Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1570 zu Drucksache 17/1436 14. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/1436 – Einfluss der Krankenkassen auf das Kodierverhalten von Ärzten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1436 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen von Medienberichten wurde zuletzt die Einflussnahme von Krankenkassen auf das Kodierverhalten von Ärzten thematisiert. Die Krankenkassen würden Ärzten Prämien für Diagnosen ausbezahlen, wenn diese schwerwiegender ausfielen als die tatsächliche Erkrankung ist. Damit erhielten die jeweiligen Krankenkassen mehr Mittel aus dem Risikostrukturausgleich. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) z. B. handelt es sich um sog. landesunmittelbare Kassen, d. h. sie unterliegen der Aufsicht der jeweils für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu derartigen Aktivitäten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vor, Einfluss auf das Kodierverhalten von Ärzten zu nehmen? a) Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor? b) Falls nicht, kann die Landesregierung diese ausschließen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten getroffen, um eine solche Einflussnahme zu verhindern? 3. Inwieweit hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen Maßnahmen getroffen, um die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe zu prüfen und welche Maßnahmen waren dies? 4. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Landesprüfdienst und wie unabhängig agiert dieser? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Rheinland-Pfalz bundesunmittelbare oder landesunmittelbare gesetzliche Krankenkassen Prämien dafür zahlen, dass Ärztinnen und Ärzte schwerwiegendere Erkrankungen kodieren, als tatsächlich diagnostiziert wurden. Zu 2. und 3.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die landesunmittelbaren Krankenkassen beziehungsweise deren Landesverband nach Bekanntwerden der Vorwürfe um Stellungnahmen zu den Vorwürfen gebeten. In ihren Antworten betonen die Kassen, dass sie ausschließlich Versorgungsverträge abgeschlossen hätten und keine Verträge, die darauf abzielten, Ärztinnen und Ärzte anzuhalten, mehr oder schwerwiegendere Diagnosen zu codieren. Auch würden keine Organisationseinheiten bestehen, die gezielt Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, um diese dazu anzuhalten, schwerwiegendere Erkrankungen zu codieren, als tatsächlich diagnostiziert wurden. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit prüft das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die von den rechtsaufsichtlich unterstellten Körperschaften abgeschlossenen Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit, so auch Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz mit einer bundesunmittelbaren Krankenkasse und einer landesunmittelbaren Krankenkasse zur Versorgung besonders betreuungsintensiver beziehungsweise multimorbider Patienten. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie stimmt sich dabei mit dem Bundesversicherungsamt ab, um ein einheitliches aufsichtsbehördliches Vorgehen zu erzielen. Drucksache 17/1570 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder unter aktiver Beteiligung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Oktober 2016 eine Beschlussempfehlung für eine einheitliche aufsichtsbehördliche Vorgehensweise vorbereitet, die auf der 89. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder verabschiedet werden soll. Zu 4.: Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung wurde als öffentlich-rechtliche Prüfungseinrichtung errichtet. Zu seinen Aufgaben zählen die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der landesunmittelbaren Krankenkassen, deren Landesverbände und deren Arbeitsgemeinschaften. Diese Prüfung hat auch die Finanzierungsgrundlagen und die Vertragsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern zum Gegenstand. Rechtswidrige Vertragsinhalte oder unzulässige Einflussnahmen auf Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel, unzutreffende und nicht dem tatsächlichen Krankheitsbild eines Versicherten entsprechende Diagnosen zu kodieren, hat der Landesprüfdienst dabei nicht festgestellt. Im Zusammenhang mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds auf der Basis des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs an die landesunmittelbaren Krankenkassen führt der Landesprüfdienst in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt turnusmäßige Prüfungen der hierfür gemeldeten Datengrundlagen durch. Der Landesprüfdienst überwacht somit durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen, dass die landesunmittelbaren Krankenkassen ihre Aufgaben ordnungsgemäß und im Einklang mit den Gesetzen und dem sonstigen Recht erfüllen. Der Landesprüfdienst ist bei der Durchführung seiner Prüfungen unabhängig. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin