Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1614 zu Drucksache 17/1408 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1408 – Polizeiliche Kriminalstatistik Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1408 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Straftaten mit aufgenommen, die die Feldjäger der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz beanzeigt haben? Wenn nein, warum nicht und wie viele Straftaten haben die Feldjäger nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 beanzeigt? 2. Werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Straftaten mit aufgenommen, die der Militärische Abschirmdienst (MAD) in Rheinland-Pfalz beanzeigt hat? Wenn nein, warum nicht und wie viele Straftaten hat der MAD nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 beanzeigt? 3. Werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Rheinland-Pfalz auch die Straftaten mit aufgenommen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz beanzeigt hat? Wenn nein, warum nicht und wie viele Straftaten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 beanzeigt? 4. Wird die Landesregierung mit dem Bundesministerium der Verteidigung in Kontakt treten mit der Bitte um Prüfung, ob wieder ein Feldjägerdienstkommando in Koblenz stationiert wird? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Polizei erfasst eine Straftat in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) grundsätzlich nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und bei Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Zuständig für die nach bundeseinheitlichen Regeln vorgegebene statistische Erfassung ist die für die Endsachbearbeitung zuständige Polizeidienststelle. Ausweislich der Erfassungskriterien für die PKS werden etwa Staatsschutz- oder Verkehrsdelikte nicht darin aufgenommen. Stellen Feldjäger der Bundeswehr, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) Straftaten fest, melden sie diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse regelmäßig der Polizei. Die Polizei nimmt die Anzeigen auf und ermittelt den Sachverhalt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Sofern diese Straftaten den Erfassungsrichtlinien der PKS entsprechen, erfolgt deren Aufnahme in die PKS. Eine Statistik zu der Anzahl der Straftaten, die von den Feldjägern der Bundeswehr, dem BfV oder dem MAD bei der Polizei angezeigt wurden, liegt nicht vor. Straftaten der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst die Polizei nicht in der PKS. Die Polizei registriert diese gesondert in dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK). Feldjäger der Bundeswehr, BfV oder MAD haben dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 2015 keine PMK-Straftat angezeigt. Zu Frage 4: Informationen über eine etwaige Neuaufstellung eines Feldjägerdienstkommandos in Koblenz nach der Auflösung des dort stationierten Kommandos gemäß der Bundeswehrstrukturreform 2011/2012 liegen der Landesregierung nicht vor. Dessen ungeachtet befürwortet und unterstützt die Landesregierung eine etwaige Neuaufstellung eines Feldjägerdienstkommandos vor Ort. Sie hat sich zu diesem Zweck an das Bundesministerium der Verteidigung gewandt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär