Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1604 zu Drucksache 17/1401 16. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner und Michael Billen (CDU) – Drucksache 17/1401 – Kooperation der Krankenhäuser Prüm und St. Vith (Belgien) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1401 – vom 24. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zum Projekt einer engeren Kooperation zwischen den Krankenhäusern Prüm und St. Vith? 2. Welchen Beitrag leistet sie hierzu konkret mit welchen Maßnahmen und Zielsetzungen? 3. Wie sieht der Stand des Verfahrens aktuell aus? 4. Wann ist mit welchen Ergebnissen zum Abschluss des Projekts zu rechnen? 5. Welche Probleme bestehen noch? 6. Welcher Handlungsbedarf besteht noch? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land Rheinland-Pfalz hat ein starkes Interesse im Rahmen der grenzüberschreitenden Krankenhausplanung für die werdenden Mütter in der Region neben den in der Eifel vorhandenen Geburtshilfen auch eine geeignete wohnortnahe stationäre Entbindungs - möglichkeit anbieten zu können. Hierbei erscheint die leistungsfähige Geburtshilfe des Krankenhauses St. Josef in St. Vith eine gute Alternative zu der seit September 2016 in Prüm entfallenen Möglichkeit, Entbindungen vorzunehmen. Gleichzeitig besteht eine Nachfrage der Bevölkerung aus dem südlichen Teil der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nach akutgeriatrischen medizinischen Leistungen, die wiederum durch das Krankenhaus St. Joseph in Prüm angeboten werden. Die Landesregierung begrüßt eine mögliche engere Kooperation der Krankenhäuser Prüm und St.Vith, die dazu geeignet ist, einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten akutstationären grenzüberschreitenden Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet der beiden Krankenhäuser sicherzustellen. Zu 2.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vertritt das Land Rheinland-Pfalz in den Gremien, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Bezug auf den Gesundheitssektor gebildet wurden. In der Arbeitsgruppe 4 des Wirtschafts - und Sozialausschusses der Großregion wurden bereits vor mehreren Jahren die Möglichkeiten grenzüberschreitender Angebote medizinischer Dienstleistungen beziehungsweise der Zugang zu diesen diskutiert. Es wurde als sinnvoll erachtet, grenzüberschreitende Kooperationen im Bereich des Gesundheitssektors zwischen Rheinland-Pfalz und den angrenzenden Mitgliedstaaten zu prüfen. Überall dort, wo sich ein Bedarf abzeichnet, könnten Lösungsansätze verfolgt werden. Am 29. April 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem belgischen Krankenhaus St. Josef in St. Vith und dem Krankenhaus St. Joseph in Prüm abgeschlossen. Gleichzeitig wurde das Krankenhaus St. Joseph in Prüm auf Anregung des Minis - teriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie informeller Projektpartner des INTERREG-kofinanzierten Projektes „SANTRANSFOR“. Hierbei handelte es sich um eine im Jahr 2015 beendete Maßnahme, an der sich alle Teilregionen der Großregion beteiligt hatten. Mit diesem Projekt wurden die Möglichkeiten von grenzüberschreitenden Kooperationen zwischen den verschiedenen Teilregionen auf dem Gebiet der ambulanten und der stationären Versorgung geprüft. Das zwischenzeitlich angelaufene, ebenfalls mit EU-Mitteln kofinanzierte Folgeprojekt „COSANGR“ knüpft an den Ergebnissen der Vorgängermaßnahme an; es er- Drucksache 17/1604 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode schließt mit seinen verschiedenen Aktionen, wie der Kooperation zwischen den beiden Krankenhäusern, in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Bezug auf den Gesundheitssektor erstmals eine operationelle Ebene. Die beiden Krankenhäuser in St. Vith und in Prüm sind aktive Projektpartner, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist operationeller Projektpartner. Zudem ist eine finanzielle Beteiligung des Landes in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro Jahr vorgesehen. Zu 3.: Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie arbeitet zusammen mit den Krankenkassenverbänden an der Schaffung einer sogenannten ZOAST (=zone organisée d’accès aux soins transfrontalier). Eine solche besteht bereits im französisch-belgischen Grenzraum. Hierbei handelt es sich um eine räumlich definierte Zone beidseits der Binnengrenze, innerhalb der zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung ein gegenseitiger Zugang der Bevölkerung zu den ambulanten und /oder statio nären Angeboten auch im anderen Staatsgebiet ermöglicht wird. Auch sollen dort die ansonsten wegen der Disparität der Sozialversicherungssysteme schwierigen Abrechnungsprobleme gegenüber den Krankenkassen unter erleichterten Rahmenbedingungen gestaltet werden. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf die Grundlage eines zwischenstaatlichen oder eines interregionalen Abkommens unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Land Rheinland- Pfalz zu stellen. Zu 4.: Im Sinne einer Vorabgenehmigung durch die Krankenkassen können Leistungen deutscher Patientinnen und Patienten im Kranken - haus St. Vith bereits jetzt abgerechnet werden. Es ist vorgesehen, hier eine praktikable Lösung zu erarbeiten und kontinuierlich auszubauen . Deshalb ist dieses Vorhaben als laufendes Projekt zu bewerten. Zu 5.: Zentral ist dabei die Auswahl eines Abrechnungsverfahrens für medizinische Leistungen. In einer ZOAST soll es den Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, stationäre Krankenhausleistungen im benachbarten Ausland genauso unkompliziert und genehmigungsfrei in Anspruch nehmen zu können, wie das im eigenen Land möglich ist. Für eine funktionierende und friktionsfreie Deckung des Grund- und Regelbedarfs akut-stationärer Versorgung erscheint dies unerlässlich. Wie dies angesichts des unterschiedlichen Leistungsrechts in Deutschland und Belgien zu realisieren ist, ist eine zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern kontrovers beurteilte Frage. Die aktuell bestehenden sozialrechtlich gegebenen Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen bieten dafür keine ausreichende Grundlage. Sprachprobleme, die ein wichtiges Kooperationshindernis zwischen den jeweiligen Verwaltungen und medizinischem und nichtmedizinischem Personal und auch ein erhebliches Hindernis hinsichtlich der Mobilität der Patientinnen und Patienten darstellen können, sind im konkreten Fall marginal, da in der auf belgischer Seite betroffenen Region die dortige deutschsprachige Gemeinschaft das Gros der Bevölkerung und des Krankenhauspersonals in St. Vith stellt. Zu 6.: Die Landesregierung wird ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, die in der Antwort auf die Frage 5 dargestellte Abrechnungsproblematik im konstruktiven Dialog mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen patientenorientiert zu gestalten. Zu diesen Fragen der Direktabrechnung wird das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie baldmöglich ein weiteres Gespräch mit den Krankenkassenverbänden führen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin