Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1624 zu Drucksache 17/1402 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1402 – Hahn-Verkaufsverfahren: Beratungsleistungen der ABC Communication des früheren Regierungssprechers Béla Anda Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1402 – vom 24. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/796 hat die Landesregierung über Beratungsleistungen der ABC Communication des früheren Regierungssprechers Béla Anda berichtet. Dabei hat sie u. a. ausgeführt: „Die jetzt beauftragte Kommunikationsberatung soll insbesondere bei der Vermittlung der nächsten Phasen des Verkaufsprozesses unterstützen. Dabei spielen auch die zu beachtenden Rahmenbedingungen im Verkaufsverfahren, vor allem auch das von der Europäischen Kommission zwingend vorgegebene , maßgebliche Auswahlkriterium der Höhe des Kaufpreises eine bedeutende Rolle (…)“ (vgl. Drucksache 17/1010). Etwa zeitgleich hat allerdings ein Vertreter der ebenfalls von der Landesregierung beauftragten Warth & Klein Grant Thornton AG darauf hingewiesen, dass es das Gebot des höchsten Kaufpreises nicht als unumstößlich bindend erachte (vgl. „Rhein-Zeitung“ vom 21. September 2016 sowie Protokoll der 7. Sitzung des Innenausschusses am 28. September 2016, S. 23 f.). Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. In welchen konkreten Fragen hat die ABC Communication die Landesregierung bislang beraten und welche konkreten Leis - tungen wurden dabei erbracht? 2. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der Einschätzung der Warth & Klein Grant Thornton AG die Beauftragung der ABC Communication nach wie vor für geboten? 3. Wenn ja: Welche konkreten Beratungsleistungen soll sie einbringen, die nicht auch von den für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Stellen innerhalb der Landesregierung erbracht werden können? 4. Hat die ABC Communication bislang Rechnungen gestellt oder sonstige Kosten (Reisekosten, Spesen etc.) abgerechnet (bitte ggf. auflisten)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach dem gescheiterten Verkauf der Gesellschaftsanteile des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die chinesische SYT gab es in der Öffentlichkeit eine große Skepsis zur Wiederaufnahme des mehrstufigen Bieterverfahrens. Den Beschäftigten der Flughafengesellschaft, der Region und der Öffentlichkeit mussten Struktur und Zeitrahmen eines hochkomplexen Verfahrens sowie die Rolle der Europäischen Kommission bei der Festlegung der Auswahlkriterien und der beihilferechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Unterstützung des Flughafens vermittelt werden. Gleichzeitig durften aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Identität der Interessenten und die Inhalte der Erwerberkonzepte nicht kommuniziert werden. In einem ersten Schritt ging es darum, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Kommunikation mit Medien und Öffentlichkeit zu erarbeiten. Hierzu waren intensive Abstimmungsrunden mit Kommunikationsverantwortlichen der beteiligten Ministerien, Fachbeamten der Arbeitsebene und beteiligten Experten notwendig. Gerade weil der Flughafen Hahn ein hochöffentlichkeitswirksames Thema war und ist, war insbesondere der Umstand, dass aufgrund geltender Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht jede in die Öffentlichkeit gebrachte Äußerung, Vermutung oder vermeintliche Neuigkeit vonseiten der Landesregierung bewertet, eingeordnet oder kommentiert werden konnte, nur sehr schwer zu erklären. Daher wurden in Abstimmung mit den beteiligten Häusern und Akteuren Maßnahmen erarbeitet, um eine stetige und verlässliche Kommunikationsstruktur zum Flughafen Hahn zu verankern. Die daraus erarbeiteten Handlungsempfehlungen (einschließlich kommunikativer Roadmap mit Zeitschiene, Hintergrundgesprächen und Pressemitteilungen) wurden wiederkehrend auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und neuen Gegebenheiten und aktuellen Entwicklungen angepasst. Drucksache 17/1624 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zunächst war es hierbei unerlässlich, im jeweiligen Verfahrensstadium die Anforderungen sowie die Belastbarkeit der Interessensbekundungen bzw. Angebote zu vermitteln und zu erläutern, welche Abläufe von weiteren Beteiligten wie der Europäischen Kommission abhängen. Die Kommunikation war im Wesentlichen geprägt vom Ende der Angebotsphase am 28. Oktober dieses Jahres und dem erwartbar hohen Interesse der Öffentlichkeit an Anzahl, Identität und Seriosität der Bieter. Hier stand die Landesregierung vor der Aufgabe, die Anzahl der eingegangenen Angebote und deren Belastbarkeit gegenüber der interessierten Öffentlichkeit zu kommunizieren, gleichzeitig aber die Identität der Bieter aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht preisgeben zu können. Aufgrund der hochkomplexen Thematik war die beauftragte Kommunikationsberatung sinnvoll und hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Zu Frage 2: Ja. Zu Frage 3: Die in Rede stehenden Beratungsleistungen wurden bereits in den Antworten zu den Kleinen Anfragen 17/796 und 17/927 aufgeführt . Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Ausführungen verwiesen. Zu Frage 4: Mit Datum vom 18. Oktober 2016 hat die Firma Anda Bremer Communication Beratungsleistungen i. H. v. insgesamt 13 135 Euro zuzüglich Umsatzsteuer sowie Reisekosten und Spesen in Höhe von insgesamt 276 Euro in Rechnung gestellt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär