Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1569 zu Drucksache 17/1391 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/1391 – Situation der Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1391 – vom 21. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Gemäß „Stellungnahme zum nicht öffentlichen Fachgespräch zur Situation der Frauenhäuser am 10. Novermber 2014“ der Zentra - len Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser besteht auch in Rheinland-Pfalz ein katastrophaler Mangel an verfügbaren Frauen - hausplätzen, besonders in den Ballungsgebieten. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung seitdem gegen diesen gravierenden Missstand unternommen? 2. Wie viele Frauen in rheinland-pfälzischen Frauenhäusern warten aktuell darauf, in eine frei werdende Wohnung umziehen zu können? 3. Gemäß o. g. Stellungnahme und der „Bestandsaufnahme Frauenhäuser und Opferunterstützungseinrichtungen (Stand Juni 2015)“ gibt es in Rheinland-Pfalz kein rollstuhlgeeignetes Frauenhaus. Wie sieht dies aktuell aus? 4. Wie hat sich der Anteil der Migrantinnen bei den Frauen, welche in rheinland-pfälzischen Frauenhäusern Schutz suchen, in den letzten drei Jahren entwickelt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass die rheinland-pfälzischen Frauenhäuser, insbesondere in den Ballungsgebieten, immer wieder Frauen aus Platzgründen weitervermitteln müssen. Dies ist auch auf die teilweise lange Verweildauer der Frauen in den Frauenhäusern zurückzuführen, weil sich die Suche nach einer angemessenen und bezahlbaren Wohnung für die Zeit nach dem Frauenhausaufenthalt oft sehr schwierig gestaltet. Das Ministerium der Finanzen, in dessen Ressortzuständigkeit der soziale Wohnungsbau fällt, hat bereits Maßnahmen ergriffen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehenden bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Dazu wurde am 20. Oktober 2015 das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz“ ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang wurden die Programme der sozialen Wohnraumförderung zum Jahresbeginn 2016 verbessert. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese verstärkte Förderung des sozialen Wohnungsbaus der Wohnungsmarkt insgesamt mittelfristig entspannt und dies letztlich auch die Situation der verfügbaren Plätze in den Frauenhäusern verbessern wird. Zu Frage 2: In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit haben 15 der 17 rheinland-pfälzischen Frauenhäuser Beiträge zugeleitet. In diesen Frauenhäusern warten aktuell 44 Frauen darauf, in eine Wohnung umziehen zu können. Zu Frage 3: Eines der 15 Frauenhäuser, die eine Rückmeldung abgegeben haben, ist rollstuhlgeeignet. Bei den anderen Frauenhäusern ist aus baulichen Gründen ein rollstuhlgerechter Umbau nicht möglich. Zu Frage 4: Der Anteil der Migrantinnen wird in der offiziellen Landesstatistik der rheinland-pfälzischen Frauenhäuser nicht erfasst. Anne Spiegel Staatsministerin