Drucksache 17/1612 zu Drucksache 17/1449 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/1449 – Zinssatz für Kredite am Kreditmarkt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1449 – vom 27. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Gemäß Drucksache 17/1024 haben die Kreditmarktschulden des Kernhaushalts (Frage 2) und die sich daraus ergebenden Zinszahlungen (Frage 12) folgenden Verlauf: Bei dem durchschnittlichen Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Kernhaushalts (Frage 15) werden folgende Werte angegeben: Ich frage die Landesregierung: 1. Die Zinszahlungen des Landes sind in den vergangenen Jahren aufgrund der Niedrigzinspolitik stark rückläufig. Ist eine erwartete Zinszahlung im Haushaltsjahr 2016 von 1 002,6 Mio. Euro daher noch realistisch? 2. Die Relation der Werte aus den Antworten zu den Fragen 2 und 12 steht in Widerspruch zu den Angaben aus der Antwort zu Frage 15. Wie kann dieser Widerspruch erklärt werden? 3. Wie ist die Berechnung der Werte zu der Beantwortung von Frage 15 erfolgt? In Mio. Euro 2014 2015 2016 (voraussichtlich) Kernhaushalt (Kreditmarktschulden) 29 879 29 217 29 440 Zinszahlungen 945,7 815,7 1 002,6 Zinszahlungen/Schulden 3,17 Prozent 2,79 Prozent 3,41 Prozent 2014 2015 2016 Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Kernhaushalts 2,81 Prozent 2,40 Prozent 2,35 Prozent (voraussichtlich) Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Haushaltsansatz der Zinsausgaben im Ist-Ergebnis für das Jahr 2016 deutlich unterschritten werden kann. Zu den Fragen 2 und 3: Die unterschiedlichen Ergebnisse sind in einer voneinander abweichenden Abgrenzung der jeweils abgebildeten Werte begründet. Die in der Antwort auf Frage 12 dargelegten Werte beruhen auf dem Haushaltsansatz 2016 und enthalten auch Zahlungen für die Ansprüche des Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage (vgl. Fußnote 1). Drucksache 17/1612 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In der Beantwortung der Frage 2 wurden die Kreditmarktschulden des Landes entsprechend der finanzstatistischen Abgrenzung ohne den öffentlichen Bereich ausgewiesen. Die beiden Größen wurden in der Antwort der Landesregierung bewusst nicht zu einer Durchschnittsverzinsung verrechnet. Bei der Beantwortung der Frage 15 wurden wiederum, um einen gültigen Durchschnittswert zu erhalten, beide Größen kongruent gestaltet. Folglich wurden die Zinsausgaben zum Bestand des Kernportfolios zu Jahresbeginn ins Verhältnis gesetzt und jeweils darauf geachtet, dass in beide Größen der öffentliche Bereich einbezogen ist. Als voraussichtliche Zinsausgabe 2016 wurde der Vorjahreswert fortgeschrieben und das Ergebnis aufgrund der noch unscharfen Schätzgenauigkeit in der zweiten Nachkommastelle auf 2,35 Prozent abgerundet. Doris Ahnen Staatsministerin