Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1640 zu Drucksache 17/1445 18. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/1445 – Hahn-Verkaufsverfahren: Erster Kabinettsdurchgang zum sogenannten Hahn-Veräußerungsgesetz und Umgang der Landesregierung mit Medienbericht über Hahn-Käufer Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1445 – vom 27. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 7. Juni 2016 berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Printausgabe über Zweifel am Hahn-Käufer; zu diesem Unternehmen ließe sich „kaum etwas finden“. In Shanghai gebe es mindestens zwei Unternehmen dieser Namen; bei dem einen heiße es, man habe „definitiv keinen Flughafen gekauft“, der Kontakt der anderen Firma führe zu einer Privatnummer. Am gleichen Tag fand im Ministerrat der erste Kabinettsdurchgang zum Gesetzgebungsverfahren für das sogenannte „Hahn-Veräußerungsgesetz “ statt. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung den in dem Bericht enthaltenen Informationen nachgegangen und welche Schritte hat sie ggf. unternommen , um diese zu überprüfen (bitte ggf. erläutern)? 2. Haben der o. g. Bericht und die darin enthaltenen Informationen an diesem Tag im Ministerrat eine Rolle gespielt? 3. Wurde an diesem Tag innerhalb der Landesregierung oder im Ministerrat erwogen, das Gesetzgebungsverfahren (vorläufig) anzuhalten (bitte ggf. erläutern)? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung ist den im Bericht enthaltenen Informationen nachgegangen. Sie hat KPMG gebeten, weitere Informationen zum Käuferhintergrund zu ermitteln und zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Nachforschungen war Gegenstand einer mit KPMG abgestimmten Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport vom 8. Juni 2016 zum „Flughafen Hahn“. Zu den Fragen 2 und 3: Der am 2. Juni 2016 geschlossene Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sah vor, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn bestimmte Vollzugsvoraussetzungen erfüllt sind – unter anderem die Zustimmung des Landtags zur Veräußerung und die Zustimmung der Europäischen Kommission zu den beabsichtigten Betriebsbeihilfen . Gleichwohl hat sich der Käufer bereit erklärt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, den Kaufpreis bereits vor Fälligkeit auf ein Treuhandkonto zu zahlen. Die Frist für den Eingang der Kaufsumme auf einem deutschen Notaranderkonto für den Grundstückskauf endete erst am 10. Juni 2016. Am 7. Juni 2016 bestand daher keine Veranlassung, den Entwurf eines Landesgesetzes im Grundsatz nicht zu billigen. Zu welchem Zeitpunkt die in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung enthaltenen Informationen konkret thematisiert wurden, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär