Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1676 zu Drucksache 17/1465 23. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/1465 – Rückkehrmanagement Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1465 – vom 1. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Rückkehrmanagement dient der Bewältigung der akuten und langfristigen Herausforderung von freiwilligen Ausreisen und der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern. Hierbei liegt der Fokus auf der Begleitung des gesamten Verfahrens. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Bei welcher rheinland-pfälzischen Ausländerbehörde gibt es ein Rückkehrmanagement? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in den rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden beschäftigt (bitte aufgegliedert nach den einzelnen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden)? 3. Wie haben sich die Fallzahlen von Asylbewerbern pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verändert (bitte aufgegliedert nach den einzelnen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden)? 4. Wurde die Anzahl von Richtern und Verwaltungspersonal bei dem Verwaltungsgericht Trier und bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im gleichen Verhältnis zu dem Anstieg von Klagen gegen abgelehnte Asylanträge personell aufgestockt? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Untätigkeitsklagen nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung gegen abgelehnte Asylanträge wurden in den letzten fünf Jahren bei dem Verwaltungsgericht Trier eingereicht (bitte aufgegliedert nach den einzelnen Jahren und nach Staatsangehörigkeit )? 6. Sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei auf die erhöhte Anzahl von Abschiebungen von kriminellen Ausländern personell und sachlich ausreichend vorbereitet? Wenn nein, warum nicht? 7. In wie vielen Fällen wurde Abschiebehaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG angeordnet (bitte aufgegliedert für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. November 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Begriff „Rückkehrmanagement“ umfasst die Organisation von Aufgaben und Abläufen zu allen Aspekten der Rückführung, freiwilligen Rückkehr und Reintegration. Zu diesen zählen: – Sicherung von Sachbeweisen während des laufenden Asylverfahrens, – Informationen über das Asylverfahren, – das frühzeitige Aufzeigen der Rückkehrmöglichkeit durch freiwillige Rückkehr, – Rückkehrberatung (sie erfolgt möglichst frühzeitig, zunächst in allgemeiner Form, insbesondere bei Herkunftsländern mit niedriger Anerkennungsquote gegebenenfalls auch bereits vor Abschluss des Asylverfahrens) und Rückkehrförderung (durch das Rückkehrprogramm REAG/GARP oder die Fördermöglichkeit durch die Landesinitiative Rückkehr), – das Aufzeigen der rechtlichen Konsequenzen bei einer zwangsweisen Rückführung, – frühzeitige Identitätsklärung und Passersatzpapierbeschaffung, teilweise auch über die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz (ZRF), – Beseitigung von Ausreisehindernissen, – konsequente Abschiebung, wenn keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise besteht, – Teilnahme an Sammelcharter. Drucksache 17/1676 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In Rheinland-Pfalz wird ein „Rückkehrmanagement“ praktiziert. Es handelt sich um ein Sachbearbeitungsmodell, bei dem die Ausreiseberatung und Ausreiseförderung sowie die Vorbereitung und Durchführung einer zwangsweisen Rückführung nahtlos ineinander greifen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich wird bei allen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden das „Rückkehrmanagement“, wie in der Vorbemerkung beschrieben , in unterschiedlicher Ausprägung verwirklicht. Zu Frage 2: Die Beantwortung der Frage kann der Anlage 1 entnommen werden. Zu Frage 3: Die Beantwortung der Frage kann der Anlage 2 entnommen werden. Bei den Daten zu Frage 3 wird darauf hingewiesen, dass die Ausländerbehörden im Rahmen ihrer Organisationshoheit die Bearbeitung ausländerrechtlicher Angelegenheiten in unterschiedlichster Weise auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt haben. Teilweise werden hier spezielle Asylsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter eingesetzt oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch alle übrigen Ausländerangelegenheiten, weswegen sich die Fallzahlen von Asylbewerbern pro Mitarbeiterin /Mitarbeiter sehr unterschiedlich darstellen. Zu Frage 4: Die Zahl der erstinstanzlichen, gerichtlichen Asylverfahren bei dem Verwaltungsgericht Trier ist im Jahr 2014 zunächst um gut 23 Prozent und 2015 dann um 80 Prozent jeweils im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dementsprechend wurde das Verwaltungsgericht Trier insbesondere im richterlichen Bereich personell deutlich verstärkt. Seit Ende 2013 wurden dem Gericht im Richterdienst zusätzliche Arbeitskräfte im Umfang von 4,30 Arbeitskraftanteilen zugewiesen. Derzeit sind dort 17 Richterinnen und Richter mit 16,35 Arbeitskraftanteilen tätig. Außerdem wurden dem Verwaltungsgericht Trier zwei zusätzliche Stellen im Wachtmeisterdienst und eine zusätzliche Beschäftigtenstelle für eine Servicekraft zur Verfügung gestellt. Weitere Personalverstärkungen waren – angesichts der guten Funktionsfähigkeit und der effektiven Arbeitsweise des Verwaltungsgerichts Trier – bislang nicht erforderlich. Seit diesem Sommer sind die Eingangszahlen in Asylsachen bei dem Verwaltungsgericht Trier indes nochmals sprunghaft gestiegen. Aus diesem Grund werden dem Verwaltungsgericht Trier voraussichtlich allein bis Januar 2017 drei weitere Richterarbeitskräfte zugewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Trier bedarf mit Blick auf die seit Sommer dieses Jahres stark gestiegene Belastung noch weiterer Verstärkung. Zum Haushalt 2017/2018 wurden daher zusätzliche Richterstellen sowie Stellen für Servicekräfte und den Wachtmeisterdienst bei dem Verwaltungsgericht beantragt. Bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist es bis Mitte des Jahres zu keinem wesentlichen Anstieg der Eingänge in Asyl - sachen gekommen. Personelle Verstärkungen waren daher hier bislang nicht angezeigt. Angesichts des sprunghaften Anstiegs der Asylzahlen bei dem Verwaltungsgericht Trier in den letzten Monaten und des noch nicht abschließend geklärten Rechtsstatus der Syrienflüchtlinge könnte sich dies künftig indes ändern. Zu Frage 5: Untätigkeitsklagen nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung sind mangels entsprechender Kriterien nicht in den Auswertungen nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) enthalten. In den Jahren 2012 bis Mitte 2015 gab es keine Veranlassung, die Zahl der ggf. eingegangenen Untätigkeitsklagen auf anderem Wege zu ermitteln . Erst ab Mitte 2015 rückten die Untätigkeitsklagen in den Fokus der statistischen Betrachtung, sodass zunächst die Eingänge von 49 Untätigkeitsklagen im 2. Halbjahr 2015 ermittelt wurden. Seit Januar 2016 werden eingehende Untätigkeitsklagen innerhalb des Gerichtsorganisationssystems „EUREKA-Fach“ entsprechend gekennzeichnet, um eine interne statistische Auswertung zu ermöglichen. Hiernach sind im Jahr 2016 bis zum 31. Oktober 1 072 Untätigkeitsklagen eingegangen. Die Verteilung nach Staatsangehörigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1676 Zu Frage 6: Die Bereitschaftspolizei wird auch zukünftig personell und materiell in der Lage sein, die erforderlichen Abschiebemaßnahmen durchzuführen. Zu Frage 7: Abschiebungshaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG (Vorbereitungshaft) wurde 2015 in einem Fall sowie 2014 und 2016 in keinem Fall angeordnet. Anne Spiegel Staatsministerin 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Syrien 387 Somalia 357 Afghanistan 75 Eritrea 71 Iran 52 Pakistan 48 Ägypten 43 Staatenlos 6 Armenien 5 Aserbaidschan 5 Russische Föderation 4 Irak 4 Staatsangehörigkeit Anzahl Republik Kosovo 2 Äthiopien 2 Bahrain 2 Bosnien-Herzegowina 1 Kosovo 1 Libanon 1 Kamerun 1 China 1 Zentralafrikanische Republik 1 Demokratische Republik Kongo 1 Tadschikistan 1 sonstige asiatische Länder 1 Drucksache 17/1676 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 2 4 Ausländerbehörden 2014 2015 2016 KV Ahrweiler 6 7 8,5 KV Altenkirchen 3,75 5,25 7,25 KV Alzey-Worms 5 6 10 KV Bad Dürkheim 7,75 7,75 8,75 KV Bad Kreuznach 3 4 6 KV Bernkastel-Wittlich 5,23 6,63 7,9 KV Birkenfeld 2,25 2,25 3,25 KV Cochem-Zell 3 3,9 4,8 KV Donnersberg 3,75 4,2 5,7 KV Eifelkreis Bitburg-Prüm 3,5 3,5 6,5 KV Germersheim 7 7 9 KV Kaiserslautern 5 5 6 KV Kusel 2,72 3,12 3,94 KV Mainz-Bingen 9,13 12,43 11,28 KV Mayen-Koblenz 7,3 7,3 10,3 KV Neuwied 11 11 14 KV Rhein-Hunsrück-Kreis 5,05 6,84 9,22 KV Rhein-Lahn-Kreis 7 9 10,3 KV Rhein-Pfalz-Kreis 8 10 10,5 KV Südliche Weinstraße 3,3 4,3 6,3 KV Südwestpfalz 2,7 4 5 KV Trier-Saarburg 5,75 7,75 8,75 KV Vulkaneifel 2,51 2,75 3,5 KV Westerwald 8 und 2 Teilzeitbeschäftigte 9 und 3 Teilzeitbeschäftigte 11 und 4 Teilzeitbeschäftigte SV Frankenthal 8 9 9 SV Kaiserslautern 7,25 8,25 10,25 SV Koblenz 8 9 16,5 SV Landau 3,9 4,28 5,67 SV Ludwigshafen 19 22 24 SV Mainz 19 und 3 Teilzeitbeschäftigte 20 und 3 Teilzeitbeschäftigte 28 und 3 Teilzeitbeschäftigte SV Neustadt an der Weinstraße 3 3,5 4,5 SV Pirmasens 2 2,65 3,65 SV Speyer 4 4 4 SV Trier 8 11 13 SV Worms 12 12 14 SV Zweibrücken 3,5 3,5 4,5 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1676 Anlage 2 zu Frage 3 5 Ausländerbehörden 2014 2015 2016 KV Ahrweiler 669 656 298 KV Altenkirchen 63 114 115 KV Alzey-Worms 249 457 339 KV Bad Dürkheim kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden KV Bad Kreuznach 143 373 137 KV Bernkastel-Wittlich 59 166 86 KV Birkenfeld 118 260 261 KV Cochem-Zell kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden KV Donnersberg 60 191 68 KV Eifelkreis Bitburg-Prüm 80 260 100 KV Germersheim 83 214 124 KV Kaiserslautern 60 187 80 KV Kusel kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden KV Mainz-Bingen 602 650 468 KV Mayen-Koblenz 101 298 213 KV Neuwied 98 283 895 KV Rhein-Hunsrück-Kreis 140 175 101 KV Rhein-Lahn-Kreis kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden KV Rhein-Pfalz-Kreis 363 374 235 KV Südliche Weinstraße 88 216 156 KV Südwestpfalz kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden KV Trier-Saarburg 308 706 315 KV Vulkaneifel 70 234 79 KV Westerwald kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden SV Frankenthal 132 258 112 SV Kaiserslautern 48 164 185 SV Koblenz kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden SV Landau 214 560 104 SV Ludwigshafen 236 564 306 SV Mainz 280 550 450 SV Neustadt a. d. W. kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden kann nicht beantwortet werden SV Pirmasens 83 81 93 SV Speyer 0 40 80 SV Trier 8 15 63 SV Worms 206 767 209 SV Zweibrücken 61 357 185