Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1650 zu Drucksache 17/1464 21. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Sippel (SPD) – Drucksache 17/1464 – Mitfahrerparkplatz an der Anschlussstelle Bornheim (L 408/A 61) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1464 – vom 31. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Nachfrage nach Mitfahrerparkplätzen wächst stetig. Neben der Kostenersparnis für Pendlerinnen und Pendler tragen die Mitfahrerparkplätze an den BAB-Anschlussstellen dazu bei, den Individualverkehr und damit auch die Verkehrsdichte zu reduzieren. Wichtig ist ein engmaschiges Netz, das längere Anfahrtswege vermeidet. Im Bereich des Landkreises Alzey-Worms ist geplant, das Angebot um einen weiteren Mitfahrerparkplatz an der Anschlussstelle Bornheim (L 408/A 61) zu erweitern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Einrichtung eines Mitfahrerparkplatzes an der BAB-Anschlussstelle Bornheim? 2. Bis wann ist mit dem Vorliegen von Baurecht zu rechnen? 3. Wurden bereits Grundstücksverhandlungen durchgeführt? 4. Wie hoch sind die geschätzten Baukosten? 5. Wie viele Parkplätze sollen entstehen? 6. Gibt es bereits eine Finanzierungszusage des Bundes? 7. Wenn ja, bis wann ist mit einer Realisierung der Maßnahme zu rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit wird die Genehmigungsplanung erstellt. Zu Frage 2: Zur Erlangung des Baurechts ist die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens und eines Abstimmungsverfahrens erforderlich. Die beiden Verfahren werden derzeit vorbereitet. Insoweit ist noch keine Aussage möglich, zu welchem Zeitpunkt das Baurecht vorliegen wird. Zu Frage 3: Für die Maßnahme wird Grunderwerb erforderlich. Im Rahmen eines freiwilligen Landtauschverfahrens konnte mit allen betroffenen Eigentümern bereits eine Einigung erzielt werden. Zu Frage 4: Die Baukosten werden auf etwa 290 000 Euro geschätzt. Zu Frage 5: Es ist die Errichtung von 45 Parkplätzen geplant. Zu Frage 6: Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert; sie ist im Bauprogramm für 2017 enthalten. Zu Frage 7: Unter der Voraussetzung, dass das Baurecht vorliegt, soll die Maßnahme im Jahr 2017 umgesetzt werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister