbetrag pro Kind im Oktober 2016 (laufende Fälle) 125,93 Euro. Zu Frage 4: Daten über den Gesamtkinderzuschlag liegen nicht vor. Der Gesamtkinderzuschlag nach § 6 a Abs. 2 BKKG ist die Summe der einzelnen Kinderzuschläge bei mehreren Kindern in einem Haushalt. Er bildet daher nicht die tatsächliche Leistung ab, die pro Fall ausbezahlt wird. Daten über die Höhe der durchschnittlich ausgezahlten Leistung pro Fall liegen vor. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden im Oktober 2016 in Rheinland-Pfalz pro laufenden Fall durchschnittlich 372,96 Euro ausbezahlt. Zu Frage 5: Zur Dauer des Kinderzuschlagsbezugs liegen keine auswertbaren Daten vor. Anne Spiegel Staatsministerin