Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1622 zu Drucksache 17/1429 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1429 – Hahn-Verkaufsverfahren: Verkauf der sogenannten „Housing“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1429 – vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Wissenschaftsstaatssekretär hat in der Sitzung des Innenausschusses am 8. September 2016 erklärt, Geschäftsführung und Aufsichtsrat der FFHG hätten am 30. Juni 2016 das Ausschreibungsverfahren für die sogenannte Housing beendet, um eine den Kaufpreis betreffende Bindungsfrist des Höchstbietenden, die an diesem Tag auslief, für die Housing zu realisieren (vgl. Ausschussprotokoll , S. 34). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wann wurde gegenüber der SYT die Anfechtung des Kaufvertrages für die sogenannte „Housing“ erklärt? 2. Seit wann war der Landesregierung die Bindungsfrist des Höchstbietenden bekannt (bitte Tag nennen)? 3. Wurde diese Bindungsfrist durch die ADC ausgesprochen? 4. Trifft es zu, dass die letztlich zum Zug gekommene ADC für den Kauf eine neue, eigene GmbH gründete? Wenn ja, warum erfolgte dies und wer ist/war der oder die zuständige Geschäftsführer/in? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Rücktrittserklärung gegenüber der SYT umfasste den Grundstückskaufvertrag in Gänze, somit die beiden Bereiche Housing und Campus. Der Rücktritt wurde mit Schreiben vom 6. Juli 2016 erklärt. Sodann erfolgte die Veräußerung an ADC. Zu Frage 2: Die Bindefrist der ADC GmbH wurde im Laufe des von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) durchgeführten Ausschreibungsverfahrens durch die ADC GmbH mehrmals verlängert, zuletzt auf den 30. Juni 2016. In der Aufsichtsratssitzung der FFHG am 8. April 2016 hat der Geschäftsführer die Aufsichtsratsmitglieder hierüber informiert. Vorsitzender des Aufsichtsrats der FFHG ist der heutige Wissenschaftsstaatssekretär Prof. Dr. Salvatore Barbaro. Mit E-Mail vom 30. Juni 2016 teilte die ADC GmbH sodann mit, ihr im Rahmen der Ausschreibung abgegebenes Angebot der Höhe nach nur noch an diesem Tag aufrechterhalten zu wollen. Zu Frage 3: Ja. Zu Frage 4: Erwerber der Grundstücksflächen Housing und Campus ist die ADC Airport Harbour GmbH mit Sitz in Deidesheim. Die ADC GmbH, ebenfalls mit Sitz in Deidesheim, hat im Rahmen des Kaufvertrages vom 6. Juli 2016 ihren Schuldbeitritt erklärt. Eine Neugründung einer Erwerbsgesellschaft ist in solchen Verfahren nicht unüblich, die genauen Hintergründe sind der Landesregierung jedoch nicht bekannt. Zur Geschäftsführung sind laut öffentlich zugänglichen Handelsregisterdaten Herr Prof. Dr. Siegfried Englert sowie Herr Guowei Dai bestellt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär