Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1659 zu Drucksache 17/1477 23. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/1477 – Schaffung von Lern- und Arbeitsplätzen für Studierende Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1477 – vom 2. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Neue Lehr- und Lernmethoden, aber auch neue technische Möglichkeiten, stellen die Studierenden an den Hochschulen vor neue Herausforderungen: Gemeinsames Lernen aber auch Referate und Abschlussarbeiten im Team sind räumlich schwer umzusetzen. Inzwischen sitzen die Studierenden in Mensen und Vorräumen oder Fluren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konzepte zur Schaffung von o. g. Lern- und Arbeitsplätzen an den Hochschulen des Landes, z. B. in Bibliotheken, gibt es? 2. Welche Rolle könnten die Studierendenwerke in diesem Zusammenhang spielen? D. h. fällt es in deren Aufgabenbereich, solche Räumlichkeiten zu schaffen bzw. zur Verfügung zu stellen? 3. Welche Förderungsmöglichkeiten für die Studierendenwerke sind dabei denkbar? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ausreichende und gut ausgestattete Lern- und Arbeitsplätze für Studierende sind eine elementare Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Es gehört deshalb zu den Kernaufgaben der Hochschulen, die entsprechenden räumlichen Kapazitäten vorzuhalten und auf veränderte Anforderungen durch geeignete Maßnahmen – wie beispielsweise die Anmietung zusätzlicher Flächen oder die Modernisierung vorhandener studentischer Arbeitsplätze – eigenverantwortlich zu reagieren. An den Hochschulen des Landes existieren zahlreiche Seminar- und Arbeitsräume, die für studentische Gruppenarbeiten geeignet sind und genutzt werden können. Je nach räumlicher Gestaltung können hierfür auch Bereiche wie Mensen, Cafeterien sowie Sitzgruppen in Vorräumen und Fluren geeignet sein. Zu Frage 1: Die Landesregierung befindet sich in einem ständigen Dialog mit den Hochschulen. Die sich verändernden Bedarfe bezüglich der räumlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium werden frühzeitig aktiv kommuniziert. Zahlreiche Bauvorhaben der Hochschulen umfassen dem jeweiligen Gebäudezweck entsprechend auch Lern- und Arbeitsplätze für Studierende. Die Landes - regierung hat in den Bau und Bauerhalt im Hochschulbereich allein von 2011 bis 2015 insgesamt 336,42 Mio. Euro investiert. Im Jahr 2016 sind Mittel in Höhe von 63,19 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Hochschulen im Rahmen des Hochschulpakts bei der Schaffung guter Studien - bedingungen für eine deutlich gestiegene Zahl von Studierenden. Dazu gehört auch die Förderung von Maßnahmen, die der Schaffung angemessener räumlicher Kapazitäten dienen. Im Rahmen der zweiten Programmphase des Hochschulpakts (2011 bis 2016) haben die Hochschulen 15,34 Mio. Euro für die Anmietung von Räumen sowie die Umsetzung kleiner Baumaßnahmen erhalten. In der dritten Programmphase (2016 bis 2020) sind hierfür insgesamt 20 Mio. Euro eingeplant. Aus den genannten Mitteln wird an unterschiedlichen Standorten die Schaffung bzw. Modernisierung von Seminarräumen sowie Lerngelegenheiten und Arbeitsplätzen für Studierende finanziert. Drucksache 17/1659 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Gemäß § 112 a Abs. 1 Hochschulgesetz (HochSchG) haben die Studierendenwerke die Aufgabe, die Studierenden sozial zu betreuen sowie wirtschaftlich und kulturell zu fördern. Zu den Aufgaben gehören auch die Beratung und Unterstützung von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Kindern und Studierenden mit Behinderungen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, betreiben die rheinland-pfälzischen Studierendenwerke Mensen, bieten Wohnraum für Studierende an und sind Träger von Kindertagesstätten. Darüber hinaus bieten sie soziale Unterstützung und psychosoziale Beratung an. Die Schaffung von Lern- und Arbeitsplätzen gehört nicht zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben der rheinland-pfälzischen Studie - rendenwerke. Zu Frage 3: Bei der Wahrnehmung der in der Antwort zu Frage 2 genannten gesetzlich übertragenen Aufgaben werden die Studierendenwerke vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Da die Schaffung von Lern- und Arbeitsplätzen für Studierende nicht zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben der Studierendenwerke gehört, sind hierfür auch keine Förderungsmöglichkeiten vorgesehen. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister