Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1625 zu Drucksache 17/1435 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/1435 – Notarzteinsätze in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1435 – vom 26. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach jüngsten Medienberichten erhöhen sich durch fehlende Abdeckung von Notarztdiensten die Zeitspannen bis zum Eintreffen eines Notarztes am Einsatzort erheblich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Notarzteinsätze gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen beiden Jahren in Rheinland-Pfalz, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? 2. Was waren nach Kenntnis der Landesregierung die zehn häufigsten Ursachen für Notarzteinsätze in Rheinland-Pfalz? 3. Wie lange war nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Zeitspanne zwischen Eingang des Notrufs und dem Eintreffen des Notarztes am Einsatzort, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? 4. In wie vielen Fällen betrug nach Kenntnis der Landesregierung die Zeitspanne vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen des Notarztes am Einsatzort mehr als 15 Minuten, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rettungsdienstbereichen? 5. Wie viele zusätzliche Notärzte bzw. Notarztstandorte wären nach Einschätzung der Landesregierung erforderlich, um ein Eintreffen des Notarztes innerhalb von 15 Minuten ab Eingang des Notrufes am Einsatzort in 95 Prozent der Notfälle zu garantieren? 6. Wie hoch würden nach Einschätzung der Landesregierung die Kosten hierfür ausfallen und wer hätte diese grundsätzlich zu tragen? 7. In wie vielen Fällen traf nach Kenntnis der Landesregierung der Rettungswagen vor dem Notarzt am Einsatzort ein? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus der Statistik „Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz“ ergeben sich für die Jahre 2014 und 2015 folgende Einsatzzahlen der Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF): Rettungsdienstbereich 2014 2015 Bad Kreuznach 8 665 8 992 Kaiserslautern 9 557 9 896 Koblenz 11 277 10 694 Ludwigshafen 12 755 14 071 Montabaur 13 623 13 309 Rheinhessen 11 284 11 862 Südpfalz 9 821 9 736 Trier 12 601 14 276 Summe 89 583 92 836 Drucksache 17/1625 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Auf Grundlage der „Statistiklösung Rettungsdienst Rheinland-Pfalz“, die auf die Dispositionsdaten der acht Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen zurückgreift, haben die zuständigen örtlichen Behörden für den Rettungsdienst und das Ministerium des Innern und für Sport die folgenden zehn häufigsten Einsatzcodes bei Notarzteinsätzen ermittelt. Diese können der nachfolgenden Tabelle absteigend sortiert nach Häufigkeit entnommen werden. Die Einsatzcodes werden von den Disponentinnen und Disponenten während des Notrufes vergeben. Zu den Fragen 3 und 4: Die angefragte Zeitspanne wird aktuell nicht systematisch ausgewiesen und dokumentiert, da es keinen entsprechenden gesetzlichen Auftrag gibt. Neben den Eintreffzeiten werden die Aufschaltzeiten, Zuteilungszeiten, Einsatzvergabezeiten und Dispositionszeiten erhoben. Eine Zusammenfassung dieser Intervalle würde eine umfassende Plausibilitätsprüfung voraussetzen. Zu den Fragen 5 und 6: Für die Eintreffzeit des Notarztes gibt es keine Vorgabe im Rettungsdienstgesetz. Die Vorhaltezeiten und die Anzahl der für eine Rettungswache erforderlichen Krankenkraftwagen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 RettDG) wird im Benehmen mit den Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen und im Einvernehmen mit den Verbänden der Kostenträger von der zuständigen Behörde nach Maßgabe des Landesrettungsdienstplanes so festgelegt, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatz - ort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann. Die vorgenannte Hilfeleistungsfrist wird durch den jeweils ersteintreffenden Krankenkraftwagen bzw. das Notarzt- Einsatzfahrzeug (wenn ersteintreffend) markiert. Bei der Berechnung der bedarfsnotwendigen Vorhaltung im Rettungsdienst greifen die zuständigen Behörden auf statistische Modelle, Leitstellendaten, Abfragen der „Statistiklösung Rettungsdienst Rheinland-Pfalz“ sowie auf Daten aus Geoinformationssystemen (z. B. bei den Fahrzeitisochronen) zurück. Aufgrund der Komplexität ist eine pauschale Aussage zur landesweiten Standortund Vorhalteoptimierung bzw. zur etwaigen notwendigen Anzahl weiterer Rettungsmittel und den Kosten nicht ohne Weiteres möglich. Zu Frage 7: Der Anteil der Notfalleinsätze, bei denen das nicht arztbesetzte Rettungsmittel vor dem artzbesetzten Rettungsmittel eingetroffen ist, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär Bewusstlosigkeit Akutes Koronarsyndrom Atemnot, akute Akuter Thoraxschmerz Krampfanfall (anhaltend/Status epilepticus) Hypertensive Entgleisung Kreislaufstillstand gestürzte Person Synkope Verkehrsunfall – Pkw Rettungsdienstbereich Anteil der Einsätze, bei denen das nicht arztbesetzte Rettungsmittel vor dem arztbesetzten Rettungsmittel eingetroffen ist (2015) in Prozent Bad Kreuznach 81,70 Kaiserslautern 84,88 Koblenz 71,39 Ludwigshafen 72,93 Montabaur 81,71 Rheinhessen 87,48 Südpfalz 80,08 Trier 75,44