Drucksache 17/1657 zu Drucksache 17/1487 22. 11. 2016 A n t w o r t der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul und Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/1487 – Jahrestagung der Ministerpräsidenten: Rundfunkbeitrag Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1487 – vom 3. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten einigten sich die Ministerpräsidenten im Rahmen einer Jahrestagung in Rostock darauf, den Rundfunkbeitrag trotz erheblicher Mehreinnahmen nicht zu senken. Er wird auch 2017 17,50 Euro pro Monat betragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Position hat Ministerpräsidentin (MP) Dreyer auf der Konferenz vertreten? 2. Wie wurde diese Position begründet? 3. Inwieweit hat die Ministerpräsidentin die Tatsache, dass seit der Einführung der Gebührenreform (2013) Mehreinnahmen von ca. 1,5 Milliarden Euro zu verzeichnen waren, bei der Entwicklung ihrer Position berücksichtigt? 4. Inwieweit sieht die Ministerpräsidentin in der steigenden Anzahl von „Gebührenverweigerern“, die auch juristische Auseinander - setzungen nicht scheuen, ein Zeichen für einen allgemeinen Akzeptanzverlust des Gebührensystems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? 5. Welche Haltung nimmt die MP zu Vorschlägen, den Rundfunkbeitrag für Studenten und Rentner zu senken oder abzuschaffen, ein? Wie lautet die Begründung? 6. Wo sieht die MP konkrete Einsparpotenziale (zum Beispiel durch eine Zusammenlegung von ARD und ZDF) beim öffentlichrechtlichen Rundfunk? Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 hatte sich Frau Ministerpräsidentin Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag nicht erneut abzusenken . Bereits 2015 war der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro abgesenkt worden. Das neue Rundfunkbeitragsmodell hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zu Mehreinnahmen geführt, die an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergegeben wurden. Nun stellt sich die Situation jedoch anders dar: Bereits jetzt ist absehbar, dass eine erneute Absenkung zum jetzigen Zeitpunkt bereits im Jahr 2021 rückgängig gemacht, und der Rundfunkbeitrag sogar deutlich angehoben werden müsste. Diese Entwicklung wollen die Länder vermeiden. Ziel der Ministerpräsidentin wie auch der anderen Regierungschefinnen und Regierungs - chefs der Länder ist es weiterhin, den Beitrag langfristig angemessen und auf einem für die Bürgerinnen und Bürger vertretbaren Niveau zu halten. Zu Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 und 2 dargelegt, haben die Länder, die seit der Einführung des Rundfunkbeitrags entstandenen Mehreinnahmen berücksichtigt. Ein Teil dieser Mehreinnahmen wurde bereits mit der vergangenen Rundfunkbeitragssenkung an die Bürge - rinnen und Bürger zurückgegeben. Die verbleibenden Mehreinnahmen sollen im Rahmen der zu erwartenden Kostensteigerungen verwandt werden. Dabei stehen sie den Anstalten jedoch nicht zur freien Verfügung. Es müssen Rücklagen gebildet werden, die für die langfristige Beitragsstabilisierung über das Jahr 2021 hinaus einzusetzen sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1657 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde intensiv über die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung diskutiert. Es war den Ländern dabei sehr wichtig, noch einmal die Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks und seine Aufgabe für unsere demokratische Gesellschaft zu unterstreichen. Die stetig wachsende Informationsflut macht die journalistische Aufbereitung und die Einordnung von Informationen in geordnete Zusammenhänge notwendiger denn je. Dafür hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk im dualen Rundfunksystem eine besondere Verantwortung. Beitragsakzeptanz kann dadurch erreicht werden, dass die Strukturen und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß weiterentwickelt werden. Wie das aussehen kann, damit beschäftigt sich die Rundfunkkommission derzeit in der politischen Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ unter dem gemeinsamen Vorsitz der Länder Sachsen und Rheinland-Pfalz. Zu Frage 5: Erklärtes Ziel der Systemreform von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag war es, Beitragsgerechtigkeit herzustellen und eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Angebote sicherzustellen. Um den Rundfunkbeitrag auf einem angemessenen Niveau zu halten war es auch erforderlich, die bestehenden Ausnahmen von der Beitragspflicht nicht auszuweiten . Eine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht kann daher nur durch behördliche Nachweise der Bedürftigkeit begründet werden. Hierzu stehen die Ministerpräsidentin ebenso wie die anderen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in der Rundfunkkommission auch weiterhin. Im Falle der Rentnerinnen und Rentner ebenso wie der Studierenden handelt es sich nicht um homogene Gruppierungen, bei denen grundsätzlich eine Bedürftigkeit anzunehmen ist. Im Falle der Rentnerinnen und Rentner kann nach § 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Ein solcher Härtefall liegt insbesondere dann vor, wenn eine Sozialleistung mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des künftigen Rundfunkbeitrages überschreiten. Studierende können dann gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Rundfunkbeitrags staatsvertrages von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden, wenn sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Hierdurch kann ein klarer Nachweis geführt werden, dass eine Befreiung aufgrund eines zur Verfügung stehenden geringen Einkommens gerechtfertigt ist. Bei allen anderen Studierenden wird angenommen, dass sie über ausreichendes Einkommen verfügen, da sie ansonsten einen Anspruch auf BAföG-Leistungen hätten, den sie geltend machen würden. Zu Frage 6: Die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ hat im Rahmen ihrer Arbeit sieben Reformfelder benannt. Diese sind: Auftragsdefinition, Chancen der Digitalisierung nutzen, rechtliche Rahmenbedingungen gestalten, Strukturoptimierung, KEF-Verfahren modernisieren, Struktur Rundfunkbeitrag und Einnahmen (z. B. Werbung und Sponsoring sowie Kfz) sowie Versorgungslasten. Zu diesen Themen hat die Arbeitsgruppe einen Dialogprozess mit allen Beteiligten gestartet. Ziel ist es, neben der zeitgemäßen Weiterentwicklung des Auftrags auch Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Ministerpräsidentin setzt sich als Vorsitzende der Rundfunkkommission für einen überarbeiteten zeitgemäßen Auftrag des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ein, der die veränderte Mediennutzung berücksichtigt und die Nutzerinnen und Nutzer dort abholt, wo sie Medien konsumieren. Dies betrifft etwa den Auftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet. Medienpluralismus und Vielfalt stehen durch das Anwachsen von digitalen Plattformen und Intermediären vor neuen Herausforderungen . Die Antworten sind dabei vielfältig. Beispielsweise wird mit der Schaffung des Jugendangebotes auf zwei Spartenkanäle von ARD und ZDF verzichtet. Dieses Beispiel belegt, das Strukturüberprüfungen stattfinden und notwendig sind. Dabei ist für die Rundfunkkommission aber auch klar: Zur öffentlich-rechtlichen Auftragserfüllung bedarf es sowohl der ARD-Landesrund - funkanstalten wie auch des ZDF und des Deutschlandradios. Gemeinsam stellen sie das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (regionale und bundesweite Angebote) dar, die in dieser Form nicht durch eine einzelne Rundfunkanstalt gleichermaßen ausgefüllt werden könnte. Heike Raab Staatssekretärin