Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1639 zu Drucksache 17/1446 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1446 – Stand des Verkaufsverfahrens der Motorsportstätte Nürburgring GmbH und seiner ehemals dem Land gehörenden Immobilien Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1446 – vom 27. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gesellschaften der ehemals Nürburgring GmbH bestehen noch mit welchen Funktionen? 2. Welche Besitzverhältnisse bestehen derzeit für die einzelnen Liegenschaften der in Insolvenz geratenen Gesellschaften der Rennstrecke ? 3. Welche der einzelnen Liegenschaften sind inzwischen durch notarielle Verträge dem Käufer grundbuchlich übertragen? 4. Welche der einzelnen Liegenschaften waren bisher aus welchen Gründen noch nicht an den Käufer der Rennstrecke per Eintrag im Grundbuch übertragen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Neben der Nürburgring GmbH i. E. (NG) bestehen noch deren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften Motorsport Resort Nürburgring GmbH i. E. (MSR), Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH i. E. (CMHN) und Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH i. L. (NBG). Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der NG, MSR und CMHN dauern weiter an. Die Liquidation der NBG soll voraussichtlich bis Ende 2016 abgeschlossen sein. Nach Angaben des Sachwalters haben die insolventen Gesellschaften ihr gesamtes unbewegliches und bewegliches Anlagevermögen sowie die immateriellen Wirtschaftsgüter verkauft. Das Eigentum am beweglichen Anlagevermögen sowie die IP-Rechte wurden übertragen. Die Übertragung des unbeweglichen Anlagevermögens ist noch nicht abgeschlossen, da sachenrechtlich die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Die Anträge wurden bei den beteiligten Grundbuchämtern gestellt. Der Sachwalter rechnet in Kürze mit der entsprechenden Umschreibung. Im Gegenzug wurden auf den Kaufpreis bereits 67,5 Mio. Euro an den Sachwalter geleistet. Die verbleibenden 9,5 Mio. Euro werden pünktlich in monatlichen Raten zu 250 000 Euro, wie im Kaufvertrag vereinbart, auf das Sonderkonto des Sachwalters überwiesen . In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär