Drucksache 17/1637 zu Drucksache 17/1218 17. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1218 – Betreuungsgarantie in den Sommerferien Die Große Anfrage 17/1218 vom 5. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, die Ferienbetreuung in den Schulferien deutlich auszuweiten und mittelfristig eine Betreuungsgarantie für Schüler in den Ferien auszusprechen. Bisher werden die Betreuungsangebote in den Ferien maßgeblich von den Kommunen bezahlt. Das Land steuert dazu nur einen kleinen Landeszuschuss in Höhe von 200 000 bis 300 000 Euro bei. Organisatoren der Ferienbetreuungsangebote sind neben den kommunalen Einrichtungen häufig freie Träger, die sehr stark auf dem Ehrenamt aufbauen. Wenn die Landesregierung perspektivisch eine Betreuungsgarantie aussprechen will, muss sowohl die Kostenträgerschaft als auch die Organisation der Ferienbetreuung neu geordnet werden. Ferienbetreuung heute 1. Wie viele Angebote zur Betreuung in den Schulferien fanden 2014, 2015 und 2016 statt (Angaben bitte nach Träger, Teilnehmer zahl und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten differenzieren)? 2. Wie hoch ist der gemessene Fehlbedarf von Ferienbetreuungsangeboten und wie wurde dieser Bedarf ermittelt (Gesamtangabe sowie differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Welchen pädagogischen Konzepten folgen die Betreuungsangebote in den Schulferien? 4. Welche Standards sind für eine Bezuschussung durch das Land einzuhalten? 5. Wie hoch war 2014, 2015 und 2016 der Anteil der Landeszuschüsse an den Gesamtausgaben für Betreuungsangebote in den Schulferien (Kosten bitte nach Kostenträger differenzieren)? 6. Wie viel Prozent der Angebote waren für die Eltern kostenpflichtig? 7. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 die Haushaltsansätze zur Förderung kommunaler Ferienbetreuung entwickelt? 8. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 die Mittelabflüsse in den betreffenden Haushaltsstellen entwickelt? 9. Wie begründet die Landesregierung mögliche Haushaltsreste? Perspektiven der Ferienbetreuung 10. Wer ist rechtlich zuständig für die Erfüllung der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag versprochenen „Betreuungsgarantie“? 11. In welchen Ausbauschritten soll die Ferienbetreuung ausgeweitet werden, damit die zugesagte Betreuungsgarantie erfüllt wird? 12. In welchem zeitlichen und personellen Umfang sind Maßnahmen erforderlich, um eine durchgängige Betreuung während der Ferien sicherzustellen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 13. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung bei einer umfänglichen Betreuungsgarantie ? 14. Plant die Landesregierung, die Betreuungsgarantie in den Schulferien schulgesetzlich zu verankern, damit die Möglichkeit der rechtlichen und tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Betreuungsgarantie für Eltern gegeben ist? 15. Sofern keine gesetzliche Verankerung geplant ist: Wie soll die Garantie der Betreuung gewährleistet werden? 16. Plant die Landesregierung eine Konkretisierung der inhaltlichen und pädagogischen Mindeststandards der Betreuungsangebote für die Schulferien? 17. Plant das Land eine Vollkostendeckung für Kommunen und freie Träger zur Durchführung von Ferienbetreuungsangeboten? 18. Sofern keine Vollkostendeckung beabsichtigt ist: Wer soll nach Auffassung der Landesregierung den nicht über Landesmittel abgedeckten Teil der Kosten tragen? 2 Das Ministerium für Bildung hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 17. November 2016 – wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Sie fördert deshalb seit Jahren entsprechende Maßnahmen. Dazu gehört auch die Förderung der Ferienbetreuung. Aufgabe der Jugendämter ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot der Ferienbetreuung zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Die Jugendämter ergänzen das umfangreiche Angebot einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen, privaten Initiativen, Unternehmen, Einzelpersonen und anderen Trägern. Um die Jugendämter bei der Sicherstellung ihres Auftrags noch stärker als bisher zu unterstützen und weitere Anreize zum Ausbau des Angebots zu setzen, soll die Förderung der Ferienbetreuung so weiterentwickelt werden, dass jedes Kind einen Betreuungsplatz findet, wenn dieser benötigt wird. Aufgrund der Zuständigkeit der Jugendämter wurden diese zur Beantwortung der sie betreffenden Fragen angeschrieben und um Informationen gebeten. Von den insgesamt 41 Jugendämtern haben sich 35 an der Beantwortung beteiligt. Die Angaben wurden unverändert übernommen. 1. Wie viele Angebote zur Betreuung in den Schulferien fanden 2014, 2015 und 2016 statt? (Angaben bitte nach Träger, Teilnehmerzahl  und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten differenzieren) Die Rückmeldungen der Jugendämter können der Anlage 1 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich vorrangig auf Veranstaltungen , die entweder von den Jugendämtern selbst durchgeführt, von diesen gefördert oder von diesen in Programmen zusammengestellt wurden bzw. werden. Da einige Anbieter eine Teilnahme auch über einzelne Jugendamtsbezirke hinaus ermöglichen , können Doppelzählungen enthalten sein. Eine Gesamtdarstellung aller Angebote ist nach Auskunft der Jugendämter nicht möglich, insbesondere da die Maßnahmen anderer Träger nur teilweise bekannt sind und nicht strukturell erfasst werden. 2. Wie hoch ist der gemessene Fehlbedarf von Ferienbetreuungsangeboten und wie wurde dieser Bedarf ermittelt (Gesamtangabe sowie differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In keinem der Jugendämter, die hierzu eine Rückmeldung gegeben haben, wird eine Fehlbedarfsermittlung durchgeführt. Einige Jugendämter führen jedoch Wartelisten. Diese lassen allerdings keine validen Rückschlüsse auf tatsächliche Bedarfe zu, denn nach Aussage der Jugendämter ist davon auszugehen, dass die Kinder auf den Wartelisten der Jugendämter von anderen Trägern betreut wurden. Es sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Kind unversorgt geblieben ist. 3. Welchen pädagogischen Konzepten folgen die Betreuungsangebote in den Schulferien? Die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung von Ferienbetreuungsangeboten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Anbieter. Die Konzepte sind so vielfältig wie die Bandbreite der Angebote. 4. Welche Standards sind für eine Bezuschussung durch das Land einzuhalten? Nach den bisherigen Kriterien des Landesförderprogramms Ferienbetreuung können Maßnahmen gefördert werden, wenn sie mindestens zwei Wochen und pro Tag acht Zeitstunden dauern, Kinder nicht aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden, eine Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 qualifizierte pädagogische Betreuung sichergestellt ist und Ganztagsschülerinnen und -schüler sowie Kinder von Alleinerziehenden und Berufstätigen bevorzugt werden. Die künftigen Förderkriterien werden mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Bei der Förderung der sozialen Bildungsmaßnahmen wird das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit (JuFöG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) vom 6. Mai 1997 (GAmtsbl. 1997 S. 411, zuletzt geändert durch VV vom 7. August 2012, MinBl. S. 364) zugrunde gelegt. Bei anderen Maßnahmen werden Standards festgelegt, die nicht speziell auf Ferienbetreuung zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Horte, die für eine Förderung durch das Land im Bedarfsplan des Jugendamtes enthalten sein müssen. Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und unterliegen den Regelungen des Kindertagesstättengesetzes . 5. Wie hoch war 2014, 2015 und 2016 der Anteil der Landeszuschüsse an den Gesamtausgaben für Betreuungsangebote in den Schulferien  (Kosten bitte nach Kostenträger differenzieren)? 7. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 die Haushaltsansätze zur Förderung kommunaler Ferienbetreuung entwickelt? 8. Wie haben sich in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 die Mittelabflüsse in den betreffenden Haushaltsstellen entwickelt? Aufgrund der Vielfalt der Angebote in unterschiedlichster Trägerschaft lassen sich die Gesamtausgaben nicht beziffern. Deshalb ist die Berechnung eines Anteils nicht möglich. Einigen Jugendämtern war eine Beantwortung nicht möglich, da ihnen hierzu keine Daten vorliegen. Andere haben teilweise die Ausgaben für ihre eigenen Angebote, teilweise die Fördersummen, die sie an Dritte auszahlen, beziffert. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters der Meldungen eignen sich diese Zahlen nicht für eine summierte Darstellung. Die Landesregierung fördert die Umsetzung von Ferienbetreuungsmaßnahmen in vielfältiger Weise. Beispielhaft können das Landesförderprogramm Ferienbetreuung, die Förderung der Feriensprachkurse der Volkshochschulen und das Projekt „Jugend- FerienBörse“ genannt werden. Die für entsprechende Maßnahmen hinterlegten Haushaltsansätze mit den verausgabten Mitteln der Jahre 2014 und 2015 sowie die bisher abgeflossenen Mittel in 2016 können nachfolgender Tabelle entnommen werden: (Stand: Oktober 2016.) Neben den Mitteln, die ausschließlich für Angebote in den Ferien zur Verfügung gestellt wurden, sind auch die Mittel der Maßnahmen der sozialen Bildung enthalten, die gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) gefördert werden. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen bezieht sich auf Ferienbetreuungsangebote, in geringerem Umfang auch auf Projekte und Veranstaltungen außerhalb der Ferienzeiten, beispielsweise an Wochenenden oder Brückentagen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Maßnahmen, in deren Rahmen die bereitgestellten Mittel zu einem geringeren Anteil zur Umsetzung von Ferienbetreuungsmaßnahmen eingesetzt werden. Zu den Maßnahmen, die in den Haushaltsplänen nicht separat dargestellt werden, gehören beispielsweise Ferienangebote der Hochschulen. Diese setzen ein umfangreiches Ferienprogramm um. Im Rahmen des Hochschulprogramms „Wissen schafft Zukunft“ werden zusätzliche Angebote der Hochschulen für Frühstudierende , für die Organisation und Durchführung von Kinderuniversitäten sowie für Ferien- und Schnupperkurse für Schülerinnen und Schüler finanziell durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert. 2016 wurden bislang an den Hochschulen für Maßnahmen in den Ferien insgesamt Landesmittel in Höhe von 245 512,70 Euro verausgabt. Das Ministerium des Innern und für Sport unterstützt die Projekte der Sportjugend jährlich mit insgesamt 155 200 Euro. Mit diesen Mitteln werden auch Sportfreizeiten der Sportjugend finanziell unterstützt. Nach Mitteilung des Landessportbundes kann der finanzielle Kostenbeitrag des Landes an diesen Freizeiten auf jährlich rund 23 000 Euro beziffert werden. Auf das Projekt „Ferien am Ort“ entfielen aus Mitteln des Ministeriums des Innern und für Sport in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich zwischen 8 750 und 12 600 Euro. Daneben werden die Personal- und Sachkosten für das hauptamtliche Personal der Sportjugend grundsätzlich über den pauschalen Aufwendungsersatz durch das Land Rheinland-Pfalz abgegolten. 3 Jahr Haushaltsansätze (in Euro) verausgabte Mittel (in Euro) 2014 1 939 100,00 1 642 649,00 2015 2 139 100,00 2 026 659,66 2016 2 549 900,00 769 950,00 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Landeszentrale für Umweltaufklärung ist seit 2006 Kooperationspartner der Sportjugend beim Aktionsprogramm „Ferien am Ort“. In diesem Rahmen fanden 2014, 2015 und 2016 insgesamt 287 Veranstaltungen statt, an denen ca. 18 000 Kinder und Jugendliche teilnahmen. 2016 wurden hierfür aus den Mitteln der Landeszentrale für Umweltaufklärung 15 000 Euro bereitgestellt. Landesforsten Rheinland-Pfalz engagiert sich seit dem Jahr 2006 mit einem eigenständigen Angebot waldpädagogisch betreuter Ferienwochen unter dem Label „Waldferien für Kids“. Die Forstämter setzen diese in Kooperation mit Partnern wie beispielsweise kommunalen Gebietskörperschaften um. Der Personaleinsatz seitens Landesforsten kann für 2016 mit 95 700 Euro kalkuliert werden. Das Land als Träger des Nationalparks Hunsrück-Hochwald unterstützt Träger von Ferienprogrammen, beispielsweise Jugendämter , mit Aktionen der Umweltbildung und des Naturerlebens. Der Nationalpark tritt dabei als Kooperationspartner auf. Die Angebote wurden von Rangern und Förstern betreut. Seit der Ausweisung des Nationalparks nahmen knapp 1 400 Kinder an diesen Maßnahmen teil. Die Personalkosten können für 2016 mit 24 281 Euro kalkuliert werden. Bei einigen Maßnahmen können weder die Haushaltsansätze noch die für Ferienbetreuungsangebote verausgabten Mittel getrennt ausgewiesen werden. Beispielsweise wird die Hortbetreuung seitens des Landes gefördert, in deren Rahmen Kinder ganzjährig betreut werden, auch in den Sommerferien. Das Land fördert außerdem Familieninstitutionen wie Häuser der Familie, Mehrgenerationenhäuser , Familienzentren, Familienbildungsstätten und Lokale Bündnisse für Familie, in denen häufig ebenfalls eine Ferienbetreuung für Schulkinder angeboten wird. In Rheinland-Pfalz berücksichtigen auch viele Ganztagsschulen die Ferienbetreuung in ihrer Konzeption. So werden Ferienprogramme in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Rahmenvertragspartnern, pädagogischen Fachkräften oder den Fördervereinen der Schulen angeboten. Die landesseitig geförderten Kultureinrichtungen bieten umfangreiche Ferienprogramme an. Bibliotheken führen eigene Sommerferienaktionen durch oder beteiligen sich als Mitorganisatoren und -anbieter an den Programmen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde . Das größte Sommerferienprogramm der Bibliotheken ist der Lesesommer Rheinland-Pfalz, der seit 2008 durchgeführt wird. Auch viele Museen und Theater im Land, darunter das Staatstheater Mainz und das Pfalztheater Kaiserslautern, bieten Ferienprogramme an, ebenso die verschiedenen kulturpädagogischen Einrichtungen, die im Rahmen des Landesprogramms zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen mit Landesmitteln gefördert werden. Ferner bieten die Vereine und Verbände des organisierten Sports umfassende Angebote während der Schulferien an. Im Rahmen der Sportförderung unterstützt das Land das Engagement der überwiegend ehrenamtlich tätigen Übungsleiter und Vereinsmanager mit jährlich rund 4,2 Millionen Euro. Im Rahmen der vom Innenministerium 2014 gestarteten Zukunftsinitiative „Starke Kommunen – Starkes Land“ wurden Maßnahmen der Ferienbetreuung umgesetzt. Ziel dieser Initiative war, in sechs Modellräumen interkommunale Kooperationen unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln und daraus Leitlinien für eine moderne Kommunalentwicklung zu entwickeln. In den zweieinhalb Jahren der Zukunftsinitiative wurde in den beteiligten Kommunen ein enormes Potenzial für Kooperation und lokales Engagement freigesetzt und u. a. auch umfassende Betreuungsangebote geschaffen. So hat sich insbesondere der Modellraum der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen intensiv mit dem Thema Betreuung auseinandergesetzt. Dort wurden die bestehenden Angebote der Ferienbetreuung mit allen Akteuren abgestimmt, weiterentwickelt und zielgerichtet auf die Bedürfnisse angepasst. Auch der Modellraum AktivRegion Rhein-Wied mit den Verbandsgemeinden Bad Hönnigen, Linz und Waldbreitbach hat die Ferienbetreuung erfolgreich aufgegriffen mit dem Ziel, Kinder mit Migrationshintergrund (und deren Eltern) mithilfe der Ferienbetreuung besser zu integrieren. 6. Wie viel Prozent der Angebote waren für die Eltern kostenpflichtig? Den Rückmeldungen der Jugendämter kann entnommen werden, dass nicht alle Jugendämter Daten zu Teilnahmebeiträgen erheben. Daher liegen keine Informationen darüber vor, wie sich diese insgesamt gestalten. Die Rückmeldungen der Jugendämter können Anlage 2 entnommen werden. 9. Wie begründet die Landesregierung mögliche Haushaltsreste? Haushaltreste ergaben sich insbesondere dann, wenn bewilligte Mittel nicht oder nur teilweise abgerufen werden. Nach § 45 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) können bei übertragbaren Ausgaben Ausgabereste gebildet werden, die für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus verfügbar bleiben. Gemäß § 45 Abs. 3 LHO bedarf die Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten der Einwilligung des Ministeriums der Finanzen. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 10. Wer ist rechtlich zuständig für die Erfüllung der von der Landesregierung im Koalitionsvertrag versprochenen „Betreuungsgarantie“? 11. In welchen Ausbauschritten soll die Ferienbetreuung ausgeweitet werden, damit die zugesagte Betreuungsgarantie erfüllt wird? Für die Organisation und Gestaltung von Betreuungsangeboten auch in den Ferien sind nach den sozialrechtlichen Vorgaben die Jugendämter zuständig. Das Land unterstützt diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ziel ist es, jedem Kind, das einen Betreuungsplatz in den Ferien braucht, einen solchen anzubieten, vor allem in den Sommerferien. Die Förderung der Ferienbetreuung soll schrittweise ausgeweitet werden. Diese Weiterentwicklung stellt einen Prozess dar, der gemeinsam mit den kommunalen Partnern gestaltet wird. Die am 11. November 2016 begonnenen Gespräche werden fortgesetzt. 12. In welchem zeitlichen und personellen Umfang sind Maßnahmen erforderlich, um eine durchgängige Betreuung während der Ferien sicherzustellen? 13. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung bei einer umfänglichen Betreuungsgarantie? Der Betreuungsbedarf ist von Jahr zu Jahr und von Ferienabschnitt zu Ferienabschnitt unterschiedlich. Eine längerfristige Vorausplanung ist nicht möglich. Zukünftige Bedarfe können nicht zuverlässig abgeschätzt werden, ebenso wenig die daraus resultierenden Kosten. 14. Plant die Landesregierung, die Betreuungsgarantie in den Schulferien schulgesetzlich zu verankern, damit die Möglichkeit der rechtlichen  und tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Betreuungsgarantie für Eltern gegeben ist? 15. Sofern keine gesetzliche Verankerung geplant ist: Wie soll die Garantie der Betreuung gewährleistet werden? Nein. Der Anspruch auf Kinderbetreuung und damit auf Ferienbetreuung ergibt sich aus § 22 a Absatz 3 i. V. m. § 24 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Danach besteht eine Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. 16. Plant die Landesregierung eine Konkretisierung der inhaltlichen und pädagogischen Mindeststandards der Betreuungsangebote für die Schulferien? Da die Zuständigkeit für die Bereitstellung von Ferienbetreuungsangeboten nach den sozialrechtlichen Vorgaben des Bundes bei den Jugendämtern liegt, obliegt es diesen, entsprechende Kriterien aufzustellen. Für die Förderung der Ferienbetreuung werden die künftigen Förderkriterien in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. 17. Plant das Land eine Vollkostendeckung für Kommunen und freie Träger zur Durchführung von Ferienbetreuungsangeboten? 18. Sofern keine Vollkostendeckung beabsichtigt ist: Wer soll nach Auffassung der Landesregierung den nicht über Landesmittel abgedeckten  Teil der Kosten tragen? Nein. Die Träger der Ferienbetreuung tragen die Kosten für die von ihnen in eigener Verantwortung und nach freier Entscheidung durchgeführten Maßnahmen. Sie können vom Jugendamt entsprechende Unterstützung erhalten. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 5 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 7 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 9 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 11 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 13 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 15 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 17 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 19 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 21 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 23 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 25 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 27 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 29 Drucksache 17/1637 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1637 31