Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1616 zu Drucksache 17/1414 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP) – Drucksache 17/1414 – Einführung einer periodisch fortzuschreibenden landesweiten THG-Bilanzierung auf der Basis von verfügbaren Echtzeit-Daten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1414 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen und den zahlreichen Klimaschutzkonzepten auf kommunaler Ebene ist es erforderlich, auch in Rheinland-Pfalz aktuelle CO2- bzw. Treibhausgasbilanzierungen auf kommunaler Ebene zu erstellen und fortzuschreiben . Hierzu ist es erforderlich, soweit möglich auf Echt-Daten bezüglich der Energieverbräuche zugreifen zu können und diese möglichst standardisiert und automatisiert in entsprechende Bilanzierungstools einpflegen zu können. Wenn aufgrund konkreter und nachprüfbarer Zahlen die Ist-Situation sowie die Entwicklung bei den v. a. kommunalen Klimaschutzbemühungen darstellbar wird, kann für die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele die Akzeptanz gesteigert werden. Die Zielsetzung ist, die Kommunen einfach, effizient, fundiert, kostengünstig und wiederkehrend beim Monitoring und Benchmarking der CO2-Emissionen (ggf. weiterer THG-Emissionen) aufgrund von anonymisierten Verbrauchsdaten zu unterstützen. Dies ist der erste Schritt, um auf Basis der Monitoring-Ergebnisse konkrete Maßnahmen zur Minderung der CO2- Emissionen einleiten und fortdauernd überwachen zu können. Ein solches landesweites Bilanzierungssystem muss in der Lage sein, CO2-Emissionen insbesondere auf Ortsgemeindeebene zu erfassen, zu visualisieren und zu benchmarken. Es muss dabei soweit wie möglich mit tatsächlichen Verbrauchswerten und nicht mit statistischen Hochrechnungen arbeiten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Bereitschaft der rheinland-pfälzischen Netzbetreiber, bezüglich der Bereitstellung ihrer anonymisierten Kunden- Abrechnungsdaten zum Zwecke der periodischen CO2-Bilanzierung mitzuwirken? 2. Kann der Energieatlas der Energieagentur Rheinland-Pfalz und wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht, diese Echt-Daten zur Verfügung stellen? 3. Mit welchem Kostenaufwand rechnet die Landesregierung für die erstmalige und anschließend für die periodische Fortschreibung einer flächendeckenden CO2-Bilanzierung? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt mit ihrer Klimaschutzpolitik die Umsetzung der in Paris vereinbarten Klimaschutzziele der internationalen Staatengemeinschaft. Im rheinland-pfälzischen Landesklimaschutzgesetz (LKSG), das im Jahr 2014 in Kraft getreten ist, wurden die Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis 2020 sowie um mindestens 90 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Jahr 1990 als verbindliche Klimaschutzziele des Landes festgeschrieben. Nach § 7 LKSG wird u. a. das Erreichen der Klimaschutzziele des Landes durch ein regelmäßiges Monitoring auf Basis quantitativer und qualitativer Erhebungen überprüft. Das im LKSG geforderte Monitoring bezieht sich ausschließlich auf die Landesebene. Die Klimaschutzpolitik des Landes wird durch zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene wirksam unterstützt. Hierzu gehört u. a. die Erstellung von Treibhausgasbilanzierungen beispielsweise auf der Ebene der Ortsgemeinden, die es erlauben , den vor Ort erreichten Stand der Klimaschutzbemühungen darzustellen und darauf aufbauend weitere konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz setzten sich in 2013 zu ca. 83,2 Prozent aus energiebedingtem CO2, zu 6,4 Prozent aus prozessbedingtem CO2, zu 5,7 Prozent aus Lachgas (N2O) sowie zu 4,8 Prozent aus Methan (CH 4) zusammen 1). An den ener- 1) 11. Energiebericht Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Mainz, 2015, S. 307. Drucksache 17/1616 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode giebedingten CO2-Emissionen im rheinland-pfälzischen Endenergieverbrauch (Verursacherbilanz) hatte in 2013 der Importstrom einen Anteil von 43,0 Prozent, Mineralöl und Mineralölprodukte von 33,9 Prozent, Erdgas von 18,9 Prozent, die fossile Fraktion von Fernwärme und Abfälle von 3,3 Prozent sowie Braun- und Steinkohle von 1,0 Prozent 2). Das energiebedingt emittierte CO2 wird in der Regel nicht direkt gemessen, sondern anhand der jeweiligen Energieträgerverbräuche rechnerisch ermittelt. Daten zur Energieerzeugung, zum Energieverbrauch sowie zur Energieverwendung werden auf der Grundlage des Energiestatistikgesetzes (EnStatG) bundesweit einheitlich erhoben. Das EnStatG wird derzeit grundlegend novelliert, um den Anforderungen aus dem Monitoringprozess zur Energiewende und zur Erfüllung bestehender Berichtspflichten gegenüber der EU Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Novellierung des EnStatG soll die Datenerhebung zukünftig vollumfänglich und in kürzeren Periodizitäten erfolgen. Durch umfangreichere länder- und gemeindescharfe Erfassungen energiestatistischer Daten trägt die Novellierung des EnStatG auch dazu bei, die Datenbasis für das Monitoring von Energiewende und Klimaschutz in den Bundesländern sowie auf kommunaler Ebene zu verbessern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Bereitschaft zur Datenweitergabe für die Darstellung im Energieatlas 3) der rheinland-pfälzischen Energieagentur ist bei den meisten rheinland-pfälzischen Netzbetreibern gegeben. Allerdings ist sie in der Regel an die Bedingung geknüpft, das Einverständnis der Gemeinde herbeizuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Netzbetreiber nur anonymisierte Daten zu leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, ggf. Fernwärme) zur Verfügung gestellt werden können. Für eine vollständige Bilanzierung von energiebedingtem CO2 sind darüber hinaus z. B. im Wärmesektor Daten von Einzelfeuerungsanlagen (Heizöl, Kohle etc.) erforderlich. Ebenso sind bei einer CO2-Bilanzierung die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu berücksichtigen, die im Pendlerland Rheinland-Pfalz einen bedeutenden Anteil an den Gesamtemissionen haben. Für eine vollständige Bilanzierung energiebedingter CO2-Emissionen auf kommunaler Ebene auf der Basis von Echtdaten wären daher zusätzliche statistische Erhebungen beispielsweise bei Brennstoffhändlern sowie der Mineralölwirtschaft notwendig. Zu Frage 2: Im Energieatlas der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH werden Daten zum Stromverbrauch bis auf Verbandsgemeindeebene dargestellt. Leider liegen nicht für alle Gemeinden aufgrund fehlender Zustimmungen durch die Kommunen oder verzögerte Datenübermittlung durch die Netzbetreiber Echt-Daten für den Stromverbrauch vor. Aktuell werden die Verbrauchswerte bis 2013 für 97 von 191 Verbandsgemeinden , also für knapp 51 Prozent der Gemeinden, mit realen Daten angegeben. Für die restlichen Kommunen wurde der Stromverbrauch aus dem landesweiten Verbrauch bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen berechnet. Diese Kommunen sind im Energieatlas mit einem Taschenrechner-Symbol gekennzeichnet. Aktuell werden die Verbrauchsdaten für die Jahre 2014 und 2015 erhoben. Es ist mit einer Verbesserung der Datenlage zu rechnen, da noch weitere Einverständniserklärungen von Kommunen hinzugekommen sind und ein weiterer großer Verteilnetzbetreiber Daten zur Verfügung gestellt hat. Eine weitere Verbesserung der Datenlage für kommunale CO2-Bilanzierungen kann voraussichtlich kurzfristig durch Datenerhebungen zu Einzelfeuerungsanlagen erfolgen. Hierzu finden Gespräche statt. Diese Daten für den Wärmebereich sollen dann durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz für den Energieatlas aufbereitet werden und können den Kommunen zur Verfügung stehen. Es wird angestrebt, diese Daten bis auf Ortsgemeindeebene genau zu erheben. Zu Frage 3: Das derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Energiestatistikgesetz sieht bereits eine Reihe von neuen Erhebungen energiestatistischer Daten vor, die in die CO2-Bilanzierung auf Ortsgemeindeebene einfließen können. Eine umfassende landesweite CO2-Bilanzierung auf der Ebene der Ortsgemeinden, die periodisch fortgeschrieben werden soll, ist dauerhaft auf freiwilliger Basis schwierig umzusetzen. Daher müsste für die Erhebung der noch fehlenden energiestatistischen Daten zunächst die dazu notwendige rechtliche Grundlage geschaffen werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wären dann die zu erwartenden Kosten für die betroffenen energiewirtschaftlichen Akteure, die Wirtschaft sowie für die öffentliche Verwaltung zu ermitteln. Der mit den energiestatistischen Erhebungen verbundene Kostenaufwand würde maßgeblich durch den notwendigen Erhebungsumfang und die notwendige Erhebungstiefe sowie durch die Erhebungsperiodizität bestimmt werden, sodass vorab pauschal keine Abschätzung des Kostenaufwands möglich ist. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 2) Ebenda, S. 295. 3) www.energieatlas.rlp.de