Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1623 zu Drucksache 17/1409 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1409 – Hahn-Verkaufsverfahren: Kontakte zum Bundeswirtschaftsministerium Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1409 – vom 25. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Homepage des Ministeriums des Innern und für Sport hat sich die Landesregierung am 21. Juni 2016 mit der Bitte an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gewandt, sich nach dem Stand der Genehmigung des Geldtransfers bei den zuständigen chinesischen Stellen zu erkundigen. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Was war der konkrete Anlass, sich zu diesem Zeitpunkt an das BMWi zu wenden? 2 Welche konkreten Informationen enthielt die Antwort des BMWi und wann ging sie (elektronisch oder postalisch) bei der Landesregierung ein? 3. Gab es zuvor oder parallel dazu eine mündliche Unterrichtung aus dem BMWi und wenn ja, wann und welche Informationen wurden hierbei übermittelt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In dem zwischen der Shanghai Yiquian Trading Co. Ltd. (SYT) und dem Landesbetrieb Liegenschaft- und Baubetreuung (LBB) geschlossenen Grundstückskaufvertrag über das sogenannte Housing-Gelände hatte sich die Käuferin zu einer Kaufpreiszahlung bis zum 10. Juni 2016 verpflichtet. In dem zwischen dem Land und SYT geschlossenen Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH war geregelt, dass der Kaufpreis hierfür erst fällig wird, wenn bestimmte Vollzugsvoraussetzungen, wie z. B. die Zustimmung des Landtags zur Veräußerung, erfüllt sind. Gleichwohl bestätigte die Käuferseite auf Nachfrage der Verkäuferseite nach Vertragsschluss mehrfach, entsprechende Zahlungen schnell zu bewirken, auch wenn dazu vor Fälligkeit keine Verpflichtung bestehe. Die Frist zur Kaufpreiszahlung für den Grundstückskaufvertrag zwischen dem LBB und der SYT war am 10. Juni 2016 erfolglos verstrichen. Nach Angaben von SYT verzögerte sich der Geldtransfer aufgrund einer noch nicht vorliegenden Genehmigung der chinesischen Regierung. Nachdem KPMG am 21. Juni 2016 mitgeteilt hatte, dass nach Aussage von SYT die Genehmigung über den Geldtransfer weiterhin ausstehe, wandte sich das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) am selben Tag an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), um die Plausibilität der Angaben der Käuferseite zu überprüfen. Das BMWi ist zuständig für Außenwirtschaft und damit auch für den Kapitalverkehr mit dem Ausland. Zu den Fragen 2 und 3: Das BMWi teilte dem MdI in einer E-Mail vom 4. Juli 2016 mit, dass nach Auskunft der Handelskommission von Shanghai die Handels firma Yiquian (Investor) ein privates Unternehmen sei, das im November 2013 gegründet worden sei. Die Firma verfüge über ein registriertes Kapital von 100 000 Yuan RMB (13 500 Euro) und gehöre Herrn Chou Yu Tao. Der Kaufvertrag mit der Landes - regierung bestehe aus zwei Teilen, zum einen der Kauf eines Grundstücks in der Flughafenumgebung, zum anderen der Kauf des Drucksache 17/1623 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Flughafens. Nach den geltenden Regelungen bedürfe dieses Projekt keiner Genehmigung durch die chinesische Regierung, so die Aussage des BMWi. Das elektronische Anmeldeverfahren bei der lokalen Behörde daure normalerweise nur drei Arbeitstage. Deswegen habe es nicht an der chinesischen Regierung gelegen, dass der Investor die erste Zahlung bezüglich des Grundstückkaufvertrages nicht zum Fälligkeitszeitpunkt am 10. Juni 2016 erfüllen konnte. Über die in der schriftlichen Antwort des BMWi genannten Informationen hinaus wurden keine weiteren Fakten mitgeteilt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär