Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1613 zu Drucksache 17/1431 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/1431 – Anmelder von Demonstrationen, die Ausgangspunkt von linksradikalen Störungen waren Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1431 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage (17/174) benennt die Landesregierung die Zahl von 34 öffentlichen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz, welche im Zeitraum 2015 bis 2016 von Personen gestört wurden, die dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität-Links zuzurechnen sind. In der Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage (17/849) meinerseits hat die Landesregierung eine Tabelle zur Verfügung gestellt, in welcher diese Veranstaltungen aufgelistet wurden und die Veranstalter der gestörten Veranstaltung bzw. der entsprechenden Gegendemonstrationen mit den Kategorien „Partei“, „Organisation“ und „Privatperson “ bezeichnet wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind in der Zwischenzeit im Jahr 2016 weitere Veranstaltungen bekannt geworden, die von entsprechenden Personen gestört wurden (Tabelle bitte ergänzen)? 2. Welche Parteien oder Organisationen haben die einzelnen Veranstaltungen durchgeführt, die gestört wurden (Tabelle bitte ergänzen )? 3. Welche Parteien oder Organisationen haben die jeweilige Gegendemonstration angemeldet, aus der die Störung hervorgegangen ist (Tabelle bitte ergänzen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation, dass offensichtlich Gegendemonstrationen der eigenen Koalitionsparteien von Linksradikalen als Ausgangspunkt für Störungen genutzt wurden? 5. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, in Zukunft solche Störungen zu minimieren bzw. zu verhindern? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die jeweiligen Antworten sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. Zu Frage 4: Die Landesregierung verweist auf die Vorbemerkungen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 17/849 (Drucksache 17/1084). Zu Frage 5: Die Polizei ergreift die im Einzelfall zur Gewährleistung der friedlichen Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit notwendigen Maßnahmen. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung der jeweiligen Einsatzmaßnahmen sind Störungen nicht in jedem Fall gänzlich auszuschließen. Sofern diese den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfüllen könnten, verfolgt die Polizei sie konsequent und ergreift die einzelfallabhängig erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen. Roger Lewentz Staatsminister Drucksache 17/1613 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1613 3 Drucksache 17/1613 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1613 5 Drucksache 17/1613 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6