Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1620 zu Drucksache 17/1410 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1410 – Bürgerhilfen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1410 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In dem Artikel „Wenn Bürger auf Patrouille gehen“, veröffentlicht in der Rhein-Zeitung am 8. Oktober 2016, wird über die Erfolge einer Bürgerhilfe bei dem Rückgang von Einbrüchen in Esch im Kreis Ahrweiler berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Bürgerhilfen gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte aufgegliedert nach Orten)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Gründung von Bürgerhilfen? 3. Werden Bürgerhilfen durch das Land Rheinland-Pfalz beraten und unterstützt? 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass in Gemeinden/Städten, wo es Bürgerhilfen gibt, die Einbruchzahlen zurückgegangen sind? 5. Ist es zutreffend, dass seit der Gründung der Bürgerhilfe in Esch keine vollendeten Einbrüche mehr stattgefunden haben? 6. Hat die Polizei durch die Bürgerstreifen in der Grafschaft konkrete Hinweise zu verdächtigen Personen und Fahrzeugen erhalten? 7. Wäre die Einführung einer staatlich organisierten ehrenamtlichen Sicherheitswacht nach dem Vorbild des Freistaates Bayern nicht sinnvoller als die Gründung von Bürgerhilfen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz sind derzeit neun Bürgerhilfen im Sinne der Anfrage bekannt. Dies sind im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz die Bürgerhilfen: – Mayen-Hausen, – Grafschaft-Esch, – Grafschaft-Eckendorf, – Grafschaft-Gelsdorf, – Grafschaft-Vettelhoven, – Grafschaft-Holzweiler, – Ödingen, – Grafschaft-Bengen und im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz die „Spaziergänger Nierstein“. Im Bereich der Polizeipräsidien Trier, Westpfalz und Rheinpfalz sind keine Bürgerhilfen oder vergleichbare Gruppierungen bekannt. Zu Frage 2: Es ist und bleibt vorrangig die Aufgabe der Polizei, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Unter Wahrung des Gewaltmonopols des Staates können aufmerksame Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle Unterstützung bei der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sein. Zu Frage 3: Auf Wunsch nimmt die Polizei eine informierende und beratende Funktion wahr. So stehen beispielsweise die zuständigen Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz mit einem Ansprechpartner der dortigen Bürgerhilfen in Kontakt. Drucksache 17/1620 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Polizeipräsidium Mainz hielt im Jahr 2015 auf dem Sommerfest der „Spaziergänger Nierstein“ einen Vortrag zum Thema Einbruchsprävention. Zu Frage 4: Für den Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz lässt sich feststellen: In den Gemeinden mit Bürgerhilfen hat die Polizei bis einschließlich Oktober 2016 – im Vergleich zum gesamten Vorjahr – einen Rückgang von 56 auf 15 Fälle der Wohnungseinbruchdiebstähle (WED) registriert. Ein Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der Bürgerhilfen und dem Rückgang der Fallzahlen kann zwar nicht ausgeschlossen, jedoch auch nicht belegt werden. Für den Bereich des Polizeipräsidiums Mainz können Aussagen, inwiefern die Aktionen der „Spaziergänger Nierstein“ Auswirkungen auf die Fallzahlentwicklung bei WED haben, nicht getroffen werden, da die „Spaziergänger Nierstein“ bereits seit dem Jahr 1999 existieren und somit keine validen Vergleichszahlen vorliegen. Zu Frage 5: Im Gründungsjahr der Bürgerhilfe 2014 hat die Polizei zwei Einbruchsdelikte in Esch registriert. Für den Zeitraum von 2015 bis einschließlich Oktober 2016 sind der Polizei keine weiteren Einbruchsdelikte bekannt geworden. Zu Frage 6: Die Polizei erhält regelmäßig Hinweise von den Bürgerhilfen der Gemeinde Grafschaft. Im April 2016 führten diese Hinweise zu der Festnahme einer Tätergruppierung. Eine konkrete Anzahl der Hinweise ist jedoch nicht bekannt, da diese nicht statistisch erfasst werden. Zu Frage 7: Bezüglich der Gründung von Bürgerhilfen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Hinsichtlich der Frage nach der Einführung einer staatlich organisierten ehrenamtlichen Sicherheitswacht nach dem Vorbild des Freistaates Bayern wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/793 Bezug genommen. Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist in erster Linie Aufgabe der Polizei. Die rheinland-pfälzische Landesregierung weiß diesbezüglich um die Leistungsfähigkeit der Polizei. Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. Die Polizei ist aufgabenorientiert ausgestattet und ausgerüstet. Sie setzt bei ihrer Aufgabenerfüllung auch auf die Zusammenarbeit und den Kontakt mit der Bevölkerung. Es gibt insbesondere auf örtlicher Ebene zahlreiche „Runde Tische“ und „Kriminalpräventive Räte“. Die Einführung einer ehrenamtlichen Sicherheitswacht nach dem Vorbild des Freistaates Bayern ist für Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Roger Lewentz Staatsminister