Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1619 zu Drucksache 17/1434 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/1434 – Notarztversorgung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1434 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der jüngsten Medienberichte zur Scheinselbstständigkeit von Notärzten haben sich auch Fragestellungen zur Notarztversorgung selbst in Rheinland-Pfalz ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Notarztstandorte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz und wie ist deren personelle Besetzung mit Notärzten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? 2. Bei wie vielen dieser Notärzte handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung um hauptberufliche Notärzte und bei wie vielen um Honorarärzte? 3. Wie viele Notarztdienste müssen nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz jährlich abgedeckt werden und wie hoch ist hier die Ausfallquote, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? 4. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Landesregierung für die Abdeckung der Notarztdienste an? 5. Wer sind nach Kenntnis der Landesregierung die jeweiligen Kostenträger für diese Notarztdienste? 6. Welche Kosten für Notarzteinsätze werden nach Kenntnis der Landesregierung den jeweiligen Kostenträgern durch die Krankenkassen erstattet? 7. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten die derzeit gültige Hilfeleis tungsfrist für Rettungswagen in Rheinland-Pfalz eingehalten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Qualität der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten im Rettungsdienst hängt von vielen Faktoren ab. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Hilfeleistungsfrist sind die statistische Erhebung und Auswertung der Eintreffzeiten im Rahmen der Qualitätssicherung von großer Bedeutung. Daneben ist die Qualifikation und hierbei insbesondere die Fortbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals ebenso relevant. Bereits seit 2008 unterstellt sich das nicht ärztliche Rettungsdienstpersonal einer landeseinheitlichen, jährlichen Fortbildung mit Überprüfung der sogenannten Erweiterten Versorgungsmaßnahmen , die von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst freigegeben werden. Auf dieser Basis beginnt die medizinische Versorgung mit dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 64 bodengebundene Notarztstandorte (Ersatz-, Reserve- und Zusatzvorhaltung wurden hierbei nicht berücksichtigt). Gemäß § 22 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RettDG –) in der Fassung vom 22. April 1991 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 254), BS 2128-1, müssen Notarzt-Einsatzfahrzeuge mit einem Arzt besetzt sein, der über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder über den Fachkundenachweis Rettungsdienst verfügt (Notarzt). Die Notarztstandorte sind dementsprechend verpflichtet, diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Die Beschäftigungsformen einzelner mitwirkender Notärztinnen und Notärzte werden gesetzlich nicht vorgegeben und werden vor diesem Hintergrund in der Regel nicht durch die gemäß Rettungsdienst-Zuständigkeitsverordnung (RettDZVO) vom 11. Januar 2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 Drucksache 17/1619 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode der Verordnung vom 10. Mai 2006 (GVBl. S. 203), örtlich zuständigen Behörden erhoben. Ebenso sind die Anzahl der an den einzelnen Notarztstandorten mitwirkenden Notärztinnen und Notärzte und die Schichtmodelle nicht vorgegeben. Die diesbezüglichen Daten werden daher nicht regelhaft von den örtlich zuständigen Rettungsdienstbehörden erfasst. Für die örtlich zuständigen Rettungsdienstbehörden ist insoweit die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vorhaltung maßgeblich. Diese haben zu den Notarztstandorten in den acht Rettungsdienstbereichen folgende Angaben gemacht1): Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach: Der Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach verfügt über sieben bodengebundene Notarztstandorte. Rettungsdienstbereich Kaiserslautern: Der Rettungsdienstbereich Kaiserslautern verfügt über fünf bodengebundene Notarztstandorte. Jeder einzelne Standort verfügt über einen Personalstamm (fest angestelltes Personal) im Umfang von zehn bis 40 Personen. Zudem sind an allen Standorten mindestens zehn externe Notärztinnen und Notärzte aktiv. Rettungsdienstbereich Koblenz: Der Rettungsdienstbereich Koblenz verfügt über sieben bodengebundene Notarztstandorte. 2 Bad Kreuznach Krankenhaus St. Marienwörth Birkenfeld DRK Elisabeth-Krankenhaus Boppard Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH – Gesundheitszentrum zum Heiligen Geist GmbH Idar-Oberstein Klinikum Idar-Oberstein GmbH Kirn Diakonie Krankenhaus – kreuznacher diakonie, Standort II Kirn Meisenheim Gesundheitszentrum Glantal Simmern/Hunsrück Hunsrück Klinik – Kreuznacher Diakonie Kaiserslautern Westpfalz-Klinikum GmbH, Standort I Kirchheimbolanden Westpfalz-Klinikum GmbH, Standort III Kusel Westpfalz-Klinikum GmbH, Standort II Landstuhl Nardini Klinikum, St. Johannis Rockenhausen Westpfalz-Klinikum GmbH, Standort IV Koblenz Bundeswehrzentralkrankenhaus Die Einsatzmittel werden ausschließlich mit Soldatinnen, Soldaten und Zivilbeschäftigten des Bundeswehrzentralkrankenhauses besetzt. Koblenz Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Die Besetzung des Notarztdienstes ist Dienstaufgabe von Klinikärztinnen und -ärzten. Adenau Marienhaus Klinikum GmbH, St. Josef Krankenhaus 17 Ärzte, darunter vier Beschäftigte und 13 freiberufliche Notärztinnen und Notärzte. Bad Neuenahr- Ahrweiler Marienhaus Klinik GmbH, Krankenhaus Maria Hilf Es bestehen Kooperationen mit dem Gemeinschaftskrankenhaus Bonn, Haus Petrus und mit dem Notarztstandort Remagen. Es stehen zehn Ärztinnen und Ärzte für die Notarztversorgung zur Verfügung. Darüber hinaus kann auf einen Pool von 26 Ärztinnen und Ärzten als sogenannte Freelancer und vier Ärztinnen und Ärzte über die Notarztbörse zurückgegriffen werden. Senheim DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Zwei beschäftigte Ärzte mit einem Stellenanteil von jeweils 50 v. H. bzw. 85 v. H. versehen ihren Dienst. Darüber hinaus stehen noch ca. 15 Honorarkräfte zur Verfügung. Mayen Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, St. Elisabeth Krankenhaus Es werden planmäßig ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik im Notarztdienst eingesetzt. Andernach St. Nikolaus Stifthospital GmbH Es werden regelmäßig fünf Klinikärztinnen und -ärzte eingesetzt. Darüber hinaus stehen ca. 20 Honorarärztinnen und -ärzte zur Verfügung. 1) Die Krankenhausbezeichnungen wurden vom Ministerium des Innern und Sport ergänzt. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1619 Rettungsdienstbereiche Ludwigshafen und Südpfalz: Die Rettungsdienstbereiche Ludwigshafen und Südpfalz verfügen über je acht bodengebundene Notarztstandorte. Notarztstandorte Ludwigshafen Notarztstandorte Südpfalz Rettungsdienstbereich Montabaur: Der Rettungsdienstbereich Montabaur verfügt über 13 bodengebundene Notarztstandorte. Elf Standorte nehmen den Notarztdienst ganzjährig in alleiniger Zuständigkeit wahr. Im wöchentlichen Wechsel teilen sich die Standorte Montabaur und Dernbach die Notarztversorgung. Das gleiche gilt für die in Neuwied angesiedelten Krankenhäuser des DRK und des Marienhaus Klinikums St. Elisabeth. Nach Rückmeldung von neun Standorten sind dort insgesamt 85 Notärzte als Freelancer/Honorarärzte im Einsatz und 39 Ärzte hauptamtlich bei den Krankenhäusern beschäftigt. 3 Bad Dürkheim Ev. Krankenhaus Bad Dürkheim Frankenthal (Pfalz) Stadtklinik Frankenthal Grünstadt Kreiskrankenhaus Grünstadt Lambrecht (Pfalz) Notarzt Benjamin Benker (Organisation) Ludwigshafen am Rhein St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus sowie Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen am Rhein Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Neustadt an der Weinstraße Krankenhaus Hetzelstift Speyer Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer sowie Sankt Vincentius Krankenhaus Bad Bergzabern Klinikum Landau – Südliche Weinstraße GmbH – Standort Klinik Bad Bergzabern Dahn Felsenland Klinik Dahn Germersheim Asklepios Südpfalzkinikum GmbH – Klinik Germersheim Kandel Asklepios Südpfalzklinikum GmbH – Klinik Kandel Landau in der Pfalz Klinikum Landau – Südliche Weinstraße GmbH – Klinik Landau sowie Vinzentius-Krankenhaus Pirmasens Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH sowie Arbeitskreis der Notärzte Rodalben St. Elisabeth-Krankenhaus Zweibrücken Evangelisches Krankenhaus (bis 30. September 2016) sowie Nardini Klinikum St. Elisabeth, Zweibrücken Altenkirchen (Westerwald) DRK Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg, Altenkirchen Asbach DRK Kamillus Klinik Dernbach (Westerwald) Herz-Jesu-Krankenhaus Dierdorf Evangelisches Krankenhaus Dierdorf/Selters gGmbH, Betriebsstätte Dierdorf Diez DRK Krankenhaus Diez Hachenburg DRK Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg, Hachenburg Kirchen (Sieg) DRK Krankenhaus Kirchen Linz am Rhein Verbundkrankenhaus Linz-Remagen, Standort Franziskus Krankenhaus Montabaur Katholisches Klinikum Koblenz – Montabaur, Brüderkrankenhaus Montabaur Neuwied DRK Krankenhaus Neuwied Neuwied Marienhaus Klinikum Bendorf – Neuwied – Waldbreitbach, St. Elisabeth Singhofen Rescue Jäger GbR Wissen St. Antonius Krankenhaus Drucksache 17/1619 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Rettungsdienstbereich Rheinhessen: Der Rettungsdienstbereich Rheinhessen verfügt über fünf bodengebundenen Notarztstandorte. Rettungsdienstbereich Trier: Der Rettungsdienstbereich Trier verfügt über elf bodengebundene Notarztstandorte. Mit Ausnahme des Standortes Trier (Krankenhaus der Barmherzigen Brüder) sind die meisten Notärztinnen und Notärzte als externe Mitarbeiter tätig. Zu Frage 2: Im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI) hat das Deutsche Institut für Notfallmedizin und Informationstechnologie (DENIT) am Fraunhofer Institut für Experimentelles Softwareengeneering (IESE) im Jahr 2013 eine anonymisierte Befragung aller Verantwortlichen der Notarztstandorte durchgeführt. Die erhobenen Daten liegen nicht standortbezogen vor. Demnach greifen 32 Notarztstandorte (43,2 Prozent) in irgendeiner Form auf Honorarärztinnen oder Honorarärzte zurück, 23,4 Prozent sogar ausschließlich. An 18,6 Prozent der Standorte wird die Notarzttätigkeit als Nebentätigkeit charakterisiert. Des Weiteren wird festgestellt, dass Honorarärztinnen oder Honorarärzte besonders in Städten unter 50 000 Einwohnerinnen oder Einwohner zum Einsatz kommen (32,7 Prozent). Diese Zahlen belegen, dass der Einsatz von Honorarärztinnen oder Honorarärzten gerade in den ländlichen Gebieten von hoher Bedeutung ist. Aktuell bereitet das MdI eine Fortschreibung dieser Erhebung durch. Zu Frage 3: Die Anzahl der Notarztdienste richtet sich nach den in den verschiedenen Standorten gewählten Schichtmodellen. Die Modelle sind nicht einheitlich und werden nicht erfasst. Die Vorhaltung der Notarztstandorte beträgt bei nahezu allen Standorten 8 760 Stunden p. a. (24/7 Vorhaltung). Die Abmeldungen der Notarztstandorte werden landesweit einheitlich erfasst. Die Abmeldequote ist der Quotient aus der Summe der Abmeldezeiten und der Sollvorhaltezeit. Die Abmeldequoten aller bodengebundenen Notarztstandorte im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 ergeben sich aus der anliegenden Tabelle. 4 Alzey DRK Krankenhaus Alzey Bingen am Rhein Heilig-Geist-Hospital Ingelheim am Rhein Agaplesion Diakoniekrankenhaus Mainz Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Worms Klinikum Worms gGmbH Bernkastel-Kues Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich – Cusanus Krankenhaus 43 2) Bitburg Marienhaus Klinikum Eifel – Standort: Bitburg 11 2) Daun Krankenhaus Maria Hilf GmbH 17 2) Gerolstein Marienhaus Klinikum Eifel – Standort: St. Elisabeth Gerolstein 21 2) Hermeskeil St. Josef-Krankenhaus 82 2) Morbach Notarztgemeinschaft 13 2) Prüm St. Joseph Krankenhaus 15 2) Saarburg Kreiskrankenhaus St. Franziskus gGmbH 24 2) Trier Krankenhaus der Barmherzigen Brüder 25 2) Trier Ökumenisches Verbundkrankenhaus Trier – Standort Marienkrankenhaus Trier-Ehrang 27 2) Wittlich Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich – St. Elisabeth Krankenhaus 45 2) 2) Anzahl der Ärztinnen und Ärzte der bodengebundenen Standorte, auf die bisher zurückgegriffen wurde. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1619 Zu Frage 4: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat namens und im Auftrag des BKK Landesverbandes Mitte, Hannover, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel, der Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken, der IKK Südwest, Saarbrücken und der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Mainz, erklärt: „Die Kassen zahlen eine Einsatzpauschale sowie darüber hinaus Ausgleiche.“ Gemäß 23 Abs. 3 RettDG werden die Benutzungsentgelte für die Notarztversorgung auf Landesebene zwischen der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und den Verbänden der Kostenträger vereinbart. Zu Frage 5: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat namens und im Auftag des BKK Landesverbandes Mitte, Hannover, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel, der Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken, der IKK Südwest, Saarbrücken und der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Mainz, erklärt: „Kostenträger für die laufenden Kosten sind die Krankenkassen (Einsatzpauschalen und Ausgleiche).“ Zu Frage 6: Die Kostenträger des Rettungsdienstes sind im Wesentlichen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Die Kosten werden den Leistungserbringern durch die vorgenannten Kostenträger gemäß des „Vertrages gem. § 133 SGB V über die Durchführung und Vergütung von Kranken- und Notfalltransporten im Rahmen des bodengebundenen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz“ für den jeweiligen Tarifzeitraum komplett erstattet. Zu Frage 7 Gemäß § 8 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RettDG –) in der Fassung vom 22. April 1991 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch das Landesgesetz zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 254), BS 2128-1, werden die Vorhaltezeiten und die Anzahl der für eine Rettungswache erforderlichen Krankenkraftwagen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 RettDG) im Benehmen mit den Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen und im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger von der zuständigen Behörde nach Maßgabe des Landesrettungsdienstplanes so festgelegt, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist). Die vorgenannte Hilfeleistungsfrist wird durch den jeweils ersteintreffenden Krankenkraftwagen bzw. das Notarzt-Einsatzfahrzeug markiert. Die unten stehenden Tabelle beinhaltet die Auswertung des Zielerreichungsgrades der Hilfeleistungsfrist (Anteil der Fälle, die innerhalb der vorgenannten 15 Minuten erreicht werden) im Zeitraum vom 1. November 2015 bis 31. Oktober 2016. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 5 Rettungsdienstbereich Zielerreichungsgrad Hilfeleistungsfrist Bad Kreuznach 91,10 Prozent Kaiserslautern 93,60 Prozent Koblenz 93,05 Prozent Ludwigshafen 96,40 Prozent Montabaur 94,75 Prozent Rheinhessen 95,52 Prozent Südpfalz 92,77 Prozent Trier 93,75 Prozent Drucksache 17/1619 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage Abmeldequoten aller bodengebundenen Notarztstandorte im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 (Ersatz-, Reserve- und Zusatzvorhaltung wurden hierbei nicht berücksichtigt). 6 Rettungsdienstbereich Besetzte Notarzteinsatzfahrzeuge an den Standorten Abmeldequote 10.2015 bis 09.2016 Bad Kreuznach Bad Kreuznach 0,91 Prozent Birkenfeld 7,98 Prozent Boppard 1,27 Prozent Idar-Oberstein 0,26 Prozent Kirn 14,72 Prozent Meisenheim 13,80 Prozent Simmern/Hunsrück 0,23 Prozent Kaiserslautern Kaiserslautern I 4,36 Prozent Kaiserslautern II 2,76 Prozent Kirchheimbolanden 3,46 Prozent Kusel 0,00 Prozent Landstuhl 0,10 Prozent Rockenhausen 0,48 Prozent Koblenz Adenau 32,00 Prozent a) Andernach 1,92 Prozent Bad Neuenahr-Ahrweiler 0,00 Prozent Koblenz NEF I, BWZK 12,36 Prozent b) Koblenz NEF II, Stadt 0,02 Prozent Mayen 0,00 Prozent Remagen c) 40,96 Prozent Senheim 0,37 Prozent Ludwigshafen Bad Dürkheim 2,16 Prozent Frankenthal (Pfalz) 0,23 Prozent Grünstadt 0,00 Prozent Lambrecht (Pfalz) 10,55 Prozent Ludwigshafen am Rhein 0,02 Prozent Mutterstadt 0,10 Prozent Neustadt an der Weinstraße 0,02 Prozent Speyer 0,09 Prozent Montabaur Altenkirchen (Westerwald) 11,86 Prozent d) Asbach 14,54 Prozent e) Dierdorf 4,18 Prozent Diez 14,99 Prozent f) Hachenburg 22,96 Prozent Kirchen (Sieg) 0,73 Prozent Linz am Rhein 16,19 Prozent Montabaur sowie Dernbach 0,69 Prozent Neuwied (zwei Standorte) 0,05 Prozent Singhofen 0,02 Prozent Wissen 11,07 Prozent Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1619 a) Aktuelle Entwicklung Notarztstandort Adenau: Die Abmeldequote hat sich innerhalb der vergangenen Wochen signifikant verbessert und betrug im Oktober 2016 0,0 Prozent. b) Ein Teil der Abmeldung ist durch den Einsatz des Notarztes auf dem Intensivtransportwagen Koblenz begründet und ist kein Ausfall. c) Stationierungssystem (NAW). d) Aktuelle Entwicklung Notarztstandort Altenkirchen (Westerwald): Die Abmeldequote hat sich innerhalb der vergangenen Wochen signifikant verbessert und betrug im Oktober 2016 6,54 Prozent. e) Aktuelle Entwicklung Notarztstandort Asbach: Die Abmeldequote hat sich innerhalb der vergangenen Wochen signifikant verbessert und betrug im Oktober 2016 2,39 Prozent. f) Aktuelle Entwicklung Notarztstandort Diez: Die Abmeldequote hat sich innerhalb der vergangenen Wochen signifikant verbessert und betrug im Oktober 2016 9,29 Prozent. g) Aktuelle Entwicklung Notarztstandort Bad Bergzabern: Die Abmeldequote hat sich innerhalb der vergangenen Wochen signifikant verbessert und betrug im Oktober 2016 5,95 Prozent. Ein Teil der Abmeldung ist durch den Einsatz des Notarztes in Frankreich begründet, die vertragsgemäß erfolgt und keinen Ausfall darstellt. 7 Rettungsdienstbereich Besetzte Notarzteinsatzfahrzeuge an den Standorten Abmeldequote 10.2015 bis 09.2016 Rheinhessen Alzey 16,49 Prozent Bingen am Rhein 0,11 Prozent Ingelheim am Rhein 2,82 Prozent Mainz NEF 1 0,00 Prozent Mainz NEF 2 0,01 Prozent Worms 0,05 Prozent Südpfalz Bad Bergzabern 11,01 Prozent g) Dahn 0,00 Prozent Germersheim 3,67 Prozent Kandel 0,00 Prozent Landau in der Pfalz 0,01 Prozent Pirmasens 0,00 Prozent Rodalben 0,00 Prozent Zweibrücken 0,01 Prozent Trier Bernkastel-Kues 0,01 Prozent Bitburg 0,00 Prozent Daun 0,31 Prozent Gerolstein 6,61 Prozent Hermeskeil 10,72 Prozent Morbach 11,25 Prozent Prüm 0,11 Prozent Saarburg 12,70 Prozent Trier BF 0,00 Prozent Trier-Ehrang 5,62 Prozent Wittlich 0,00 Prozent