Drucksache 17/1602 zu Drucksache 17/1454 16. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/1454 – Volatilität der Umsatzsteuer Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1454 – vom 27. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Neben der Lohnsteuer ist die Umsatzsteuer eine der größten Einnahmequellen des Landes Rheinland-Pfalz. Es handelt sich dabei um eine Gemeinschaftssteuer, die zu 51,4 Prozent dem Bund, zu 46,6 Prozent den Ländern und zu 2,0 Prozent den Gemeinden zusteht. Betrachtet man die monatliche Entwicklung der Umsatzsteuer, so ist diese höchst volatil. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lässt sich die starke Volatilität der Umsatzsteuer für die einzelnen Monate erklären? 2. Existieren Plandaten für die Einnahmen aus der Umsatzsteuer für die einzelnen Monate? 3. Wenn ja: Wie lauten diese und wie weichen die Plan- von den Istdaten ab? Bitte die Daten für die letzten zwölf Monate angeben. Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei der Umsatzsteuer ist die Besonderheit zu beachten, dass sie neben ihrer eigentlichen Funktion, der Besteuerung des privaten und öffentlichen Verbrauchs, auch Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist. Gründe für Aufkommensschwankungen im Bereich der reinen Steuer liegen zum einen in (hohen) Vorsteuererstattungen begründet , die in unregelmäßigen Abständen auftreten können. Insbesondere bei exportorientierten Unternehmen, wie sie in Rheinland- Pfalz häufig anzutreffen sind, führen steuerfreie Lieferungen ins Ausland zu hohen Nettoerstattungen. Zum anderen führt die Verbindung zur Einfuhrumsatzsteuer, die vom Bund erhoben und als Vorsteuererstattung bei der Umsatzsteuer angerechnet wird, zu Schwankungen im Aufkommen der Umsatzsteuer. Je höher die Importe bzw. die Importpreise, desto höher die Vorsteuererstattungen bei der Umsatzsteuer. Beide Konstellationen führen zum Teil zu großen Schwankungen, die nicht vorhergesagt werden können. Auch aus ihrer Eigenschaft als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs begründen sich erhebliche Schwankungen im Aufkommen der Umsatzsteuer. Über die Umsatzsteuer als variables Element in der vertikalen Steuerverteilung wird das Verhältnis der Einnahmen zwischen der Bundes- und der Länderebene feingesteuert. Bei unterjährigen Anpassungen in diesem Verhältnis kann es kurzfristig zu hohen Schwankungen beim Aufkommen der Einfuhrumsatzsteuer in den Ländern kommen. Darüber hinaus wird über die Umsatzsteuer bei der horizontalen Verteilung der Steuern auf die Länder ein erster Ausgleich bestehender Steuerkraftunterschiede zwischen den Ländern vorgenommen, indem über den sog. Umsatzsteuervorwegausgleich bis zu 25 Prozent des Länderanteils an der Umsatzsteuer als sogenannte Ergänzungsanteile an finanzschwache Länder verteilt werden. Die Höhe der Umsatzsteuer -Ergänzungsanteile ist abhängig davon, wie stark die Steuereinnahmen je Einwohner der Länder voneinander abweichen. Insofern können nicht nur Schwankungen im örtlichen Aufkommen der Umsatzsteuer im Land, sondern auch Schwankungen bei den restlichen Steuereinnahmen des Landes und Schwankungen der Steuereinnahmen bei anderen Ländern oder bei der Einfuhrumsatzsteuer zu gegenläufigen oder gleichlaufenden Schwankungen im rheinland-pfälzischen Umsatzsteueraufkommen führen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1602 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die dem Land insgesamt zustehenden Mittel aus dem Finanzausgleich setzen sich zusammen aus dem Selbstbehalt der täglichen Umsatzsteuereinnahmen in den Finanzämtern, den monatlichen Einnahmen aus den Anteilen an der vom Bund erhobenen Einfuhrumsatzsteuer sowie den vierteljährlichen Abrechnungen des Finanzausgleichs. Bei diesen vierteljährlichen Abrechnungen, die um ein Quartal verschoben nachläufig erfolgen, gleicht die Umsatzsteuer auch unterjährige Schwankungen im Steueraufkommen der Länder aus. Zu den Fragen 2 und 3: Nein. Aufgrund der beschriebenen Zusammenhänge wäre es nicht sinnvoll, monatliche Plandaten festzulegen. Die Entwicklung der Umsatzsteuer wird permanent unter Bezugnahme auf die Steuereinnahmen des Landes und der anderen Länder beobachtet und im Gesamtzusammenhang der gesamtstaatlichen Einnahmeentwicklung interpretiert. Doris Ahnen Staatsministerin