Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1688 zu Drucksache 17/1485 24. 11. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmitt (AfD) – Drucksache 17/1485 – Ausleihe rheinland-pfälzischer Lehrer ins Elsass Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1485 – vom 3. November 2016 hat folgenden Wortlaut: Zur bestehenden Kooperation von Rheinland-Pfalz mit der französischen Nachbarregion Elsass, wonach Lehrer für zwei Jahre an elsässische Grundschulen ausgeliehen werden, frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es Zielvorgaben, wie viele Lehrer aus Rheinland-Pfalz in den nächsten fünf Jahren an das Elsass ausgeliehen werden sollen? 2. Wie viele Lehrer aus Rheinland-Pfalz unterrichten seit diesem Schuljahr (2016/2017) an elsässischen Grundschulen und wie lange gilt diese Zusammenarbeit? 3. Wie viele Wochenstunden werden die elsässischen Grundschüler in deutscher Sprache von den Lehrern aus Rheinland-Pfalz unterrichtet ? In welchen Fächern? In welchen Fächern nicht? Gibt es bzgl. der Wochenstunden und Fächer Unterschiede in den einzelnen Jahrgangsstufen? Wenn ja, welche? 4. Sollen die Lehrer aus Rheinland-Pfalz während des Unterrichtes ausschließlich in deutscher Sprache mit den elsässischen Grundschülern sprechen? Über welche Französisch-Kenntnisse sollen die auszuleihenden Lehrer verfügen? 5. Unterscheidet sich die Ausbildung der auszuleihenden Lehrer in irgendeiner Weise von jener anderer Lehrer? Werden bestimmte oder besondere Fähigkeiten bzw. Kenntnisse erwartet? 6. Werden die auszuleihenden Lehrer für ihre Tätigkeit im Elsass in irgendeiner Weise, z. B. in Kursen, vorbereitet (z. B. über Landes kunde, Geschichte etc.)? Falls ja, welche Kurse sind das und werden diese Kurse von externen Anbietern durchgeführt? 7. Wer bezahlt die ausgeliehenen Lehrer? Wie hoch sind die Kosten für das Elsass, wie hoch für Rheinland-Pfalz? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Rheinland-Pfalz „verleiht“ keine Lehrkräfte an das Elsass. Allerdings können rheinland-pfälzische Grundschullehrkräfte nach dem Zweiten Staatsexamen einen auf mindestens zwei Jahre befristeten Vertrag im Bereich der Akademie Straßburg erhalten, sofern ihnen nach dem zweiten Staatsexamen keine Stelle angeboten werden konnte. Dies wurde mit der Vereinbarung zwischen dem Rektorat der Akademie Straßburg und dem früheren Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 9. November 2015 ermöglicht. Gemäß Artikel 1 der Vereinbarung sollen die Lehrkräfte in paritätisch-bilingualen Klassen eingesetzt werden. Zielvorgaben, wie viele Lehrkräfte aufgrund der angegebenen Vereinbarung einen Vertrag schließen sollen, gibt es nicht. Im Schuljahr 2016/2017 unterrichten keine Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz an elsässischen Grundschulen. Zu den Fragen 3 und 4: Da derzeit keine Grundschülerinnen und Grundschüler im Elsass von rheinland-pfälzischen Lehrkräften unterrichtet werden, sind die folgenden Angaben derzeit theoretischer Natur: Im ersten Jahr beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von rheinland -pfälzischen Lehrkräften 24 Stunden. Der Einsatz erfolgt mit zwölf Stunden in paritätisch-bilingualen Klassen. Zwölf Stunden stehen entweder für intensiveren Unterricht in Deutsch, zur Entwicklung von Projekten und spezifischen Unterrichtswerkzeugen oder zur Durchführung von Fortbildungen zur Verfügung. Im zweiten Jahr besteht für Lehrkräfte die Option, zwei Klassen mit insgesamt 24 Stunden im paritätisch-bilingualen Unterricht zu übernehmen. In den paritätisch-bilingualen Klassen soll der Unterricht nach Möglichkeit in deutscher Sprache stattfinden. Drucksache 17/1688 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die deutschen Lehrkräfte können sowohl in der École maternelle als auch in der École élémentaire (bis 5. Klasse) eingesetzt werden. Die zu unterrichtenden Fächer sind Mathematik, Musik, Kunst, Sport und Geografie; über den Einsatz entscheidet die jeweilige Schulleitung. Die deutschen Lehrkräfte sollen über Grundkenntnisse in Französisch verfügen, um mit den Kolleginnen und Kollegen kommunizieren zu können. Zu Frage 5: Die Ausbildung der Lehrkräfte, die sich im Rahmen der o. a. Vereinbarung um einen Vertrag bewerben, unterscheidet sich nicht von der anderer Lehrkräfte. Die vorgenannte Vereinbarung enthält keine Voraussetzungen für eine Bewerbung, interkulturelle Kompetenz und Kommunikationskompetenz sind dienlich. Zu Frage 6: Zu Beginn des ersten Jahres wird den rheinland-pfälzischen Lehrkräften eine Begleitung durch eine stellenbezogene ergänzende Fortbildung über zwei bis vier Wochen angeboten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inspection du Bas Rhin und des Rektorats der Akademie Straßburg informieren über die Systematik des französischen Bildungssystems sowie über administrative Vorgaben . Daran schließt sich eine Hospitationsphase an. Die deutsche Lehrkraft beobachtet den Unterricht vor Ort und bespricht auftretende Fragen mit der französischen Kollegin bzw. dem französischen Kollegen. In einem nächsten Schritt übernimmt die deutsche Lehrkraft einen Teil des Unterrichtes, je nach Absprache in der Einführungsphase eines Unterrichtsthemas oder der Erarbeitungsphase , unter Begleitung durch die französische Lehrkraft. Zu Frage 7: Die Einstellung der Lehrkräfte erfolgt laut Artikel 7 der Vereinbarung gemäß der französischen Vorschriften für staatlich angestellte Lehrkräfte. Im ersten Jahr ergibt sich dadurch eine Netto-Vergütung von 1 385 Euro, im zweiten Jahr von 1 630 Euro. Die Kosten trägt das französische Bildungsministerium. Dem Land Rheinland-Pfalz entstehen keine Kosten. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin